Sitzung: 26.04.2023 Stadtwerkeausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1
Vorlage: A 23/0176
Beschluss
Die
Werkleitung wird beauftragt, bis zur Vorlage des nächsten Wirtschaftsplans ein
Konzept inkl.
Finanzierung
für den Aufbau einer wohnungsnahen Ausstattung mit Ladeinfrastruktur für
E-Autos vorzulegen.
Folgende
Modellfälle sind zu berücksichtigen:
1.
Plätze
für E-Carsharing
Die Ladeleistung muss tagsüber angemessen
hoch sein, damit die Fahrzeuge häufig genutzt werden können. Nachts darf die
Ladeleistung zugunsten der Netzstabilität gedrosselt sein. Die Anzahl der
Ladestationen muss mit der Anzahl von Carsharing-Fahrzeugen wachsen.
2.
Ladestationen
für private Pkws in Gebieten mit hoher Wohnungsdichte
Die Ladeleistung darf zugunsten einer großen
Anzahl von Lade-Anschlüssen gering sein, denn die Fahrzeuge werden im Regelfall
über Nacht geladen. Beispielsweise lädt ein typisches Elektroauto binnen 10
Stunden an einem einphasigen Anschluss mit einer Stromstärke von 10 Ampere 100
km Reichweite nach und somit mehr als das doppelte der durchschnittlichen täglichen
Pkw-Fahrleistung.
Die Anzahl der Ladestationen muss dem Bedarf
immer ein wenig vorausgehen, um die
Kaufentscheidung zugunsten eines E-Autos
planbar zu machen. Die Anzahl muss mit dem Bedarf wachsen.
3.
Ladestationen
für Sammelgaragen und Sammel-Carports
In Norderstedt gibt es oft Reihenhäuser mit
zugehörigen Garagen oder Carports, die entfernt von den Häusern
stehen. Häufig ist es praktisch unmöglich, von jedem Reihenhaus ein Erdkabel in
die Garage oder den Carport zu legen. Es ist eine stadtweit geplante
einheitliche Lösung notwendig. Die elektrische Leistung pro Ladepunkt darf
gering sein.
Abstimmung:
|
CDU |
SPD |
B90/Die
Grünen |
WiN |
FDP |
Die
Linke |
AfD |
FW |
Sonstige |
Ja: |
3 |
4 |
2 |
2 |
1 |
1 |
|
1 |
|
Nein: |
|
|
|
|
|
|
1 |
|
|
Enthaltung: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Befangen: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Bei 14 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme mehrheitlich
beschlossen.