Sitzung: 20.06.2001 Ausschuss für Umweltschutz
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M01/0316
In
der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 16.05.2001 hat Herr Haase von
der Ortsgruppe Norderstedt des Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU) die
Pflege der städtischen Feuchtwiesen und ihrer Entwässerungsgräben bemängelt.
Weiter fragt er an, ob und in welcher Höhe Mittel für die Pflege von Flächen
zur Verfügung stehen, und inwieweit diese Mittel auch von Privatpersonen oder
Organisationen wie dem NABU für die Pflege von Flächen abgefordert werden
können bzw. ob eine Förderung möglich ist.
Die
städtischen Feuchtwiesen gehören zu den Extensivflächen. Für die Fremdvergabe
der Pflege städtischer Extensivflächen stehen jährlich DM 10.000 zur Verfügung.
Dieser Betrag umfasst sowohl Mahd als auch Abfuhr und Deponierung des
Mahdgutes. In trockenen Jahren sind die Finanzmittel ausreichend, solange viele
Flächen zur extensiven Nutzung vergeben sind. In feuchten Jahren entstehen
wesentlich höhere Unkosten, da das Mahdgut dann keine Abnehmer findet und
kostenpflichtig entsorgt werden muss. Bei Nutzungsaufgabe der derzeitigen
Nutzer einzelner Flächen erhöhen sich ebenfalls die Kosten.
Da
es sich um Offenlandbiotope handelt, die von lichtliebenden bzw. Gehölznähe
meidenden Bewohnern besiedelt werden (Orchideen, Sumpfdotterblumen, Kiebitze
etc.), müssen die Flächen vor ausgedehnter Verbinsung, Verfilzung und Verbuschung
geschützt werden. Dafür ist eine extensive Beweidung oder alle 1-2 Jahre Mahd
inkl. Abfuhr des Mahdgutes erforderlich.
Eine
Grabenräumung auf einer Feuchtwiese widerspricht dem Naturschutzgedanken, nicht
negativ in das Wasserregime einzugreifen und die Fläche weiter zu entwässern.
Demgegenüber steht das z.B. das Vorkommen einer lichtbedürftigen
Rote-Liste-Art. Daher muss eine Grabenräumung im Einzelfall abgewogen werden.
Im
von Herrn Haase angesprochenen Fall, ist die Entscheidung zu Gunsten des gefährdeten
Schildehrenpreis (Veronica scutellata, Rote Liste 3) gefallen.
Die
darüber hinaus kritisierte Orchideenwiese an der südöstlichen Ecke Lemsahler
Weg / Am Wittmoor befindet sich in Privatbesitz. Diese konnte ebenso wie die
angrenzende städtische Fläche im Jahre 2000 aufgrund der extrem feuchten
Witterung nicht gemäht werden.
Sollte
ein Naturschutzverband im Sinne eines Auftragnehmers mit Rechnungsnachweis
einen Pflegeauftrag erhalten, kann er von den zur Verfügung stehenden DM 10.000
bezahlt werden, so lange die Mittel im betreffenden Jahr ausreichen.
Handelt
es sich aber um einen nicht nachvollziehbaren Pauschalbetrag, ist eine
Bezahlung oder Förderung nicht möglich.
Im
Falle von Material- oder Fahrtkostenabrechnungen ist eine Kostenübernahme gemäß
der Richtlinie für die Gewährung von Beihilfen an eingetragene, gemeinnützige,
anerkannte und in Norderstedt tätige Natur- und Umweltschutzvereine und
–verbände (Inkrafttreten 01.09.1996) möglich. Die Beantragung muss allerdings
im Vorjahr beim Umweltamt erfolgen.