Sitzung: 02.07.2001 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:9 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:2
Vorlage: B01/0142.4
Herr
Dr. Freter beantwortet die in der Sitzung am 18.06.2001 im Hauptausschuss
gestellten Fragen.
Herr
Reher vom Team Natur und Landschaft verteilt eine Stellungnahme zur geplanten
Bebauung eines Grundstückteiles des Gymnasiums Harksheide. Er gibt
Erläuterungen zu den verschiedenen Varianten der Zufahrtsmöglichkeiten und zur
Spielflächenverlagerung.
Herr
Nicolai bittet, die Schulkonferenz schriftlich über diese Stellungnahme zu
informieren.
Frau
Reinders bittet um die Ergänzung des Beschlussvorschlages um folgenden Satz:
"Sobald
die Stiftung über genügend Erträge für die Förderung von Projekten sowie die
Errichtung eines Gebäudes verfügt, wird der Stiftungszweck entsprechend
erweitert."
Beschluss:
Die
Stadt Norderstedt tritt als einer der Stifter der Norderstedter Kultur-Stiftung
bei. Die beiliegende Satzung wird beschlossen. Das Grundstück am Gymnasium
Harksheide (Flurstück 57/362 der Flur 6 Gemarkung Harksheide, Teilfläche von
ca. 1.520 m², markiert mit a/b/c/d) wird der Norderstedter Kultur-Stiftung für
unmittelbare Stiftungszwecke zur Nutzung überlassen. Ferner werden
Räumlichkeiten der Stadt Norderstedt unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Nicht zweckgebundene Erbschaften bis zur Höhe von 500.000,00 DM / 250.000,00 €,
die der Stadt Norderstedt zufallen, werden ebenfalls der Stiftung übereignet.
Näheres ist durch Verträge zu regeln. Hierin
ist für den Fall der Auflösung, Aufhebung oder dem Wegfall des
steuerbegünstigten Zweckes (§ 13 Stiftungssatzung) ein Entscheidungsvorbehalt
für die Stadt/Stadtvertretung vorzusehen, ob und ggf. in welcher Form der
Nutzungsvertrag fortgesetzt werden soll. Die abzuschliessenden Verträge sind
den zuständigen städtischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die
Musikschule des FORUM der Stadt Norderstedt wird mit der Geschäftsbesorgung,
der weiteren Konzeption sowie der Koordination der kulturellen Bildung für
Kinder, Jugendliche und Erwachsene in den Bereichen Musik, Tanz, Theater und
bildende Kunst beauftragt.
Die
Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen vorzunehmen.
Mögliche
Investitionskosten wie auch die Kosten für die laufende Bewirtschaftung für ein
zu errichtendes Gebäude sowie die über die Geschäftsbesorgung hinausgehenden
Personalkosten sind zukünftig ausschließlich von der Stiftung zu tragen.
Sobald
die Stiftung über genügend Erträge für die Förderung von Projekten sowie die
Errichtung eines Gebäudes verfügt, wird der Stiftungszweck entsprechend
erweitert.
Abstimmung:
Der so geänderten Beschlussvorschlag wurde mit 9 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und
2 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.
Protokollauszug:
Amt 44