Sitzung: 20.06.2001 Ausschuss für Umweltschutz
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M01/0315
Die
Anfragen von Frau Hahn aus der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am
16.05.01 werden wie folgt beantwortet:
Wie
erklärt sich der Bericht TOP 12.3 Ausschuss vom 25.04.01 zum Thema
Containerstandorte, in dem Gesamtkosten in Höhe von 158.685,30 (Datenteil
T03/00 Unterhaltungskosten für die Containerstandorte DM 106.124,00) aufgeführt
werden?
Bei der
Erstellung des Datenteils, in dem textlich der Satz “Die Unterhaltungskosten
für die Containerstandorte sind mit 106.124,00 DM aufgrund des
Verschmutzungsgrades höher als kalkuliert” mitgeteilt wurde, ist leider ein
Fehler unterlaufen. Bei den
DM 106.124,00 handelt es sich um die in 2000 erzielte Einnahme, die sich aus
der Zahlung von SKP für das 2. Hj. 99, 1. und 2. Hj. 2000 zusammensetzt.
Tatsächlich wurden im Jahr 2000 für die Sauberhaltung der Containerstandorte
wie in dem o.g. Bericht mitgeteilt DM 158.685,30 an Personal-, Fahrzeug- und
Sachausgaben verausgabt.
Welche
Schritte sind von der Verwaltung unternommen worden, um eine Vertragsanpassung
der Stadt und der Firma Sanne, Kruse und Pape (SKP) zu erreichen?
Seitens
des Betriebsamtes besteht z.Zt. keine Veranlassung mit der Fa. SKP
Verhandlungen für eine Vertragsanpassung zu führen.
Sollten dem Ausschuss für Umweltschutz die Personal- und Fahrzeugkosten zu hoch
sein, müsste vielmehr vorgegeben werden, ob dem Wunsch nach sauberen
Containerstandorten weiter Rechnung zu tragen ist oder die Reduzierung des Reinigungsstandards ent-sprechend der für
die Sauberhaltung gezahlten Vergütung gewünscht wird.
Für die optimale Sauberhaltung der Containerstandorte ist es bei der anonymen
Verschmutzung durch Bürger und Gewerbetreibende erforderlich, dass 1 Person
ausschließlich mit dieser Aufgabe betraut ist. Dadurch könnten alle
Containerstandorte wöchentlich und die sog. Problemstandorte 1 x zusätzlich
wöchentlich gereinigt werden.
Das Betriebsamt führt seit 01.06.01 eine Probephase durch. Der Probephase liegt
eine neue Tourenplanung zu Grunde, nach der eine Aufteilung der
Containerstandorte zur wöchentlichen und 2-wöchentlichen Reinigung erfolgt ist.
Die Reinigung erfolgt nur noch montags bis mittwochs. Dadurch können die
Problemstandorte jedoch auch nicht 2 x wöchentlich angefahren werden.
Nach 2 Wochen hat sich bereits abgezeichnet, dass durch den reduzierten Reinigungsaufwand
die Reinigungszeit der einzelnen Stellplätze erhöht ist.
Durch die Versuchsphase der neuen Tourenplanung herrschen tlw. katastrophale
Zustände an den Stellplätzen.
Unter
welcher Haushaltsstelle werden die Mehrkosten (Einnahme von der Fa. SKP DM
71.000,00) verrechnet?
Auf der
Hhst. 7200.51000 sind im Jahr 2000 DM 22.304,37 verausgabt worden. Bei der
Differenz der Ausgaben von DM 136.380,93 handelt es sich um Personal- und
Fahrzeugkosten. Da noch keine innere Verrechnung stattfindet, ist somit keine
Verrechnung von Mehrkosten erforderlich.
Wie
erklärt die Verwaltung die Doppelbelastung der Steuerzahler
Gebühr für den Grünen Punkt ?
Übernahme des Defizits durch die Übernahme der freiwilligen Leistung
Analysen
haben gezeigt, dass die Papiercontainer zu 25 % mit DSD-Abfällen befüllt
werden. Bei den übrigen 75 % handelt es sich um Zeitungen, Kartonagen und
andere Abfälle, die nicht den “Grünen Punkt” tragen und im Auftrag der
öffentlichen Abfallwirtschaft erfasst werden.
DSD beteiligt sich zu 25 % an der Entsorgung der Papierabfälle.
Die Entsorgung des Altglases ist kostenlos.
Kosten für illegale Müllentsorgungen durch Unbekannte sind bedauerlicherweise
durch den Steuerzahler zu tragen.
Im übrigen ist zu berücksichtigen, dass die Kosten für die Sauberhaltung der
Containerstandorte so hoch sind, da Norderstedterinnen und Norderstedter die
Befüllung der Container nicht ordnungsgemäß vornehmen und die
Containerstandorte zur unerlaubten Ablagerung ihrer Abfälle nutzen.
Was
passiert mit dem im Umkreis von 5 m um die Stellplätze abgelagerten Altpapier,
Kartonagen, Glas und Textilien?
Die
Einsammlung erfolgt, wie auch bei dem ursprünglichen Vertrag, im Rahmen der
regulären Reinigung der Grünflächen durch den Fachbereich 702.
Wie
hoch sind die Kosten im Haushalt auf?
Die Frage ist unverständlich.
Wo
sind die Kosten für die Entsorgung von Restabfall und Altreifen, für die die
Stadt generell zuständig ist, ausgewiesen?
Die Zahlung
der Rechnungen für die Entsorgung unerlaubter Abfallablagerungen erfolgt über
die HHst. 7200.65830.
Wo
findet sich die Einnahmeposition, da sich der Indexwert für sortiert gemischtes
Altpapier positiv entwickelt hat und eine Erstattung stattgefunden hat?
Liegt der
Indexwert für sortiert gemischtes Altpapier gem. des bestehenden Vertrages über
34.0 Punkte erhält die Stadt Norderstedt im folgenden Monat eine Gutschrift
über ½ Prozentpunkt je überschrittenen Indexpunkt für die Papiererfassung.
Diese Gutschrift wird, wie bei Gutschriften üblich, bei der Zahlung der
nächsten Ausgabe auf derselben HHst. in Abzug gestellt. Somit kommen die
Gutschriften selbstverständlich der Restabfallgebühr zu Gute.
Die Einrichtung einer Einnahmehaushaltsstelle wird nicht als sinnvoll erachtet,
da keine Einschätzungen über die Entwicklung des Papierindexes vorgenommen
werden können. Bereits im letzten halben Jahr ist der Papierindex um 63,30
Punkte gesunken.