Sachverhalt:
Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um schriftliche Beantwortung der
nachfolgenden Fragen:
1.) Auf Seite 6 werden die BGF von Neubau und Bestandsgebäude
gegenübergestellt. Der Neubau ist hiernach mit 17.710,43 qm ca. 2.000qm größer als
das Bestandsgebäude. Beschlussgrundlage für den Neubau war u.a. M17/0369. Dort
heißt es: "Der ausschlaggebende Grund für einen Neubau SZS ist der
zukünftige reduzierte Flächenbedarf."
lm Beschluss A18/0494/1 zum Neubau im ASS am
21.11.2018 wurde eine BGF von 15.690qm beschlossen. Die von Drees & Sommer
vorgelegte Raumplanung zum Beschlussvorschlag weist eine BGF von 14.685qm
(inkl. Atrium und Bücherei) aus. Wann und wo wurde ein auf 17.710,43 qm BGF
erhöhter Flächenbedarf festgestellt und dieser politisch beschlossen?
2.) Auf Seite 12 und 16 werden die CO2-Emissionen verglichen. Benannt
werden nur die 002-Emissionen, die durch den Abbruch entstehen. Welche
zusätzlichen CO2-Emissionen entstehen durch den Neubau im Vergleich zur
Sanierung insgesamt? Welche Maßnahmen sind geplant, um durch den
Neubau/Sanierung das strategische Oberziel Nr. 5 (Reduzierung der Norderstedter
002-Emissionen um 40% bis 2030) nicht zu gefährden? Welche Kosten entstehen
hierfür?
3.) Auf Seite 7 werden die Kosten für den Neubau mit insgesamt 144,9
Mio. Euro beziffert. Worin ist die Abweichung zu den im Investitionshaushalt
veranschlagten 151 Mio. Euro begründet?
4.) Auf Seite 7 wird die Miete für Container der Interimsschule mit
21,4 Mio. Euro beziffert. Die interimsschule könnte nach unserer Einschätzung
auch für weitere Schulbaumaßnahmen sinnvoll eingesetzt werden. Wie hoch ist der
Kaufpreis für die Container?
5.) Seite 8 weist auf eine Frist von drei Jahren zwischen Planervergabe
und Einreichung Bauantrag bei der Bestandssanierung hin. Für den Neubau wurde
eine geringere Zeitspanne gem. Quartalsbericht 11/2023 (Anlage 3, ASS 6.9.2023)
benötigt. Worin ist diese sehr lange Phase, die deutliche Auswirkungen auf die
Kostensteigerung der Kernsanierung hat, begründet?
6.) lm ASS vom 4.10.2023 beantwortet die Dezernentin in Top 10 die
Frage nach dem Zeitpunkt der Auslegung des B-Plans für den Campus Glashütte
„voraussichtlich zwischen den Herbst- und Winterferien 2023...". Nach
aktuellem Kenntnisstand ist die Auslegung bis heute nicht erfolgt. Ist der
Termin „Festsetzung B-Plan 3.Q 2024" verbindlich einzuhalten?
7.) Auf Seite 10 werden die bereits gezahlten Leistungen für den Neubau
mit 5,4 Mio. Euro aufgeführt. Auf welcher Beschlussgrundlage wurden an wen
welche Beträge gezahlt?
8.) Auf Seite 10 werden die Schätzkosten bei Vertragsauflösung Neubau
mit einer Bandbreite von 1,4 — 4,8 Mio. Euro beziffert. Welche
Vertragsverhältnisse sind betroffen, wann wurden diese geschlossen und
beschlossen?
9.) In welcher Höhe könnten Leistungen aus den ggf. aufzulösenden
Verträgen für eine Sanierung durch eine Vertragsumwidmung verwendet werden?
10.) Auf dem für den Neubau
angedachten Grundstück sind Bestandsbäume. Wie viele Bäume müssten für den
Neubau gefällt werden?
11.) Die Haushaltslage in
Norderstedt ist angespannt. Wo besteht im Vergleich Neubau vs. Sanierung eine
höhere Flexibilität zur Reaktion auf die jeweilige Haushaltssituation?
Antwort der Verwaltung:
Bei der Beantwortung der Anfrage haben mehrere Ämter sowie die Entwicklungsgesellschaft
Norderstedt mbH mitgewirkt.
Zu 1.)
Die aktuelle BGF des Neubaus von 17.710,43qm ist das Ergebnis des
Planungsprozesses vom Wettbewerb bis zum Abschluss der Entwurfsplanung bzw.
Einreichung der Genehmigungsplanung (Bauantrag) am 08.01.2024.
