Sitzung: 01.06.2023 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: B 23/0161
Beschluss:
Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 342 Norderstedt "südl.
Ochsenzoller Straße, Abschnitt zwischen Krummer Weg und Tannenhofstraße",
Gebiet: Südlich Ochsenzoller Straße, westlich Krummer Weg, nördlich
Tannenhofstraße, nordöstlich Tannenstieg Teil A – Planzeichnung (Anlage 2 zur Vorlage B 23/0161) in der Fassung
vom 11.04.2023 und Teil B – Text (Anlage 3 zur Vorlage B 23/0161) in der
Fassung vom 13.04.2023 wird beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 13.04.2023 (Anlage 4 zur Vorlage B 23/0161) wird gebilligt.
Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 342 Norderstedt "südl.
Ochsenzoller Straße, Abschnitt zwischen Krummer Weg und Tannenhofstraße",
die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen sind gemäß §
3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen:
Mensch: Aussagen
·
zur
Lärmaktionsplanung 2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-,
Schienen- und Flugverkehrslärm
·
zur
Lärmminderungsplanung
·
zur
Lärmbelastung durch Umgebungslärm (Schienen-, Flug- und Straßenverkehr) im
Stadtgebiet
·
zu
Grundlagen, um im Lärmaktionsplan entsprechende Lärmminderungsmaßnahmen zu
erarbeiten
·
Lärmminderungsmaßnahmen
(überwiegend an Lärmbrennpunkten)
·
zu
den Verkehrs- und Gewerbelärmimmissionen für die Nutzungen innerhalb des
Plangebietes
·
zu
Vorschlägen für Schutzmaßnahmen
Tiere,
Pflanzen und biologische Vielfalt: Aussagen
·
zu
den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des
Artenschutzes flächenhaft für das Stadtgebiet
·
Untersuchung
der Vorkommen von Tieren und Pflanzen
·
zu
den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des
Naturschutzes und der
·
Amphibienarten
in Norderstedt
·
Verbreitungsschwerpunkten,
Beeinträchtigungen und Maßnahmen
·
zur
Bedeutung der Fläche (mögliche Vorkommen, Lebensräume, Aufenthaltsräume,
Nahrungsräume) und zur Wirkung des Vorhabens auf potenzielle vorkommende
Fledermäuse und Brutvögel
·
zur
Konfliktanalyse (Artenschutzprüfung, Verbotstatbestände)
·
zu
Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
·
zum
Erhalt vorhandener Bäume
Fläche, Boden und Wasser:
Aussagen
·
Zur
Flächenversiegelung und Innenentwicklung
·
zu
Grundwasserständen
·
zu
Bodenkontaminationen
·
zum
Bodenaustausch
·
zu
Altstandorten, Bodenkontaminationen und Altlastenverdachtsflächen
·
zum
Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässer und zur Entwässerung des
Grundstücks
·
zum
Vorhandensein und zur Einschätzung von Altlasten und Altlastenverdachtsfällen
und dem Umgang hiermit
Luft: Aussagen
·
zur
Luftqualitätsgüte
Klima: Aussagen
·
zu
den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten
Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet
·
zur
Energieversorgung
Landschaft: Aussagen
- zu den örtlichen Erfordernissen und
Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der
Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet
Kultur-
und Sachgüter: Aussagen
-
Die
beschriebenen umweltrelevanten Informationen finden sich in folgende Gutachten
und Stellungnahmen wieder:
· Flächennutzungsplan der Stadt Norderstedt 2020 Stand: 14.09.2021
· Analyse der klimaökologischen Funktionen für die Stadt Norderstedt Stand: 01/2014
· Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt Stand: 12/2007
·
Lärmaktionsplan 2018-2023 der Stadt Norderstedt,
Stand: 07/2020
(inkl. strategischer Lärmkarten mit Aussagen zum Straßen-, Schienen- und
Flugverkehrslärm)
· Lärmkartierung der Stadt Norderstedt, zur 3. Stufe der EG-Umgebungslärmrichtlinie;
Stand: 01/2018
· Maßnahmenkatalog Handlungskonzept Lärmaktionsplan 2018-2023; Stand: 07/2020
· Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt inkl. Umweltbericht Stand: 12/2007
· Stichtagsmessungen Grundwassergleichenpläne (Isohypsenpläne), Stand: 2012-2022
· Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt Stand: 2007
· Quantitative Bestandserfassung ausgewählter Brutvogelarten, Stand: 2000
· Flächennutzungsplan-Monitoring mit Basisaufnahmen zu verschiedenen Indikatoren aus der Fauna und Flora, Stand: 2010 bis 2015
· Synthesebericht zum Flächennutzungsplan-Monitoring, Stand: 2016
· Flächennutzungsplan-Monitoring mit Folgeuntersuchungen für die Indikatoren der Fauna und Flora, Stand: 2017 bis 2022
· Datenrecherche und Erarbeitung eines Grobkonzeptes zum Amphibienschutz in Norderstedt,
Stand: 2002
· Lärmtechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 342 Norderstedt „südlich Ochsenzoller Straße, Abschnitt zwischen Krummer Weg und Tannenhofstraße“, Stand: 11.11.2022
· Campus Plambeck, Norderstedt - Energie- und Klimakonzeption, Stand: 23.03.2023
· Wassertechnischer Entwurf, Stand: 08.12.2022
· Grünordnerischer Fachbeitrag zum B-Plan 342 der Stadt Norderstedt, Stand: 12.04.2023
· Orientierende Untersuchung am Standort Ochsenzoller Straße 120 in 22848 Norderstedt,
Stand: 18.07.2012
· BV. Tannenhofstraße 17+23 in 22848 Norderstedt, Kontaminationsuntersuchung des Bodens, Stand: 02.02.2016
· Stellungnahme der FHH Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Stand: 06.04.2021
· Stellungname des Kreises Segeberg – Der Landrat – Sachgebiet Bodenschutz,
Stand: 07.05.2021
· Stellungname des Kreises Segeberg – Der Landrat – Sachgebiet Grundwassernutzung,
Stand: 07.05.2021
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen.
Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und
die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet
einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein
zugänglich zu machen.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch
berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die
die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine
eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Der
Bebauungsplan wird nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Abstimmung:
Aufgrund des § 22
GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
|
CDU |
SPD |
B90/Die
Grünen |
WiN |
FDP |
Die
Linke |
AfD |
FW |
Ja: |
3 |
4 |
2 |
- |
1 |
- |
- |
1 |
Nein: |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
Enthaltung: |
- |
- |
- |
2 |
- |
- |
1 |
- |
Abstimmungsergebnis:
Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach
§ 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15
davon
anwesend 14.; Ja-Stimmen:11; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung: 3, somit
einstimmig beschlossen.