Sitzung: 02.11.2023 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: B 23/0426
Beschluss:
Gemäß § 12 BauGB wird die Aufstellung des vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 351 Norderstedt „Glashütter Damm Ecke Immenhorst“, Gebiet: östlich Schleswig-Holstein-Straße, südlich Wohnbebauung Immenhorst, westlich Immenhorst und Glashütter Damm beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom
10.10.2023 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 2 zur Vorlage B 23/0426). Diese
Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für das Plangebiet
werden folgende Planungsziele angestrebt:
Schaffung von Baurechten für ein Seniorenpflegeheim
Planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Kindertagesstätte
Erhalt und Sicherung bestehender Bäume
Planungsrechtlich Sicherung einer öffentlichen Grünfläche
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1
Satz 2 BauGB).
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit
erfolgt, sobald der entsprechende Beschluss durch die politischen Gremien
gefasst wurde.
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
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CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN-FW |
AfD |
FDP |
Ja: |
5 |
3 |
3 |
2 |
1 |
1 |
Nein: |
- |
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- |
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Enthaltung: |
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Befangen: |
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Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen.