Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:9 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:2

Herr Dr. Freter beantwortet die in der Sitzung am 18.06.2001 im Hauptausschuss gestellten Fragen.

 

Herr Reher vom Team Natur und Landschaft verteilt eine Stellungnahme zur geplanten Bebauung eines Grundstückteiles des Gymnasiums Harksheide. Er gibt Erläuterungen zu den verschiedenen Varianten der Zufahrtsmöglichkeiten und zur Spielflächenverlagerung.

 

Herr Nicolai bittet, die Schulkonferenz schriftlich über diese Stellungnahme zu informieren.

 

Frau Reinders bittet um die Ergänzung des Beschlussvorschlages um folgenden Satz:

 

"Sobald die Stiftung über genügend Erträge für die Förderung von Projekten sowie die Errichtung eines Gebäudes verfügt, wird der Stiftungszweck entsprechend erweitert."

 

Beschluss:

 

Die Stadt Norderstedt tritt als einer der Stifter der Norderstedter Kultur-Stiftung bei. Die beiliegende Satzung wird beschlossen. Das Grundstück am Gymnasium Harksheide (Flurstück 57/362 der Flur 6 Gemarkung Harksheide, Teilfläche von ca. 1.520 m², markiert mit a/b/c/d) wird der Norderstedter Kultur-Stiftung für unmittelbare Stiftungszwecke zur Nutzung überlassen. Ferner werden Räumlichkeiten der Stadt Norderstedt unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Nicht zweckgebundene Erbschaften bis zur Höhe von 500.000,00 DM / 250.000,00 €, die der Stadt Norderstedt zufallen, werden ebenfalls der Stiftung übereignet. Näheres ist  durch Verträge zu regeln. Hierin ist für den Fall der Auflösung, Aufhebung oder dem Wegfall des steuerbegünstigten Zweckes (§ 13 Stiftungssatzung) ein Entscheidungsvorbehalt für die Stadt/Stadtvertretung vorzusehen, ob und ggf. in welcher Form der Nutzungsvertrag fortgesetzt werden soll. Die abzuschliessenden Verträge sind den zuständigen städtischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Die Musikschule des FORUM der Stadt Norderstedt wird mit der Geschäftsbesorgung, der weiteren Konzeption sowie der Koordination der kulturellen Bildung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in den Bereichen Musik, Tanz, Theater und bildende Kunst beauftragt.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen vorzunehmen.

 

Mögliche Investitionskosten wie auch die Kosten für die laufende Bewirtschaftung für ein zu errichtendes Gebäude sowie die über die Geschäftsbesorgung hinausgehenden Personalkosten sind zukünftig ausschließlich von der Stiftung zu tragen.

 

Sobald die Stiftung über genügend Erträge für die Förderung von Projekten sowie die Errichtung eines Gebäudes verfügt, wird der Stiftungszweck entsprechend erweitert.

 

Abstimmung: Der so geänderten Beschlussvorschlag wurde mit 9 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

 

Protokollauszug: Amt 44