Beschluss:

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 329 Norderstedt "südlich Harckesheyde / beidseitig Falkenbergstraße", Gebiet: südlich Harckesheyde, westlich Industriestammgleis, nördlich Moorweg, Siedlung am Moorweg, Siedlung an der Kleekoppel und östlich Harckesheyde 96/96a Teil A – Planzeichnung (Anlage 2 zur Vorlage B 23/0164) und Teil B – Text (Anlage 3 zur Vorlage B 23/0164) in der Fassung vom 04.04.2023 mit folgenden Änderungen

 

Die Nummer zwei der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen (Dachgestaltung) wird gestrichen.

 

3. Die nutzbaren Dachflächen der Gebäude sind zu mindestens 50% mit Photovoltaikmodulen und/oder Solarwärmekollektoren zur Nutzung der solaren Strahlungsenergie auszustatten. Ausgenomen sind nach Norden geneigte Dachflächen. Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie auf geneigten Dächern sind nur in der gleichen Neigung wie die zugehörige Dachfläche zulässig. Auf flach geneigten Dächern (bis 15 Grad) oder Flachdächern sind solche Anlagen aufgeständert herzustellen. Eine Dachbegrünung darunter ist umzusetzen. Ausnahmsweise kann bei flachgeneigten Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie von einer Dachbegrünung abgesehen werden, wenn nachgewiesen wird, dass die CO2 Einsparung mit flachgeneigten Anlagen größer ist als bei aufgeständerten Anlagen mit Dachbegrünung.

 

4. Dach- und Technikaufbauten mit Ausnahme von Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie sind um 2,00 m von der Gebäudekante zurückversetzt oder eine allseitige Attika ist herzustellen.

 

wird beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 04.04.2023 (Anlage 4 zur Vorlage B 23/0164) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 329 Norderstedt "südlich Harckesheyde / beidseitig Falkenbergstraße" -, die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen:

 

Mensch: Aussagen

  • zur Lärmaktionsplanung 2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm,

·         zu den Verkehrs- und Gewerbelärmimmissionen für die Nutzungen innerhalb des Plangebietes

·         zu Vorschlägen für Schutzmaßnahmen

Biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen: Aussagen

  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Artenschutzes flächenhaft für das Stadtgebiet
  • Untersuchung der Vorkommen von Tieren und Pflanzen
  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet
  • Untersuchung der Vorkommen von Tieren und Pflanzen
  • zur Bedeutung der Fläche (Biotope, Gehölzbestände, mögliche Vorkommen, Lebensräume, Aufenthaltsräume, Nahrungsräume) und zur Wirkung des Vorhabens auf potenzielle vorkommende Fledermäuse, Haselmaus, Amphibien, Mollusken, Krebsen und Libellen, Eremiten-Käfern, andere Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, Brutvögel
  • zur Konfliktanalyse (Artenschutzprüfung, Verbotstatbestände)
  • zu Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen

 

Boden, Fläche und Wasser: Aussagen

  • Zur Flächenversiegelung und Innenentwicklung
  • zu Grundwasserständen
  • zur Beschaffenheit des Baugrundstücks
  • zur Bodenkontamination
  • zur Methangasthematik
  • zur Oberflächenentwässerung im Plangebiet
  • zur Eignung und zur Art der Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers

 

Luft: Aussagen

·         zur Luftqualitätsgüte

 

Klima: Aussagen

·         zu den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet

 

Landschaft: Aussagen

  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet
  • zum Thema Waldabstandsflächen

 

Kultur- und Sachgüter: Aussagen:

  • zum archäologisches Interessengebiet

 

Die beschriebenen umweltrelevanten Informationen finden sich in folgenden Gutachten und Stellungnahmen wieder:

 

·         Flächennutzungsplan der Stadt Norderstedt 2020                                   Stand: 14.09.2021

·         Analyse der klimaökologischen Funktionen für die Stadt Norderstedt:        Stand: 01/2014

·         Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt:      Stand: 12/2007

·         Lärmaktionsplan 2018-2023 der Stadt Norderstedt,                                     Stand: 07/2020

(inkl. strategischer Lärmkarten mit Aussagen zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm)

·         Lärmkartierung der Stadt Norderstedt, zur 3. Stufe der EG-Umgebungslärmrichtlinie;

                                                                                                                                 Stand: 01/2018

·         Maßnahmenkatalog Handlungskonzept Lärmaktionsplan 2018-2023;        Stand: 07/2020

·         Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt inkl. Umweltbericht                Stand: 12/2007

·         Stichtagsmessungen Grundwassergleichenpläne (Isohypsenpläne),                                                                                                                                                                   Stand: 2012-2022

·         Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt      Stand: 2007

·         Quantitative Bestandserfassung ausgewählter Brutvogelarten,                       Stand: 2000

·         Flächennutzungsplan-Monitoring mit Basisaufnahmen zu verschiedenen Indikatoren aus der Fauna und Flora,                                                                            Stand:  2010 bis 2015

·         Synthesebericht zum Flächennutzungsplan-Monitoring,                                   Stand: 2016

·         Flächennutzungsplan-Monitoring mit Folgeuntersuchungen für die Indikatoren der Fauna und Flora,                                                                                             Stand: 2017 bis 2022

·         Datenrecherche und Erarbeitung eines Grobkonzeptes zum Amphibienschutz in Norderstedt,                                                                                                          Stand: 2002

·         Lärmtechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 329 Norderstedt;  Stand 01/2023

·         Grünordnungsplan zum Bebauungsplan 329;                                               Stand: 03/2023

·         Ornithologische Untersuchungen und faunistische Potenzialanalyse für den Bebauungsplan Norderstedt, B-Plan 329;                                                        Stand: 07/2021

·         Biotoptypenkartierung Norderstedt B-Plan 329;                                            Stand: 10/2021

·         Baumgutachterliche Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 329 Norderstedt;                                                                                                                                                      Stand 10/2021

·         Baugrunduntersuchung-Nr. 125050.9 in 22844 Norderstedt (Erschließung B-Plan Nr. 329);                                                                                                                      Stand: 06/2021

·         Orientierende Deponiegasuntersuchung in Norderstedt, am B-Plangebiet 329;                                                                                                                                                      Stand: 06/2021

·         Erläuterungsbericht zum Entwässerungskonzept; Stand 03/2023

·         Stellungnahme Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein/ Obere Denkmalschutzbehörde                                                                               14.10.2022

·         Stellungnahme des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein/ Untere Forstbehörde                                                      01.11.2022

·         Stellungnahme des Kreis Segeberg-Der Landrat- Fachdienst Kreisplanung, SG Abwasser,                                                                                                         vom 15.11.2022

·         Stellungnahme des Kreis Segeberg-Der Landrat- Fachdienst Kreisplanung, SG Bodenschutz,                                                                                                    vom 15.11.2022

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.


Abstimmung über den so geänderten Beschluss:

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FW

Ja:

3

4

2

2

 

-

-

 

Nein:

-

-

-

-

-

-

1

-

Enthaltung:

-

-

-

-

1

-

-

1

 

Abstimmungsergebnis:

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15

davon anwesend 14; Ja-Stimmen:11; Nein-Stimmen: 1; Stimmenenthaltung: 2, somit mehrheitlich beschlossen.