Der vermeintliche Flächenzuwachs der BGF seit dem politischen Beschluss
aus dem November 2018 zur Durchführung eines Architektenwettbewerbs, der dann
auf Grundlage der hierzu beschlossenen Auslobung inkl. Raumprogramm vom
20.11.2019 durchgeführt wurde, wird wie folgt erklärt:
- Das Foyer war in dem Raumprogramm zum Wettbewerb als
entwurfsabhängige Flächengröße ausgewiesen
- Gleiches gilt für den
Bioladen
- Der im Raumprogramm der Wettbewerbsauslobung ausgewiesene
Faktor von 1,4 für Nebenraumflächen (Technik- und Verkehrsflächen) ist zu
gering angesetzt worden. Bereits im Wettbewerbsverfahren wurde hierzu seitens
der Planer in den Rückfragen darauf hingewiesen und ein Faktor 1,6 für die
Umsetzung des pädagogischen Konzepts als Cluster-Lösung empfohlen.
Unter Berücksichtigung der o.a. Punkte ergab der siegreiche
Wettbewerbsbeitrag bereits eine BGF von 17.740,81qm. Der siegreiche
Wettbewerbsbeitrag wurde am 03.03.2021 der Politik gegenüber vorgestellt. Die
im Planungsprozess fortschreitende Planungs- und damit einhergehende
Messgenauigkeit mündet nun in der aktuellen BGF von 17.710,43qm.
Zu 2.)
Einführung als Erklärung der berechneten Werte und deren Bedeutung für
die Umwelt:
Treibhausgase wie Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4) und Lachgas (N2O)
sind natürliche Bestandteile der Atmosphäre. Sie absorbieren Wärme und tragen
zum Treibhauseffekt bei, der die Temperaturen auf der Erde erhöht. Erstellt man
im Bausektor Gebäudeteile, entstehen bei der Erstellung Emissionen von
Treibhausgasen. Laut einem Bericht des UN-Umweltprogramms (UNEP) macht der
Bausektor mittlerweile 38% der globalen CO2-Emissionen aus.
Um zu ermitteln wieviel Treibhausgasemissionen bei der Herstellung von
Bauteilen entstehen, nutzt man die Einheit des CO2-Äquivalents. Das
CO2-Äquivalent ist eine Methode, um die Emissionen verschiedener Treibhausgase
in eine einzige Maßeinheit zu übertragen. Somit kann man die Emissionen
verschiedener Produkte quantifizieren, vergleichen und hat eine
Gegenüberstellung der Auswirkungen auf den Klimawandel.
Wie wurde bei der Bewertung der Baumaßnahme Campus Glashütte
vorgegangen:
Bei dem Bestandsgebäude nach der Bauart des Kasseler Models ist das
Besondere die statische Betontragkonstruktion. Diese kann wie bei einem
Betonskeletbau im Bürosektor ohne Fassade und Innenausbau alleine als Rohbau
bestehen. Im Hinblick auf die Nachhaltigkeit wird die Herstellung
klimabelastender Bauteile, wie zum Beispiel Betonbauteile gespart. Auch die knappe
Ressource Sand wird geschont.
Zur Beurteilung der CO2-Emisssion wurde sich im Hinblick auf die
Bearbeitungszeit alleine auf die Tragkonstruktion aus Beton beschränkt. Im
Vergleich entstehen beim Neubau im Vergleich zur Kernsanierung folgende CO2-Emission:
Abbruch Schulgebäude: 2.210
Tonnen CO2-Äquivalent
Abbruch Turnhalle: 379 Tonnen CO2-Äquivalent
Gesamt Abbruch 2.589
Tonnen CO2-Äquivalent
Neubau Schulgebäude: 3.799
Tonnen CO2-Äquivalent
Neubau Turnhalle: 1.084
Tonnen CO2-Äquivalent
Gesamt Neubau 4.883
Tonnen CO2-Äquivalent
Summiert man die Emissionen des Betontragwerks im Abbruch und Neubau,
errechnet sich bei dem Bau des Camus Glashütte eine um 7.472 Tonnen höhere
CO2-Äquivalent Emission, als bei einer Kernsanierung. Dieses bei demselben
Endergebnis eines neuen Schulgebäudes, einmal als Neubau und einmal als
Kernsanierung.
Wie ist die Zahl 7.472 Tonnen CO2-Äquivalent zu werten?
Unter der Voraussetzung, dass man einen PKW mit einem
durchschnittlichen CO2 Ausstoß von 150 g/km (VW Passat 1,9 TDI 104 PS, BMW 118d
121 PS, Audi A4 1,9 TDI 115 PS) mit eine Jahreskilometerleistung von 15.000 km
fahren würde, müsste man den Wagen 3.321 Jahre fahren, um eine entsprechende
Emission von 7.472 Tonnen CO2 auszustoßen.
