Sitzung: 01.06.2023 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: B 23/0164/1
Beschluss:
Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 329 Norderstedt
"südlich Harckesheyde / beidseitig Falkenbergstraße", Gebiet:
südlich Harckesheyde, westlich Industriestammgleis, nördlich Moorweg, Siedlung
am Moorweg, Siedlung an der Kleekoppel und östlich Harckesheyde 96/96a Teil A – Planzeichnung (Anlage 2 zur Vorlage B 23/0164) und Teil B – Text (Anlage 3 zur Vorlage B 23/0164) in der Fassung
vom 04.04.2023 mit folgenden Änderungen
Die Nummer zwei der
bauordnungsrechtlichen Festsetzungen (Dachgestaltung) wird gestrichen.
3. Die nutzbaren
Dachflächen der Gebäude sind zu mindestens 50% mit Photovoltaikmodulen und/oder
Solarwärmekollektoren zur Nutzung der solaren Strahlungsenergie auszustatten.
Ausgenomen sind nach Norden geneigte Dachflächen. Anlagen zur Nutzung solarer
Strahlungsenergie auf geneigten Dächern sind nur in der gleichen Neigung wie
die zugehörige Dachfläche zulässig. Auf flach geneigten Dächern (bis 15 Grad)
oder Flachdächern sind solche Anlagen aufgeständert herzustellen. Eine
Dachbegrünung darunter ist umzusetzen. Ausnahmsweise
kann bei flachgeneigten Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie von einer
Dachbegrünung abgesehen werden, wenn nachgewiesen wird, dass die CO2
Einsparung mit flachgeneigten Anlagen größer ist als bei aufgeständerten
Anlagen mit Dachbegrünung.
4. Dach- und Technikaufbauten mit Ausnahme von Anlagen
zur Nutzung solarer Strahlungsenergie sind um 2,00 m von der Gebäudekante
zurückversetzt oder eine allseitige Attika ist herzustellen.
wird beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 04.04.2023
(Anlage 4 zur Vorlage B 23/0164) wird gebilligt.
Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 329 Norderstedt
"südlich Harckesheyde / beidseitig Falkenbergstraße" -, die
Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen:
Mensch:
Aussagen
- zur Lärmaktionsplanung 2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung
zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm,
·
zu
den Verkehrs- und Gewerbelärmimmissionen für die Nutzungen innerhalb des
Plangebietes
·
zu
Vorschlägen für Schutzmaßnahmen
Biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen: Aussagen
- zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung
der Ziele des Artenschutzes flächenhaft für das Stadtgebiet
- Untersuchung der Vorkommen von Tieren und Pflanzen
- zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung
der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das
Stadtgebiet
- Untersuchung der Vorkommen von Tieren und Pflanzen
- zur Bedeutung der Fläche (Biotope, Gehölzbestände, mögliche
Vorkommen, Lebensräume, Aufenthaltsräume, Nahrungsräume) und zur Wirkung
des Vorhabens auf potenzielle vorkommende Fledermäuse, Haselmaus, Amphibien,
Mollusken, Krebsen und Libellen, Eremiten-Käfern, andere Arten des Anhangs
IV der FFH-Richtlinie, Brutvögel
- zur Konfliktanalyse (Artenschutzprüfung, Verbotstatbestände)
- zu Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
Boden, Fläche und
Wasser: Aussagen
- Zur Flächenversiegelung und Innenentwicklung
- zu Grundwasserständen
- zur Beschaffenheit des Baugrundstücks
- zur Bodenkontamination
- zur Methangasthematik
- zur Oberflächenentwässerung im Plangebiet
- zur Eignung und zur Art der Versickerung des anfallenden
Niederschlagswassers
Luft: Aussagen
·
zur
Luftqualitätsgüte
Klima:
Aussagen
·
zu
den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten
Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet
Landschaft:
Aussagen
- zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung
der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das
Stadtgebiet
- zum Thema Waldabstandsflächen
Kultur- und Sachgüter:
Aussagen:
- zum archäologisches Interessengebiet
Die
beschriebenen umweltrelevanten Informationen finden sich in folgenden Gutachten
