Sitzung: 15.11.2023 Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 23/0464/1
Beschluss:
1) Die Gebühren für die Leistungen der Abfallwirtschaft in der Stadt Norderstedt werden ab dem 1. Januar 2024 gemäß Anlage 1 zur Beschlussvorlage B 23/0464/1 festgesetzt.
2) Die 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Norderstedt wird in der Fassung der Anlage 2 zur Beschlussvorlage B 23/0464/1 beschlossen.
3) Die 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Annahme von Abfällen auf dem Wertstoffhof Friedrich-Ebert-Straße 76 in Norderstedt (Wertstoffhofgebührensatzung) wird in der Fassung der Anlage 3 zur Beschlussvorlage B 23/0464/1 beschlossen.
Trotz dieser Anhebungen bietet die Stadt Norderstedt weiterhin ein sehr umfangreiches Servicepaket rund um die Abfallsammlung, -verwertung und -beseitigung mit vielen nicht gesondert gebührenpflichtigen Leistungen zu (im Vergleich zu anderen entsorgungspflichtigen Körperschaften) sehr günstigen Gebühren an.
Abstimmung:
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CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN-FW |
AfD |
FDP |
Sonstige |
Ja: |
5 |
3 |
3 |
2 |
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1 |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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1 |
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Befangen: |
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Abstimmungsergebnis: mit 14
Ja-Stimmen und 1 Enthaltung, einstimmig beschlossen