Alternativ gibt es Berechnungen, die einem darlegen, wie viele Bäume
rechnerisch benötigt werden, um eine bestimmte Menge an CO2 abzubauen. Der
durchschnittliche CO2-Absortionswert eines Baumes kann je nach Baumart und
Wachstumsbedingungen variieren. Eine häufig angewandte Schätzung liegt bei etwa
22 Kilogramm CO2 pro Jahr und Baum.
Im Fall des Neubaus Campus Glashütte würde man 333.637 Bäume benötigen,
um 7.472 Tonnen CO2-Äquivalent abzubauen. Das wäre eine Waldfläche 4x so groß
wie der Norderstedter Stadtpark. In Fußballfeldern ausgedrückt, wären es 428
Fußballfelder.
Welche Maßnahmen sind geplant, um durch den Neubau/Sanierung das
strategische Oberziel Nr. 5 (Reduzierung der Norderstedter 002-Emissionen um
40% bis 2030) nicht zu gefährden? Welche Kosten entstehen hierfür?
Für eine Sanierung müssen keine Maßnahmen geplant werden, um die
strategischen Oberziele von Norderstedt zu gefährden. Dieses beweist eindeutig
die vergleichbare Planung des Schulgebäudes am Schulzentrum Nord. Kosten zur
Kompensation einer CO2 Emission entstehen bei einer Kernsanierung nicht.
Zu 3.)
Die jetzigen Investitionskosten sind das Ergebnis einer aktualisierten
Kostenprognose unter Berücksichtigung der vergangenen tatsächlichen
Preissteigerungen für Bauleistungen und der zukünftigen Preissteigerungen für
Bauleistungen, reduziert von 8% auf 6% auf Grund der sich eingestellten
Beruhigung auf dem Markt. Das Projekt bewegt sich weiterhin innerhalb des am
18.05.2022 vorgestellten Budgetrahmens.
Zu 4.)
Der Kaufpreis für eine Interimsschule wird heute in etwa dem Mietpreis
entsprechen. Dies liegt daran, dass im Modulbau die Gebäude auch im Mietbereich
nach den Wünschen des Auftraggebers hergestellt werden. Nach Ablauf der
Mietzeit werden die Module zurückgenommen und für den nächsten Kunden baulich
angepasst. Werden die Mietmodule nicht für weitere Schulen in der Kommune
benötigt, hat die Miete den Vorteil, dass die Kommune die Container nicht
selbst verkaufen/entsorgen muss.
In Norderstedt hätte ein Kauf jedoch den großen Vorteil, dass in diesem
Fall mit dem Projekt Kernsanierung Schulzentrum Süd auch andere Schulen von der
modularen Einheit profitieren würden. Insbesondere für die Sanierung der
Schulen Coppernicus und Gymnasium Harksheide wird eine Interimsschule benötigt.
Würde man heute die Interimsschule für die Sanierung des Schulzentrums
Süd kaufen, würde dies zu erheblichen Einsparungen bei den anderen
Schulsanierungen in Norderstedt führen. Die Kostendifferenz zwischen einem
Neubau und einer Kernsanierung würde größer werden. Gleichzeitig könnten
weitere Schulen schneller saniert werden, da während der Sanierungszeit bereits
ein Ausweichgebäude in Norderstedt zur Verfügung steht. Das
Schulsanierungsprogramm der Stadt würde somit einen erheblichen Mehrwert
erhalten.
Zu 5.)
Der Bauzeitenplan für die Kernsanierung auf Seite 8 der Präsentation
stammt von der EGNO aus dem Dezember 2023. In einer detaillierten Terminplanung
wurde hier exemplarisch eine Terminschiene für die Kernsanierung der Schule
erstellt. Aufgrund der kurzen Bearbeitungszeit wurde diese Terminschiene für
die Präsentation übernommen.
Die Planungszeit eines Bauvorhabens ist immer abhängig von den
Kapazitäten der beauftragten Planungsbüros und der terminlichen Zusammenarbeit
des gesamten Planungsteams, der Schule und des nutzenden Amtes 42. Zeiträume
zwischen 2 und 3 Jahren können als realistisch für den Zeitraum von der
Beauftragung der Planung bis zur Einreichung des Bauantrages angesehen werden.
Aufgrund der vorliegenden Planungstiefe für eine Kernsanierung ist eine genauere
Zeitplanung derzeit nicht möglich.
Zu 6.)
Der Fachbereich Planung bereitet derzeit Unterlagen für den Entwurfs-
und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 345 vor. Wenn der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr den Beschluss fasst, kann die gesetzlich
vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung eingeleitet werden.
