Beschluss:

 

Der geänderte Entwurf des Bauleitplanes, 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020) "Westlich Oadby-and-Wigston-Straße, Gebiet: Südlich Forst Rantzau, östlich Rantzauer Forstweg, nördlich Müllberg, westlich Oadby-and-Wigston-Straße  Teil A – Planzeichnung (Anlage 3 zur Vorlage) in der Fassung vom 06.03.2024 wird beschlossen.

 

Die Begründung in der Fassung vom 06.03.2024 (Anlage 4 zur Vorlage) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020) "Westlich Oadby-and-Wigston-Straße" -, die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen sind gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen:

 

Mensch: Aussagen

·      zur Lärmaktionsplanung 2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm

·      zu den Verkehrs- und Gewerbelärmimmissionen für die Nutzungen innerhalb des Plangebietes

 

Biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen: Aussagen

·           Untersuchung der Vorkommen von Tieren und Pflanzen

·           zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele der Amphibienarten in Norderstedt

·           zur Bedeutung der Fläche (mögliche Vorkommen, Lebensräume, Aufenthaltsräume, Nahrungsräume) und zur Wirkung des Vorhabens auf potenzielle vorkommende Fledermäuse und Brutvögel

·           zur Konfliktanalyse (Artenschutzprüfung, Verbotstatbestände)

·           zu Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen

·           zum Erhalt vorhandener Bäume 

·           zum Artenschutz

·           zur Vegetation und Biotopstypen

 

Boden, Fläche und Wasser: Aussagen

·      zum Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässer und zur Entwässerung des Grundstücks

·      zum Vorhandensein und zur Einschätzung von Altlasten und Altlastenverdachtsfällen und dem Umgang hiermit

 

Luft: Aussagen

·         zur Luftqualitätsgüte

 

Klima: Aussagen

·         zu den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet

 

Landschaft: Aussagen

  • zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet

·         Knickstrukturen

 

Kultur- und Sachgüter: Aussagen:

·         Keine Aussagen

 

Die beschriebenen umweltrelevanten Informationen finden sich in folgende Gutachten und Stellungnahmen wieder:

  • Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt,          Stand: Neufassung 14.09.2021
  • Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt, Stand: 12/2007
  • Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt incl. Umweltbericht, Stand: 12/2007
  • Flächennutzungsplan-Monitoring mit Basisaufnahmen zu verschiedenen Indikatoren aus der Fauna und Flora 2010 bis 2015
  • Synthesebericht zum Flächennutzungsplan 2016
  • Flächennutzungsplan-Monitoring mit Folgeuntersuchungen für die Indikatoren der Fauna und Flora 2017 bis 2022
  • Fledermauskonzept, Endbericht Fledermausmonitoring 2010-2021, Stand: 2023
  • Lärmkartierung der Stadt Norderstedt, zur 3. Stufe der EG-Umgebungslärmrichtlinie; Stand: 01/2018
  • Maßnahmenkatalog Handlungskonzept Lärmaktionsplan 2018-2023; Stand: 07/2020
  • Lärmaktionsplan 2018-2023 der Stadt Norderstedt, Stand: 07/2020
    (inkl. strategischer Lärmkarten mit Aussagen zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm)
  • Lärmkartierung zur. 4. Runde der EU-Umgebungslärmrichtlinie für die Stadt Norderstedt Stand:11/2022
  • Analyse der klimaökologischen Funktionen für die Stadt Norderstedt; Stand: 01/2014
  • Stichtagsmessungen Grundwassergleichenpläne (Isohypsenpläne), Stand:2013-2023
  • Abschätzung der aktuellen und zukünftigen Luftqualitätsgüte Norderstedt, Stand: 2007
  • Luftqualität in Schleswig-Holstein, Jahresübersicht 2018, Lufthygienische Überwachung, Stand: 12/2019
  • Luftqualität in Schleswig-Holstein, Jahresübersicht 2020; Lufthygienische Überwachung, Stand 05/2022
  • Quantitative Bestandserfassung ausgewählter Brutvogelarten, Stand: 2000
  • Datenrecherche und Erarbeitung eines Grobkonzeptes zum Amphibienschutz in Norderstedt, Stand: 2002
  • Grünordnerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 316 B „Westlich Oadby-and-Wigston-Straße und nördlich des Müllbergs“ der Stadt Norderstedt, Landschaftsplanung Jacob/ Fichtner Norderstedt, 15.02.2024
  • Faunistische Kartierung 2022 „Sport- und Spielpark am B316B Norderstedt“, Planula Planungsbüro für Naturschutz und Landschaftsökologie, Hamburg, 02.11.2023
  • Fachbeitrag zum Artenschutz, 11. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 316 Norderstedt „Westlich Oadby-and-Wigston-Straße“, Biologenbüro GGV, Altenholz-Stift, 03.07.2017
  • Aktualiserungen/ Ergänzungen zum Artenschutzbeitrag von GGV (2017), Landschaftsplanung Jacob/ Fichtner, Norderstedt, 21.04.2021
  • Stellungnahmen über die Erhaltenswürdigkeit des Baumbestandes im Bereich westlich der Oadby-and-Wigston-Straße, Simone Kasper, Stadt Norderstedt, 23.05.2017
  • Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 316 Norderstedt „Westlich Oadby-and-Wigston-Straße“, Müller BBM, Hamburg 08.01.2021, 08.03.2023
  • Freizeitpark Norderstedt-Mitte Gefährdungsabschätzung für Sport- und Freizeitanlagen in direkter, unmittelbarer Nachbarschaft zum Müllberg Garstedt (4-44), BIG Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH, Kiel, 08.08.2023
  • Stellungnahme des Kreis Segeberg - Kreisplanung Stand: 05.12.2017
  • Stellungnahme des Gewässer- und Landschaftsverband, Kreis Pinneberg Stand: 03.11.2016

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut zu beteiligen.

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Sollten sich nach der erneuten Beteiligung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Abstimmungsergebnis:

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15

davon anwesend…..; Ja-Stimmen:……; Nein-Stimmen:……; Stimmenenthaltung:……


Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN-FW

AfD

FDP

Sonstige

Ja:

5

3

3

2

0

1

 

Nein:

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

Befangen:

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei 14 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme und keiner Enthaltung einstimmig beschlossen.