Sitzung: 14.03.2024 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 24/0091
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss
räumt den Trägern der Kindertagesstätten einschließlich den städtischen
Kindertagesstätten weiterhin die Möglichkeit ein, kurzfristig Stellen für
sozialpädagogische Assistent*innen gemäß § 28 Abs. 2 KiTaG SH mit
Erzieher*innen gemäß § 28 Abs. 1 KiTaG SH zu besetzen, wenn keine Bewerbungen
von Menschen mit entsprechender Ausbildung trotz Ausschreibung vorliegen. Die
„Fehlbesetzungen“ müssen im Rahmen der fortlaufenden Stellenbesetzungen mittel-
und langfristig wieder korrigiert werden.
Mehraufwendungen sind durch
das zur Verfügung stehende Budget der Kita-Träger bzw. des Fachbereichs
Kindertagesbetreuung für Personalkosten zu decken.
Abstimmung:
Mit
15 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.