Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Die Anfragen von Frau Hahn aus der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 16.05.01 werden wie folgt beantwortet:

 

Wie erklärt sich der Bericht TOP 12.3 Ausschuss vom 25.04.01 zum Thema Containerstandorte, in dem Gesamtkosten in Höhe von 158.685,30 (Datenteil
T03/00 Unterhaltungskosten für die Containerstandorte DM 106.124,00) aufgeführt werden?

Bei der Erstellung des Datenteils, in dem textlich der Satz “Die Unterhaltungskosten für die Containerstandorte sind mit 106.124,00 DM aufgrund des Verschmutzungsgrades höher als kalkuliert” mitgeteilt wurde, ist leider ein Fehler unterlaufen. Bei den
DM 106.124,00 handelt es sich um die in 2000 erzielte Einnahme, die sich aus der Zahlung von SKP für das 2. Hj. 99, 1. und 2. Hj. 2000 zusammensetzt.

Tatsächlich wurden im Jahr 2000 für die Sauberhaltung der Containerstandorte wie in dem o.g. Bericht mitgeteilt DM 158.685,30 an Personal-, Fahrzeug- und Sachausgaben verausgabt.

Welche Schritte sind von der Verwaltung unternommen worden, um eine Vertragsanpassung der Stadt und der Firma Sanne, Kruse und Pape (SKP) zu erreichen?

 

Seitens des Betriebsamtes besteht z.Zt. keine Veranlassung mit der Fa. SKP Verhandlungen für eine Vertragsanpassung zu führen.

Sollten dem Ausschuss für Umweltschutz die Personal- und Fahrzeugkosten zu hoch sein, müsste vielmehr vorgegeben werden, ob dem Wunsch nach sauberen Containerstandorten weiter Rechnung zu tragen ist oder die Reduzierung des  Reinigungsstandards ent-sprechend der für die Sauberhaltung gezahlten Vergütung gewünscht wird.

Für die optimale Sauberhaltung der Containerstandorte ist es bei der anonymen Verschmutzung durch Bürger und Gewerbetreibende erforderlich, dass 1 Person ausschließlich mit dieser Aufgabe betraut ist. Dadurch könnten alle Containerstandorte wöchentlich und die sog. Problemstandorte 1 x zusätzlich wöchentlich gereinigt werden.

Das Betriebsamt führt seit 01.06.01 eine Probephase durch. Der Probephase liegt eine neue Tourenplanung zu Grunde, nach der eine Aufteilung der Containerstandorte zur wöchentlichen und 2-wöchentlichen Reinigung erfolgt ist. Die Reinigung erfolgt nur noch montags bis mittwochs. Dadurch können die Problemstandorte jedoch auch nicht 2 x wöchentlich angefahren werden.

Nach 2 Wochen hat sich bereits abgezeichnet, dass durch den reduzierten Reinigungsaufwand die Reinigungszeit der einzelnen Stellplätze erhöht ist.
Durch die Versuchsphase der neuen Tourenplanung herrschen tlw. katastrophale Zustände an den Stellplätzen.

Unter welcher Haushaltsstelle werden die Mehrkosten (Einnahme von der Fa. SKP DM 71.000,00) verrechnet?

Auf der Hhst. 7200.51000 sind im Jahr 2000 DM 22.304,37 verausgabt worden. Bei der Differenz der Ausgaben von DM 136.380,93 handelt es sich um Personal- und Fahrzeugkosten. Da noch keine innere Verrechnung stattfindet, ist somit keine Verrechnung von Mehrkosten erforderlich.

Wie erklärt die Verwaltung die Doppelbelastung der Steuerzahler
Gebühr für den Grünen Punkt ?
Übernahme des Defizits durch die Übernahme der freiwilligen Leistung

Analysen haben gezeigt, dass die Papiercontainer zu 25 % mit DSD-Abfällen befüllt werden. Bei den übrigen 75 % handelt es sich um Zeitungen, Kartonagen und andere Abfälle, die nicht den “Grünen Punkt” tragen und im Auftrag der öffentlichen Abfallwirtschaft erfasst werden.

DSD beteiligt sich zu 25 % an der Entsorgung der Papierabfälle.

Die Entsorgung des Altglases ist kostenlos.

Kosten für illegale Müllentsorgungen durch Unbekannte sind bedauerlicherweise durch den Steuerzahler zu tragen.

Im übrigen ist zu berücksichtigen, dass die Kosten für die Sauberhaltung der Containerstandorte so hoch sind, da Norderstedterinnen und Norderstedter die Befüllung der Container nicht ordnungsgemäß vornehmen und die Containerstandorte zur unerlaubten Ablagerung ihrer Abfälle nutzen.

Was passiert mit dem im Umkreis von 5 m um die Stellplätze abgelagerten Altpapier, Kartonagen, Glas und Textilien?

Die Einsammlung erfolgt, wie auch bei dem ursprünglichen Vertrag, im Rahmen der regulären Reinigung der Grünflächen durch den Fachbereich 702.

Wie hoch sind die Kosten im Haushalt auf?

Die  Frage ist unverständlich.

Wo sind die Kosten für die Entsorgung von Restabfall und Altreifen, für die die Stadt generell zuständig ist, ausgewiesen?

Die Zahlung der Rechnungen für die Entsorgung unerlaubter Abfallablagerungen erfolgt über die HHst. 7200.65830.

Wo findet sich die Einnahmeposition, da sich der Indexwert für sortiert gemischtes Altpapier positiv entwickelt hat und eine Erstattung stattgefunden hat?

Liegt der Indexwert für sortiert gemischtes Altpapier gem. des bestehenden Vertrages über 34.0 Punkte erhält die Stadt Norderstedt im folgenden Monat eine Gutschrift über ½ Prozentpunkt je überschrittenen Indexpunkt für die Papiererfassung. Diese Gutschrift wird, wie bei Gutschriften üblich, bei der Zahlung der nächsten Ausgabe auf derselben HHst. in Abzug gestellt. Somit kommen die Gutschriften selbstverständlich der Restabfallgebühr zu Gute.

Die Einrichtung einer Einnahmehaushaltsstelle wird nicht als sinnvoll erachtet, da keine Einschätzungen über die Entwicklung des Papierindexes vorgenommen werden können. Bereits im letzten halben Jahr ist der Papierindex um 63,30 Punkte gesunken.