Sitzung: 21.03.2024 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 24/0122
Beschluss:
Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des
Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 352
Norderstedt, „Zwischen Altem Buckhörner Moor und Pappelstieg“, Gebiet: Südlich
Heidbergstraße, westlich Pappelstieg, nördlich Buchenweg, westlich Altes
Buckhörner Moor
beschlossen.
Der Geltungsbereich
des Plangebietes ist in der Planzeichnung vom 08.03.2024 festgesetzt (vgl.
verkleinerter Fassung in Anlage 02 zur Vorlage B24/0122). Diese Planzeichnung
ist Bestandteil des Beschlusses.
Für
das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
·
Sicherung der Wohnnutzung
·
Erhaltung der vorhandenen städtebaulichen Struktur
(einzeilige Bebauung)
·
Nachverdichtung durch eine einzeilige Bebauung mit maximal 20
m langen Baukörpern entlang der das Baugebiet umfassenden Straßen
·
Sicherung der bestehenden Grünstrukturen im Blockinnenbereich
·
Anordnung des ruhenden Verkehrs im vorderen
Grundstücksbereich
·
Sicherung einer baulichen Entwicklung der Kirchengemeinde
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
Aufgrund
des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der
Abstimmung anwesend: ...
Abstimmungsergebnis:
Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach
§ 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15
davon
anwesend…..; Ja-Stimmen:……; Nein-Stimmen:……; Stimmenenthaltung:……
Abstimmung:
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CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN-FW |
AfD |
FDP |
Sonstige |
Ja: |
5 |
3 |
3 |
2 |
0 |
1 |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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Befangen: |
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Bei
14 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme und keiner Enthaltung einstimmig beschlossen.