Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Gengelbach beantwortet die Anfrage von Herrn Leiteritz.

 

Anfrage Herr Leiteritz :

 

“Im Abendblatt (Ende Mai) wurde ausführlich der Präsident der Handwerkskammer zitiert in Fragen der Auftragsvergaben der öffentlichen Hand. Im Bereich des Bauhaupt- und Nebengewerbes beklagt er hauptsächlich, dass viele Firmen aus den neuen Bundesländern insbesondere durch den Lohnkostenbereich Angebote westdeutscher Firmen wesentlich (bis 40%) unterbieten. Mir sind in den letzten Monaten einige Tiefbaufirmen in Norderstedt aufgefallen, die aus den neuen Bundesländern kommen und für wilhelm.tel arbeiten.

 

Frage:

wie wird die Einhaltung der tariflichen Bestimmungren kontrolliert? (Nach dem Ort der auszuführenden Arbeiten?)

 

Antwort:

 

Die Unternehmer und Subunternehmer, die bei der Vergabe von Tiefbauarbeiten durch die Stadtwerke (nicht durch wilhelm.tel) beauftragt werden, werden auf die Einhaltung der tariflichen Bestimmungen vertraglich verpflichtet.

 

Protokollauszug: Stadtwerke, 14