Sitzung: 04.07.2001 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B01/0068.1
Der
Ausschuss für junge Menschen empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:
Die
Richtlinien der Stadt Norderstedt zur Förderung der Betreuung bei Tagesmüttern
in der seit 01.08.1999 geltenden Fassung werden zum 31.12.2001 außer Kraft
gesetzt.
Der
Ausschuss für junge Menschen beschließt:
1. |
Die
Stadt bietet dem Verein Tagespflege Norderstedt e. V. den Abschluss eines neu
auszuhandelnden Vertrages ab 01.01.2002 an. Zielsetzung dieses
Anschlussvertrages: |
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1. |
Bezuschussung
der Kreisfälle ausschließlich nach Kreisrichtlinien; direkte
verwaltungstechnische Abwicklung mit dem Kreis Segeberg als zuständiger
Aufgabenträger. |
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2. |
Bezuschussung
der Fälle, die nicht den Kreisrichtlinien unterfallen, durch Pauschalbeträge
im Rahmen der verfügbaren Mittel als freiwillige Leistung der Stadt;
Fördersumme 56.000,00 € jährlich; Bearbeitungspauschale 7.500,00 € jährlich. |
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3. |
Mindestkriterien
für die Verteilung der Fördersumme: |
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Vorrang der Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen |
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ergänzende Betreuung nur in anerkannten Tagespflegestellen |
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1. Wohnsitz in Norderstedt |
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Wegfall der Förderung mit Ende der Grundschulzeit |
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Berufstätigkeit der Sorgeberechtigten |
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Förderung durch festzulegende Pauschalbeträge, gestaffelt nach dem
zeitlichen Betreuungsumfang |
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kein Rechtsanspruch auf Förderung |
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Die Verwaltung wird beauftragt, einen
Vertragsentwurf unter Berücksichtigung der in der Vorlage Nr. B 01/0068.1
genannten Aufzählung Nr. 1 – 9 zu entwickeln. |
2. |
Die Stadt teilt dem Kreis Segeberg mit, dass sie
zum 01.01.2002 die Abwicklung der Tagespflege, soweit sich dies auf die
Umsetzung der Richtlinien des Kreises Segeberg zur finanziellen Förderung von
Kindern in Tagespflege (Stand: 01.01.2000) bezieht, nicht mehr wahrnehmen
wird. Es ist Sache des Kreises als zuständiger Aufgabenträger, die Abwicklung
seiner Aufgabe zu organisieren. |
Die
Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.
Als
Anlage 1 wird die Berichtsvorlage M 01/0332 beigefügt.