und Stellungnahmen wieder:
·
Flächennutzungsplan der Stadt Norderstedt 2020
Stand: 14.09.2021
·
Analyse der klimaökologischen Funktionen für die Stadt Norderstedt: Stand: 01/2014
·
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt: Stand: 12/2007
·
Lärmaktionsplan 2018-2023 der Stadt Norderstedt, Stand: 07/2020
(inkl. strategischer
Lärmkarten mit Aussagen zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm)
·
Lärmkartierung der Stadt Norderstedt, zur 3. Stufe der
EG-Umgebungslärmrichtlinie;
Stand: 01/2018
·
Maßnahmenkatalog Handlungskonzept Lärmaktionsplan 2018-2023; Stand: 07/2020
·
Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt inkl. Umweltbericht
Stand: 12/2007
·
Stichtagsmessungen Grundwassergleichenpläne (Isohypsenpläne), Stand: 2012-2022
·
Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt Stand: 2007
·
Quantitative Bestandserfassung ausgewählter Brutvogelarten, Stand: 2000
·
Flächennutzungsplan-Monitoring mit Basisaufnahmen zu verschiedenen
Indikatoren aus der Fauna und Flora, Stand:
2010 bis 2015
·
Synthesebericht zum Flächennutzungsplan-Monitoring, Stand: 2016
·
Flächennutzungsplan-Monitoring mit Folgeuntersuchungen für die
Indikatoren der Fauna und Flora, Stand:
2017 bis 2022
·
Datenrecherche und Erarbeitung eines Grobkonzeptes zum Amphibienschutz
in Norderstedt, Stand: 2002
·
Lärmtechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 329 Norderstedt; Stand 01/2023
·
Grünordnungsplan zum Bebauungsplan 329; Stand: 03/2023
·
Ornithologische Untersuchungen und faunistische Potenzialanalyse für den
Bebauungsplan Norderstedt, B-Plan 329; Stand: 07/2021
·
Biotoptypenkartierung Norderstedt B-Plan 329; Stand: 10/2021
·
Baumgutachterliche Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 329 Norderstedt; Stand
10/2021
·
Baugrunduntersuchung-Nr. 125050.9 in 22844 Norderstedt (Erschließung
B-Plan Nr. 329); Stand: 06/2021
·
Orientierende Deponiegasuntersuchung in Norderstedt, am B-Plangebiet
329; Stand: 06/2021
·
Erläuterungsbericht zum Entwässerungskonzept; Stand 03/2023
·
Stellungnahme Archäologisches Landesamt
Schleswig-Holstein/ Obere Denkmalschutzbehörde 14.10.2022
·
Stellungnahme des Landesamtes für
Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein/
Untere Forstbehörde 01.11.2022
·
Stellungnahme des Kreis Segeberg-Der Landrat- Fachdienst
Kreisplanung, SG Abwasser, vom 15.11.2022
·
Stellungnahme des Kreis Segeberg-Der Landrat- Fachdienst Kreisplanung, SG Bodenschutz, vom 15.11.2022
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen.
Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und
die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet
einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein
zugänglich zu machen.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch
berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die
die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine
eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Abstimmung über den so geänderten Beschluss:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder
von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
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CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN |
FDP |
Die Linke |
AfD |
FW |
Ja: |
3 |
4 |
2 |
2 |
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- |
- |
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Nein: |
- |
- |
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1 |
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Enthaltung: |
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1 |
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1 |
Abstimmungsergebnis:
Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach
§ 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15
davon
anwesend 14; Ja-Stimmen:11; Nein-Stimmen: 1; Stimmenenthaltung: 2, somit
mehrheitlich beschlossen.