Beschluss:

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 298 Norderstedt "Südlich Umspannwerk - Friedrichsgabe West", Gebiet: südlich Beim Umspannwerk, östlich Kohtla-Järve-Straße (Anlage 1 dieser Vorlage) die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Der Entwurf der Planzeichnung des Bebauungsplanes vom 26.10.2023 (Anlage 2 dieser Vorlage) wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 3.2, 4, 6, 7, 8, 9, 11 und 13 der Anlage 5 dieser Vorlage durchzuführen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: 15;

 

Davon anwesend 14.; Ja-Stimmen: 14; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung: 0

 


Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN-FW

AfD

FDP

Ja:

4

3

3

2

1

1

Nein:

-

-

-

-

-

-

Enthaltung:

-

-

-

-

-

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Befangen:

-

-

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Abstimmungsergebnis: einheitlich beschlossen