Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Sievers gibt den folgenden Bericht:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr am 01.02.2001 fragte Herr Paschen an:

 

1.        Welche Gemeindestraßen, die nicht zum Vorbehaltsnetz gehören, gibt es in der Stadt Norderstedt?

2.        Welche Ausbauqualität haben sie?

3.        Welche Straßen sind davon überhaupt noch nicht fertiggestellt bzw. noch gar nicht in Angriff genommen worden?

4.        Welche Straßen sind teilweise bzw. noch nicht endgültig fertiggestellt?

5.        Welche Kosten sind im Einzelnen
a) für eine vorläufige Ausbesserung und
b) für den endgültigen Ausbau erforderlich?

 

Zu diesen Fragen kann der Fachbereich wie folgt Mitteilung geben:

 

Zu Frage 1:

 

In der Anlage 1 bis 3 sind alle, nicht zum Vorbehaltsnetz gehörenden, Gemeindestraßen aufgeführt. Der Vollständigkeit halber sind in Anlage 4 alle Privatstraßen und reinen Feldwege und in der Anlage 5 die Straßen des Vorbehaltsnetzes aufgelistet.

 

Zu Frage 2:

 

In der Anlage 1 bis 3 wurden die Gemeindestraßen in der entsprechenden Ausbauqualität aufgeführt.

 

Zu Frage 3:

 

Die Anlage 1 enthält alle bisher noch nicht in Angriff genommenen Straßen bzw. Straßenabschnitte.

 

Zu Frage 4:

 

Anlage 2 enthält alle bisher in Teileinrichtungen ausgebauten Straßen bzw. Straßenabschnitte, deren Ausbaukosten bisher noch nicht umgelegt werden konnten, da noch Restausbauten erforderlich sind, um abrechnungsfähige Abschnitte bilden zu können.

 

Anlage 3 enthält alle bereits erstmalig und endgültig ausgebauten Straßen. Diese Liste enthält aber keine Qualitätsmerkmale des Ausbauzustandes.

 

Zu Frage 5:

 

In der Anlage 1 und 2 sind die Kosten für einen endgültigen bzw. erstmaligen Ausbau zusammengestellt.

 

Für eine Ausbesserung oder Sanierung konnten zunächst keine Kosten errechnet werden. Um vorläufige Ausbesserungen oder Teilerneuerungen in Angriff nehmen zu können, müsste sehr detailliert jeder einzelne Straßenabschnitt betrachtet werden, da es sich um Teileinrichtungen – wie z. B. Beleuchtungssanierung, Entwässerungsanlagen, Nebenflächen, Grünflächen o. ä. – handelt.