Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 352 Norderstedt, „Zwischen Altem Buckhörner Moor und Pappelstieg“, Gebiet: Südlich Heidbergstraße, westlich Pappelstieg, nördlich Buchenweg, westlich Altes Buckhörner Moor

beschlossen.

 

Der Geltungsbereich des Plangebietes ist in der Planzeichnung vom 08.03.2024 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 02 zur Vorlage B24/0122). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

·         Sicherung der Wohnnutzung

·         Erhaltung der vorhandenen städtebaulichen Struktur (einzeilige Bebauung)

·         Nachverdichtung durch eine einzeilige Bebauung mit maximal 20 m langen Baukörpern entlang der das Baugebiet umfassenden Straßen

·         Sicherung der bestehenden Grünstrukturen im Blockinnenbereich

·         Anordnung des ruhenden Verkehrs im vorderen Grundstücksbereich

·         Sicherung einer baulichen Entwicklung der Kirchengemeinde

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15

 

davon anwesend…..; Ja-Stimmen:……; Nein-Stimmen:……; Stimmenenthaltung:……


Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN-FW

AfD

FDP

Sonstige

Ja:

5

3

3

2

0

1

 

Nein:

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

Befangen:

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei 14 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme und keiner Enthaltung einstimmig beschlossen.