Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Mit Beginn der Kabelverlegungen für “wilhelm.tel” wurde mit den Stadtwerken eine Vereinbarung zum Schutz von Bäumen bei Aufgrabungen im Bereich von Bäumen getroffen (s.Anlage – Vorgaben zum Baumschutz).

 

Diese Vorgaben sollen sicherstellen, dass die notwendigen Aufgrabungen Baumschonend unter Beachtung geltender Schutzvorschriften durchgeführt werden. Einer besonderen Bedeutung kommt hierbei der Abschnitt 4.1 der Vorgaben zu. Die dort geregelte baubegleitende Fachaufsicht durch ein unabhängiges Sachverständigenbüro ist notwendig, da z. B. bei Streitfällen bei entstandenen Schäden rechtlich nicht anfechtbare Gutachten vorliegen müssen oder bei späteren Folgeschäden ein rechtssicherer Beweis vorliegt, dass die Aufgrabungen baumverträglich durchgeführt wurden.

 

Mit den getroffenen Vereinbarungen handeln die Stadtwerke eigenverantwortlich. Die baubegleitende Fachaufsicht wird lt. Auskunft der Stadtwerke durch das Sachverständigenbüro Engelbrecht / Beierbach aus Norderstedt ausgeübt. Zu den in der Anfrage konkret aufgeführten Aufgrabungen können nur die Stadtwerke bzw. der Gutachter Stellung beziehen.