Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Beschluss

 

Die Werkleitung wird beauftragt, bis zur Vorlage des nächsten Wirtschaftsplans ein Konzept inkl.

Finanzierung für den Aufbau einer wohnungsnahen Ausstattung mit Ladeinfrastruktur für E-Autos vorzulegen.

 

Folgende Modellfälle sind zu berücksichtigen:

 

1.    Plätze für E-Carsharing

Die Ladeleistung muss tagsüber angemessen hoch sein, damit die Fahrzeuge häufig genutzt werden können. Nachts darf die Ladeleistung zugunsten der Netzstabilität gedrosselt sein. Die Anzahl der Ladestationen muss mit der Anzahl von Carsharing-Fahrzeugen wachsen.

 

2.    Ladestationen für private Pkws in Gebieten mit hoher Wohnungsdichte

Die Ladeleistung darf zugunsten einer großen Anzahl von Lade-Anschlüssen gering sein, denn die Fahrzeuge werden im Regelfall über Nacht geladen. Beispielsweise lädt ein typisches Elektroauto binnen 10 Stunden an einem einphasigen Anschluss mit einer Stromstärke von 10 Ampere 100 km Reichweite nach und somit mehr als das doppelte der durchschnittlichen täglichen Pkw-Fahrleistung.

Die Anzahl der Ladestationen muss dem Bedarf immer ein wenig vorausgehen, um die

Kaufentscheidung zugunsten eines E-Autos planbar zu machen. Die Anzahl muss mit dem Bedarf wachsen.

 

3.    Ladestationen für Sammelgaragen und Sammel-Carports

In Norderstedt gibt es oft Reihenhäuser mit zugehörigen Garagen oder Carports, die entfernt von den Häusern stehen. Häufig ist es praktisch unmöglich, von jedem Reihenhaus ein Erdkabel in die Garage oder den Carport zu legen. Es ist eine stadtweit geplante einheitliche Lösung notwendig. Die elektrische Leistung pro Ladepunkt darf gering sein.

 


Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FW

Sonstige

Ja:

3

4

2

2

1

1

 

1

 

Nein:

 

 

 

 

 

 

1

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Befangen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei 14 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme mehrheitlich beschlossen.