Beschluss:

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 342 Norderstedt "südl. Ochsenzoller Straße, Abschnitt zwischen Krummer Weg und Tannenhofstraße", Gebiet: Südlich Ochsenzoller Straße, westlich Krummer Weg, nördlich Tannenhofstraße, nordöstlich Tannenstieg Teil A – Planzeichnung (Anlage 2 zur Vorlage B 23/0161) in der Fassung vom 11.04.2023 und Teil B – Text (Anlage 3 zur Vorlage B 23/0161) in der Fassung vom 13.04.2023 wird beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 13.04.2023 (Anlage 4 zur Vorlage B 23/0161) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 342 Norderstedt "südl. Ochsenzoller Straße, Abschnitt zwischen Krummer Weg und Tannenhofstraße", die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen:

 

Mensch: Aussagen

·         zur Lärmaktionsplanung 2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm

·         zur Lärmminderungsplanung

·         zur Lärmbelastung durch Umgebungslärm (Schienen-, Flug- und Straßenverkehr) im Stadtgebiet

·         zu Grundlagen, um im Lärmaktionsplan entsprechende Lärmminderungsmaßnahmen zu erarbeiten

·         Lärmminderungsmaßnahmen (überwiegend an Lärmbrennpunkten)

·         zu den Verkehrs- und Gewerbelärmimmissionen für die Nutzungen innerhalb des Plangebietes

·         zu Vorschlägen für Schutzmaßnahmen

 

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Aussagen

·         zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Artenschutzes flächenhaft für das Stadtgebiet

·         Untersuchung der Vorkommen von Tieren und Pflanzen

·         zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der

·         Amphibienarten in Norderstedt

·         Verbreitungsschwerpunkten, Beeinträchtigungen und Maßnahmen

·         zur Bedeutung der Fläche (mögliche Vorkommen, Lebensräume, Aufenthaltsräume, Nahrungsräume) und zur Wirkung des Vorhabens auf potenzielle vorkommende Fledermäuse und Brutvögel

·         zur Konfliktanalyse (Artenschutzprüfung, Verbotstatbestände)

·         zu Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen

·         zum Erhalt vorhandener Bäume

 

Fläche, Boden und Wasser: Aussagen

·         Zur Flächenversiegelung und Innenentwicklung

·         zu Grundwasserständen

·         zu Bodenkontaminationen

·         zum Bodenaustausch

·         zu Altstandorten, Bodenkontaminationen und Altlastenverdachtsflächen

·         zum Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässer und zur Entwässerung des Grundstücks

·         zum Vorhandensein und zur Einschätzung von Altlasten und Altlastenverdachtsfällen und dem Umgang hiermit

 

Luft: Aussagen

·         zur Luftqualitätsgüte

 

Klima: Aussagen

·         zu den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet

·         zur Energieversorgung

 

Landschaft: Aussagen

  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet

 

Kultur- und Sachgüter: Aussagen

-

 

 

Die beschriebenen umweltrelevanten Informationen finden sich in folgende Gutachten und Stellungnahmen wieder:

 

·      Flächennutzungsplan der Stadt Norderstedt 2020                                        Stand: 14.09.2021

·      Analyse der klimaökologischen Funktionen für die Stadt Norderstedt              Stand: 01/2014

·      Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt             Stand: 12/2007

·      Lärmaktionsplan 2018-2023 der Stadt Norderstedt,                                           Stand: 07/2020
(inkl. strategischer Lärmkarten mit Aussagen zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm)

·      Lärmkartierung der Stadt Norderstedt, zur 3. Stufe der EG-Umgebungslärmrichtlinie;  

          Stand: 01/2018

·      Maßnahmenkatalog Handlungskonzept Lärmaktionsplan 2018-2023;               Stand: 07/2020

·      Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt inkl. Umweltbericht                      Stand: 12/2007

·      Stichtagsmessungen Grundwassergleichenpläne (Isohypsenpläne),             Stand: 2012-2022

·      Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt            Stand: 2007

·      Quantitative Bestandserfassung ausgewählter Brutvogelarten,                              Stand: 2000

·      Flächennutzungsplan-Monitoring mit Basisaufnahmen zu verschiedenen Indikatoren aus der Fauna und Flora,                                                                                            Stand: 2010 bis 2015

·      Synthesebericht zum Flächennutzungsplan-Monitoring,                                          Stand: 2016

·      Flächennutzungsplan-Monitoring mit Folgeuntersuchungen für die Indikatoren der Fauna und Flora,                                                                                                      Stand: 2017 bis 2022

·      Datenrecherche und Erarbeitung eines Grobkonzeptes zum Amphibienschutz in Norderstedt,

    Stand: 2002

·      Lärmtechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 342 Norderstedt „südlich Ochsenzoller Straße, Abschnitt zwischen Krummer Weg und Tannenhofstraße“,                   Stand: 11.11.2022

·      Campus Plambeck, Norderstedt - Energie- und Klimakonzeption,                Stand: 23.03.2023

·      Wassertechnischer Entwurf,                                                                            Stand: 08.12.2022

·      Grünordnerischer Fachbeitrag zum B-Plan 342 der Stadt Norderstedt,         Stand: 12.04.2023

·      Orientierende Untersuchung am Standort Ochsenzoller Straße 120 in 22848 Norderstedt,

      Stand: 18.07.2012

·      BV. Tannenhofstraße 17+23 in 22848 Norderstedt, Kontaminationsuntersuchung des Bodens,                                                                                                              Stand: 02.02.2016

·      Stellungnahme der FHH Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen,           Stand: 06.04.2021

·      Stellungname des Kreises Segeberg – Der Landrat – Sachgebiet Bodenschutz,

 Stand: 07.05.2021

·      Stellungname des Kreises Segeberg – Der Landrat – Sachgebiet Grundwassernutzung,

      Stand: 07.05.2021

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Der Bebauungsplan wird nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.


Abstimmung:

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FW

Ja:

3

4

2

-

1

-

-

1

Nein:

-

-

-

-

-

-

-

-

Enthaltung:

-

-

-

2

-

-

1

-

Abstimmungsergebnis:

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15

davon anwesend 14.; Ja-Stimmen:11; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung: 3, somit einstimmig beschlossen.