Beschluss:

Gemäß § 12 BauGB wird die Aufstellung des vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 351 Norderstedt „Glashütter Damm Ecke Immenhorst“, Gebiet: östlich Schleswig-Holstein-Straße, südlich Wohnbebauung Immenhorst, westlich Immenhorst und Glashütter Damm beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 10.10.2023 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 2 zur Vorlage B 23/0426). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

Schaffung von Baurechten für ein Seniorenpflegeheim

Planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Kindertagesstätte

Erhalt und Sicherung bestehender Bäume

Planungsrechtlich Sicherung einer öffentlichen Grünfläche

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt, sobald der entsprechende Beschluss durch die politischen Gremien gefasst wurde.

 

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 


Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN-FW

AfD

FDP

Ja:

5

3

3

2

1

1

Nein:

-

-

-

-

-

-

Enthaltung:

-

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Befangen:

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Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen.