Beschluss: Kenntnisnahme

Sachverhalt:

 

Beantwortung der Anfrage von Herrn Pelzel aus der Sitzung des Umweltausschusses am 4. Oktober 2023, Tagesordnungspunkt 6, Betriebswirtschaftliches Ergebnis der kostenrechnenden Einrichtung Friedhöfe für 2022.

 

„Herr Pelzel wünscht eine Aufstellung der voraussichtlichen Kosten und Erträge aus dem Bereich Grabpflege für die nächsten Jahre, vor dem Hintergrund der „abschmelzenden“ Legate.“

 

Antwort der Verwaltung

 

Sogenannten Daueraufträge für Grabpflegeleistungen (Legate) wurden von der Stadt Norderstedt seit den 1990 er Jahren angeboten und auch im Rahmen einer überschaubaren Nachfrage an die Nutzungsberechtigten verkauft.

 

Das Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein hat kommunalen Friedhofsträgern nicht erlaubt, die damals mit einer Laufzeit von 20-25 Jahren abgeschlossenen Verträge aufzuzinsen.

 

Das bedeutet, dass zum Beispiel ein fiktiver Auftrag mit einer 25-jährigen Laufzeit und einem Auftragswert von 500 €/Jahr bei einer jährlichen Inflationsrate von 2,5% heute nur noch einen Ertrag von 263,12 € erbringt.

 

Demgegenüber stehen bei dem oben genannten Beispiel (fiktiv) am Anfang 500 € Kosten pro Jahr, die sich bei denselben Grundlagenwerten dann nach 25 Jahren auf 950,15 € erhöhen.

 

D. h. es stehen von Anfang an gegenläufige betriebswirtschaftliche Faktoren gegenüber, die am Ende zu einem gravierenden Missverhältnis von Einnahme und Ausgabe führen, im oben angeführten Rechenbeispiel errechnet sich daraus eine Unterdeckung von rund 700 € jährlich!

 

Mit der Abschaffung der Dauergrabpflege im Jahr 2021 wurden alle jährlichen Verträge sofort gekündigt und nicht verlängert mit der Folge, dass die übrig gebliebenen Gräber mit den immer noch vorhandenen Fixkosten keinen zusätzlichen Deckungsbeitrag mehr erbrachten, sondern die Einnahmen gegenüber den Ausgaben deutlich eingebrochen sind.

 

Wie in der Nachkalkulation für das Jahr 2022 aufgeführt führt dieser gesamte Sachverhalt dazu, dass mit einer aktuell jährlichen Einnahme von rund 55.000 € Pflegeleistungen im Wert von rund 155.000 € erbracht werden und eine jährliche Unterdeckung von rund 100.000 € die Folge ist. Dieses Defizit wird in den kommenden Jahren abnehmen!

 

Dasselbe Thema führt übrigens auch dazu, dass bei ganz normalen Grabverkäufen die heute getätigt werden, die Einnahmen nach 20-25 Jahren (je nach Laufzeit der Grabstätte) nicht mehr ausreichen, die dann aktuell bestehenden Kosten zu decken.

 

Auf das Problem des strukturellen Defizits in diesem Bereich gibt es zur Zeit im Kommunalabgabengesetz keine betriebswirtschaftlich vernünftige Antwort.

 

Weitere Entwicklung:

In der beigefügten Grafik ist deutlich zu erkennen, dass jährlich rund 20 bis 30 Pflegeverträge auslaufen und diese auch nicht mehr verlängert werden können. Bis zum Jahre 2043 sind nahezu alle Legate ausgelaufen, damit wird der städtische (Friedhofs-)Haushalt dann deutlich entlastet.

 

Durch den Wegfall der jährlichen auslaufenden Verträge sinkt auch das jährliche Defizit in der Nachkalkulation der entgeltpflichtigen Leistungen.