Sitzung: 01.11.2023 Umweltausschuss
Beschluss: Kenntnisnahme
Sachverhalt:
Beantwortung
der Anfrage von Herrn Pelzel aus der Sitzung des Umweltausschusses am 4.
Oktober 2023, Tagesordnungspunkt 6, Betriebswirtschaftliches Ergebnis der
kostenrechnenden Einrichtung Friedhöfe für 2022.
„Herr
Pelzel wünscht eine Aufstellung der voraussichtlichen Kosten und Erträge aus
dem Bereich Grabpflege für die nächsten Jahre, vor dem Hintergrund der
„abschmelzenden“ Legate.“
Antwort der Verwaltung
Sogenannten
Daueraufträge für Grabpflegeleistungen (Legate) wurden von der Stadt
Norderstedt seit den 1990 er Jahren angeboten und auch im Rahmen einer
überschaubaren Nachfrage an die Nutzungsberechtigten verkauft.
Das Kommunalabgabengesetz
Schleswig-Holstein hat kommunalen Friedhofsträgern nicht erlaubt, die damals
mit einer Laufzeit von 20-25 Jahren abgeschlossenen Verträge aufzuzinsen.
Das
bedeutet, dass zum Beispiel ein fiktiver Auftrag mit einer 25-jährigen Laufzeit
und einem Auftragswert von 500 €/Jahr
bei einer jährlichen Inflationsrate von 2,5% heute nur noch einen
Ertrag von 263,12 € erbringt.
Demgegenüber
stehen bei dem oben genannten Beispiel (fiktiv) am Anfang 500 € Kosten pro Jahr, die sich bei denselben Grundlagenwerten dann
nach 25 Jahren auf 950,15 € erhöhen.
D.
h. es stehen von Anfang an gegenläufige betriebswirtschaftliche Faktoren
gegenüber, die am Ende zu einem gravierenden Missverhältnis von Einnahme und
Ausgabe führen, im oben angeführten Rechenbeispiel errechnet sich daraus eine
Unterdeckung von rund 700 € jährlich!
Mit
der Abschaffung der Dauergrabpflege im Jahr 2021 wurden alle jährlichen
Verträge sofort gekündigt und nicht verlängert mit der Folge, dass die
übrig gebliebenen Gräber mit den immer noch vorhandenen Fixkosten keinen
zusätzlichen Deckungsbeitrag mehr erbrachten, sondern die Einnahmen gegenüber
den Ausgaben deutlich eingebrochen sind.
Wie
in der Nachkalkulation für das Jahr 2022 aufgeführt führt dieser gesamte
Sachverhalt dazu, dass mit einer aktuell jährlichen Einnahme von rund 55.000 €
Pflegeleistungen im Wert von rund 155.000 € erbracht werden und eine jährliche
Unterdeckung von rund 100.000 € die Folge ist. Dieses Defizit wird in den
kommenden Jahren abnehmen!
Dasselbe
Thema führt übrigens auch dazu, dass bei ganz normalen Grabverkäufen die heute
getätigt werden, die Einnahmen nach 20-25 Jahren (je nach Laufzeit der
Grabstätte) nicht mehr ausreichen, die dann aktuell bestehenden Kosten zu
decken.
Auf
das Problem des strukturellen Defizits in diesem Bereich gibt es zur Zeit im
Kommunalabgabengesetz keine betriebswirtschaftlich vernünftige Antwort.
Weitere Entwicklung:
In
der beigefügten Grafik ist deutlich zu erkennen, dass jährlich rund 20 bis 30
Pflegeverträge auslaufen und diese auch nicht mehr verlängert werden können.
Bis zum Jahre 2043 sind nahezu alle Legate ausgelaufen, damit wird der
städtische (Friedhofs-)Haushalt dann deutlich entlastet.
Durch
den Wegfall der jährlichen auslaufenden Verträge sinkt auch das jährliche
Defizit in der Nachkalkulation der entgeltpflichtigen Leistungen.