Die öffentliche Auslegung sowie Beteiligung der Behörden und Träger
öffentlicher Belange des B-Plans ist seitens der Verwaltung unter dieser
Voraussetzung dann für Sommer 2024 vorgesehen.
Sollte die daran anschließende Auswertung der eingegangenen
Stellungnahmen keine Planüberarbeitung auslösen, obliegt für Ende 3. oder das
4. Quartal 2024 der abschließende Satzungsbeschluss erneut den politischen
Gremien, in diesem Fall dem Stadtentwicklungsausschuss und der Stadtvertretung.
Unvorhersehbare (äußere) Einflüsse können das Satzungsgebungsverfahren
allerdings zu jedem Zeitpunkt beeinflussen und Verzögerungen bewirken.
Zu 7.)
Mit Beschluss vom 21.11.2018 zur Durchführung eines Architektenwettbewerbs
wurde der Planungsauftrag erteilt und, ergänzt um den letzten Beschluss vom
01.06.2022, bestätigt. Zurzeit sind 9 Planungs- und Ingenieurbüros neben der
EGNO mit dem Planungsauftrag beschäftigt, deren Leistungen entsprechend
vergütet werden. Der Betrag von 5,4 Mio. Euro beinhaltet alle geleisteten
Zahlungen im Projekt bis zum 31.12.2023.
Zu 8.)
Alle Vertragsverhältnisse mit der Anzahl der unter Frage 7 aufgeführten
Planungs- und Ingenieurbüros sind bei Vertragsauflösung betroffen. Die aufgeführten
Schätzkosten beziehen sich auf den Anspruch aus der Beauftragung der
Leistungsstufe 3 (Ausführungsplanung), die auf Grundlage der Freigabe der
Entwurfsplanung durch die Bauherrin am 30.11.2023 erteilt wurde.
Zu 9.)
Alle Leistungen der Phase 0, die Grundlagenermittlung des Architekten,
die Baugrunderkundung sowie die Schadstofferkundung an den Bestandsgebäuden
können als Basis für eine Kernsanierungsplanung herangezogen werden. Auch aus
den Phasen der Entwurfsplanung können Synergien für die Sanierungsplanung
gezogen werden, da konkrete Planungen zu inneren Raumstrukturen und zum
Raumprogramm vorliegen.
Zu 10.)
Insgesamt sind auf dem Gelände 618 Bäume von einem Baumgutachter
erfasst worden. Davon sind 583 nach Baumschutzsatzung geschützt. Diese Zahl beinhaltet
sowohl gesunde Bäume als auch Bäume, die gefällt werden müssen aufgrund von
Bruchgefahr, Krankheiten oder Pilzbefall. Gefällt werden – teilweise aufgrund
der Baumaßnahme, teilweise wegen Bruchgefahr / Pilzbefall o.ä. – insgesamt 327
Bäume (davon 10 Bäume nicht geschützt nach Baumschutzsatzung). Neu gepflanzt
werden insgesamt 265 Bäume (260 mittel- und großkronige Bäume plus 5
kleinkronige Bäume bzw. Großsträucher in den kleinen Innenhöfen des
Schulgebäudes). Darüberhinausgehende Neupflanzungen sind als Auflage aus der
Baugenehmigung zu erwarten.
Zu 11.)
Ein Vorteil der Sanierung im Schulzentrum Süd ist, dass die drei
Gebäudeteile Sporthalle, Gebäudeteil Aula mit Klassentrakt und Gebäudeteil
Navi-Musik-Kunst getrennt voneinander saniert werden können. Auch die
Sanierungstiefe kann je Gebäudeteil angepasst werden. Damit ist eine Anpassung
an die jeweilige Haushaltslage der Stadt möglich.
Würde man z.B. den Gebäudeteil mit den Klassenräumen getrennt vom
Gebäudeteil mit den Navi-Räumen sanieren, könnte ein Interimsgebäude kleiner
ausfallen. Dadurch würden Kosten für das Interimsgebäude eingespart und die
Kostendifferenz zwischen Neubau und Kernsanierung würde größer. Die Höhe der
Kostendifferenz kann jedoch zum jetzigen Planungsstand nicht verlässlich
ermittelt werden.
Ebenfalls bei Sporthallen kann die Sanierung flexibel gestaltet werden.
So könnte z.B. zunächst das Hallendach mit den Sanitärräumen saniert werden.
Die Fassade und weitere Bauteile könnten je nach Haushaltslage der Stadt zu
einem späteren Zeitpunkt saniert werden. Somit besteht eine sehr hohe
Flexibilität im Umgang mit den Sanierungsmitteln.