Beschluss:

 

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020) "Westlich Robert-Schumann-Straße / östlich Ohechaussee", Gebiet: südl. Wohngebiet Aspelohe, westl. Robert-Schumann-Straße, nördl. Gewerbegebiet In de Tapen, östl. Ohechaussee, Flurstück 159/26, Flur 16, Gemarkung Garstedt beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 16.02.2024 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 3 zur Vorlage B24/0070). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

·         Darstellung als Wohnbaufläche

·         Darstellung als Grünfläche mit Zweckbestimmung „Parkanlage“

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt, sobald der entsprechende Beschluss durch die politischen Gremien gefasst wurde.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15

 

davon anwesend 15; Ja-Stimmen: 14; Nein-Stimmen: 1; Stimmenenthaltung: 0

 

 


Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN-FW

AfD

FDP

Sonstige

Ja:

5

3

3

2

 

1

 

Nein:

 

 

 

 

1

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

Befangen:

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen