Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

In der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 16.05.2001 hat Herr Haase von der Ortsgruppe Norderstedt des Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU) die Pflege der städtischen Feuchtwiesen und ihrer Entwässerungsgräben bemängelt. Weiter fragt er an, ob und in welcher Höhe Mittel für die Pflege von Flächen zur Verfügung stehen, und inwieweit diese Mittel auch von Privatpersonen oder Organisationen wie dem NABU für die Pflege von Flächen abgefordert werden können bzw. ob eine Förderung möglich ist.

 

Die städtischen Feuchtwiesen gehören zu den Extensivflächen. Für die Fremdvergabe der Pflege städtischer Extensivflächen stehen jährlich DM 10.000 zur Verfügung. Dieser Betrag umfasst sowohl Mahd als auch Abfuhr und Deponierung des Mahdgutes. In trockenen Jahren sind die Finanzmittel ausreichend, solange viele Flächen zur extensiven Nutzung vergeben sind. In feuchten Jahren entstehen wesentlich höhere Unkosten, da das Mahdgut dann keine Abnehmer findet und kostenpflichtig entsorgt werden muss. Bei Nutzungsaufgabe der derzeitigen Nutzer einzelner Flächen erhöhen sich ebenfalls die Kosten.

Da es sich um Offenlandbiotope handelt, die von lichtliebenden bzw. Gehölznähe meidenden Bewohnern besiedelt werden (Orchideen, Sumpfdotterblumen, Kiebitze etc.), müssen die Flächen vor ausgedehnter Verbinsung, Verfilzung und Verbuschung geschützt werden. Dafür ist eine extensive Beweidung oder alle 1-2 Jahre Mahd inkl. Abfuhr des Mahdgutes erforderlich.

Eine Grabenräumung auf einer Feuchtwiese widerspricht dem Naturschutzgedanken, nicht negativ in das Wasserregime einzugreifen und die Fläche weiter zu entwässern. Demgegenüber steht das z.B. das Vorkommen einer lichtbedürftigen Rote-Liste-Art. Daher muss eine Grabenräumung im Einzelfall abgewogen werden.

Im von Herrn Haase angesprochenen Fall, ist die Entscheidung zu Gunsten des gefährdeten Schildehrenpreis (Veronica scutellata, Rote Liste 3) gefallen.

Die darüber hinaus kritisierte Orchideenwiese an der südöstlichen Ecke Lemsahler Weg / Am Wittmoor befindet sich in Privatbesitz. Diese konnte ebenso wie die angrenzende städtische Fläche im Jahre 2000 aufgrund der extrem feuchten Witterung nicht gemäht werden.

 

Sollte ein Naturschutzverband im Sinne eines Auftragnehmers mit Rechnungsnachweis einen Pflegeauftrag erhalten, kann er von den zur Verfügung stehenden DM 10.000 bezahlt werden, so lange die Mittel im betreffenden Jahr ausreichen.

Handelt es sich aber um einen nicht nachvollziehbaren Pauschalbetrag, ist eine Bezahlung oder Förderung nicht möglich.

Im Falle von Material- oder Fahrtkostenabrechnungen ist eine Kostenübernahme gemäß der Richtlinie für die Gewährung von Beihilfen an eingetragene, gemeinnützige, anerkannte und in Norderstedt tätige Natur- und Umweltschutzvereine und –verbände (Inkrafttreten 01.09.1996) möglich. Die Beantragung muss allerdings im Vorjahr beim Umweltamt erfolgen.