Beschluss: Kenntnisnahme

Sachverhalt:

In der Sitzung des Ausschuss für Schule und Sport am 7. Februar 2024 wurden durch den Kinder- und Jugendbeirat zu Top 6 „Investitionskostensteigerung Schulzentrum-Süd/Campus Glashütte; hier: Präsentation Gegenüberstellung Kosten für Neubau und Grundsanierung durch das Amt 68“ folgende Fragen an die Verwaltung als Anlage zu Protokoll gegeben:

 

1. Hätte es aus rechtlicher Sicht schon längst angefangen werden sollen?

 

2. Kommen bei der Auflösung des Vertrages nochmal Kosten hinzu? + neue Planungskosten?

 

3. Wäre es möglich, die umliegenden Gemeinden bspw. Tangstedt, Itzehoe, Nahe etc. nach einer Beteiligung an den Kosten zu fragen, da Kinder dieser Gemeinde auf Norderstedter Schulen, insbesondere auf das Schulzentrum Süd, aufgrund der guten Busanbindung gehen (Tangstedt zbs. besitzt nur eine Grundschule)?

 

4. Inwiefern hätten Kostensteigerungen verhindert werden können, wenn die getroffene Entscheidung für den Neubau nicht immer überdacht worden wäre?

 

5. Ist es möglich den neuartigen Beton Geopolymer zu verwenden dadurch würde man CO² sparen?

 

 

 

Die Verwaltung beantwortet die Fragen, wie folgt:

 

1.    Der Bauplanungsprozess wurde auf Grundlage des Beschlusses vom 21.11.2018 eingeleitet und die einzelnen Bauphasen entsprechend der rechtlichen Vorgaben abgearbeitet.

 

2.    Ja, siehe Präsentation vom 7. Februar 2024.

 

3.    Für die Beschulung von auswärtigen Schüler*innen am Schulzentrum-Süd sind die Wohnsitzgemeinden wie z.B. Tangstedt, Kayhude, Nahe und Itzstedt nach Schulgesetz zur Zahlung von Schulkostenbeiträgen an die Stadt Norderstedt verpflichtet. Diese Schulkostenbeiträge beinhalten auch Investitionskosten.  

 

4.    Die Einberechnung einer marktüblichen Kostensteigerung ist fester Bestandteil der Gesamtkostenübersicht. Diese ist abhängig von der zum Erhebungszeitpunkt bestehenden Wirtschafts-/Marktlage und kann hinsichtlich der unbekannten inflationären Entwicklung nur bedingt betitelt werden. Eine maßgebliche und nicht eingepreiste Kostensteigerung, losgelöst von diesen Faktoren, kann seit dem Grundsatzbeschluss nicht festgestellt werden.

 

5.    Die Anregung wird mitgenommen und von den für den Neubau verantwortlichen Fachplanern näher untersucht. Eine Rückmeldung hierzu erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. (Beantwortung durch EGNO am 12.02.2024)