Sitzung: 21.03.2024 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 24/0125
Beschluss:
Der geänderte
Entwurf des Bauleitplanes, 11. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020) "Westlich
Oadby-and-Wigston-Straße, Gebiet: Südlich Forst Rantzau, östlich
Rantzauer Forstweg, nördlich Müllberg, westlich Oadby-and-Wigston-Straße Teil A – Planzeichnung (Anlage 3 zur Vorlage) in der Fassung vom 06.03.2024 wird beschlossen.
Die Begründung in
der Fassung vom 06.03.2024 (Anlage 4 zur Vorlage) wird gebilligt.
Der Entwurf des
Bauleitplanes, 11. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020) "Westlich
Oadby-and-Wigston-Straße" -, die Begründung sowie folgende Arten
umweltbezogener Informationen sind gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich
auszulegen:
Mensch: Aussagen
· zur
Lärmaktionsplanung 2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-,
Schienen- und Flugverkehrslärm
· zu den
Verkehrs- und Gewerbelärmimmissionen für die Nutzungen innerhalb des
Plangebietes
Biologische
Vielfalt, Tiere und Pflanzen:
Aussagen
·
Untersuchung der Vorkommen von Tieren und Pflanzen
·
zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur
Verwirklichung der Ziele der Amphibienarten in Norderstedt
·
zur Bedeutung der Fläche (mögliche Vorkommen,
Lebensräume, Aufenthaltsräume, Nahrungsräume) und zur Wirkung des Vorhabens auf
potenzielle vorkommende Fledermäuse und Brutvögel
·
zur Konfliktanalyse (Artenschutzprüfung,
Verbotstatbestände)
·
zu Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
·
zum Erhalt vorhandener Bäume
·
zum Artenschutz
·
zur
Vegetation und Biotopstypen
Boden, Fläche und Wasser: Aussagen
· zum Schutz von
Grundwasser und Oberflächengewässer und zur Entwässerung des Grundstücks
· zum
Vorhandensein und zur Einschätzung von Altlasten und Altlastenverdachtsfällen
und dem Umgang hiermit
Luft: Aussagen
·
zur
Luftqualitätsgüte
Klima: Aussagen
·
zu den klimaökologischen
Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten Siedlungsräumen und
kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet
Landschaft: Aussagen
- zu den örtlichen Erfordernissen und
Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der
Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet
·
Knickstrukturen
Kultur- und Sachgüter: Aussagen:
·
Keine Aussagen
Die beschriebenen umweltrelevanten Informationen finden sich in folgende
Gutachten und Stellungnahmen wieder:
- Flächennutzungsplan 2020 der Stadt
Norderstedt, Stand:
Neufassung 14.09.2021
- Umweltbericht zum Flächennutzungsplan
2020 der Stadt Norderstedt, Stand: 12/2007
- Landschaftsplan 2020 der Stadt
Norderstedt incl. Umweltbericht, Stand: 12/2007
- Flächennutzungsplan-Monitoring
mit Basisaufnahmen zu verschiedenen Indikatoren aus der Fauna und Flora
2010 bis 2015
- Synthesebericht zum Flächennutzungsplan
2016
- Flächennutzungsplan-Monitoring
mit Folgeuntersuchungen für die Indikatoren der Fauna und Flora 2017 bis
2022
- Fledermauskonzept,
Endbericht Fledermausmonitoring 2010-2021, Stand: 2023
- Lärmkartierung der Stadt Norderstedt,
zur 3. Stufe der EG-Umgebungslärmrichtlinie; Stand: 01/2018
- Maßnahmenkatalog Handlungskonzept
Lärmaktionsplan 2018-2023; Stand: 07/2020
- Lärmaktionsplan 2018-2023 der Stadt
Norderstedt, Stand: 07/2020
(inkl. strategischer Lärmkarten mit Aussagen zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm) - Lärmkartierung zur. 4. Runde der
EU-Umgebungslärmrichtlinie für die Stadt Norderstedt Stand:11/2022
- Analyse der klimaökologischen Funktionen für die Stadt Norderstedt;
Stand: 01/2014
- Stichtagsmessungen
Grundwassergleichenpläne (Isohypsenpläne), Stand:2013-2023
- Abschätzung der aktuellen und
zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt, Stand: 2007
- Luftqualität in Schleswig-Holstein,
Jahresübersicht 2018, Lufthygienische Überwachung, Stand: 12/2019
- Luftqualität in Schleswig-Holstein,
Jahresübersicht 2020; Lufthygienische Überwachung, Stand 05/2022
- Quantitative Bestandserfassung
ausgewählter Brutvogelarten, Stand: 2000
- Datenrecherche und Erarbeitung eines
Grobkonzeptes zum Amphibienschutz in Norderstedt, Stand: 2002
- Grünordnerischer Fachbeitrag zum
Bebauungsplan Nr. 316 B „Westlich Oadby-and-Wigston-Straße und nördlich
des Müllbergs“ der Stadt Norderstedt, Landschaftsplanung Jacob/ Fichtner
Norderstedt, 15.02.2024
- Faunistische
Kartierung 2022 „Sport- und Spielpark am B316B Norderstedt“, Planula
Planungsbüro für Naturschutz und Landschaftsökologie, Hamburg, 02.11.2023
- Fachbeitrag
zum Artenschutz, 11. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie
Bebauungsplan Nr. 316 Norderstedt „Westlich Oadby-and-Wigston-Straße“,
Biologenbüro GGV, Altenholz-Stift, 03.07.2017
- Aktualiserungen/
Ergänzungen zum Artenschutzbeitrag von GGV (2017), Landschaftsplanung
Jacob/ Fichtner, Norderstedt, 21.04.2021
- Stellungnahmen
über die Erhaltenswürdigkeit des Baumbestandes im Bereich westlich der
Oadby-and-Wigston-Straße, Simone Kasper, Stadt Norderstedt, 23.05.2017
- Schalltechnische
Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 316 Norderstedt „Westlich
Oadby-and-Wigston-Straße“, Müller BBM, Hamburg 08.01.2021, 08.03.2023
- Freizeitpark
Norderstedt-Mitte Gefährdungsabschätzung für Sport- und Freizeitanlagen in
direkter, unmittelbarer Nachbarschaft zum Müllberg Garstedt (4-44), BIG
Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH, Kiel, 08.08.2023
- Stellungnahme
des Kreis Segeberg - Kreisplanung Stand: 05.12.2017
- Stellungnahme
des Gewässer- und Landschaftsverband, Kreis Pinneberg Stand: 03.11.2016
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut zu
beteiligen.
Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Sollten sich nach der erneuten Beteiligung durch berücksichtigte
Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge
der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO waren
keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung
anwesend:
Abstimmungsergebnis:
Die gesetzliche
Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15
davon anwesend…..; Ja-Stimmen:……; Nein-Stimmen:……; Stimmenenthaltung:……
Abstimmung:
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CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN-FW |
AfD |
FDP |
Sonstige |
Ja: |
5 |
3 |
3 |
2 |
0 |
1 |
|
Nein: |
|
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Enthaltung: |
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Befangen: |
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Bei
14 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme und keiner Enthaltung einstimmig beschlossen.