Sachverhalt
Die
SPD-Fraktion stellte in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 08.02.2024
folgende Anfrage:
Die
Sommerferien in Schleswig-Holstein gehen bis zum 31.August 2024, 6. September
2025, 15. August 2026 und 14. August 2027.
Gemäß
Sozialgesetzbuch (§ 24 Abs.3 SGB VIII) und Kindertagesförderungsgesetz
Schleswig-Holstein (§ 5 Absatz 2 KitaG SH) haben Kinder ab dem 3. Lebensjahr
bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in der Kita, wobei laut BMFSFJ und
Sozialministerium SH Schuleintritt den Tag der Einschulung meint.
In
den Betreuungsverträgen mit den Trägern der einzelnen Kita sind jeweils die
Betreuungszeiten geregelt und die Betreuung der Kinder endet in vielen
Betreuungsverträgen am 31.07. im Jahr des Schuleintritts. Daraus ergibt sich
die besagte Augustlücke in der Abdeckung des Bildungs- und Betreuungsanspruchs
zum Schuleintritt.
1.
Welche konkreten
Maßnahmen für die Sicherstellung des Bildungs- und Betreuungsanspruchs für die
Jahre 2024, 2025, 2026 und 2027 jeweils von 1. August bis zum Tag der
Einschulung wurden bisher ergriffen?
Antwort:
Durch
eine Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG SH) in 2023, müssen die
Kindertagesstätten Kinder, die in der Krippe betreut werden und schon das
dritte Lebensjahr erreicht haben, nicht mehr zwingend ab dem 01.08. des
Folgejahres in die Kindergartengruppe übernehmen (§ 17 KiTaG SH). Ziel dieser
Änderung ist, dass Kinder im Jahr ihres Schuleintritts bis zum tatsächlichen
Schulbeginn in der Kita betreut werden können und die Träger von
Kindertagesstätten (Kita-Träger) den Rechtsanspruch der Kinder damit
vollumfänglich erfüllen können.
Als
örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben wir alle Norderstedter
Kita-Träger ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie den Bedarfen der Eltern
und Kinder bis zum ersten Schultag gesetzlich nachkommen müssen.
Als
Kita-Träger haben wir den Eltern folgende Angebote gemacht:
Die
Betreuung Ihres Kindes erfolgt in der städtischen Kita bis zum 31.07.2024 oder
bis zum 16.08.2024 (anteiliger Elternbeitrag) oder bis zum 31.08.2024
(monatlicher Elternbeitrag). Eine Bedarfsabfrage dazu läuft aktuell.
In
den nächsten Jahren wird dieses Angebot den jeweiligen Sommerferienzeiten
angepasst.
2.
Übernimmt die BEB
wie auch bisher die Betreuung der Kinder?
Antwort:
Die BEB bietet in den letzten zwei Sommerferienwochen
(19. – 30.08.) sowie bis zum Einschulungstag (im Laufe der ersten Woche nach
den Sommerferien) eine Betreuung für Einschulungskinder an. Ob dieses
alternative Angebot weiterhin von den Eltern in Anspruch genommen wird, wenn
auch die Kitas ein Angebot machen, wird 2024 getestet.
3.
Ist dies aus
versicherungstechnischen Gründen weiterhin möglich.
Antwort:
Die Kinder werden von der BEB unfallversichert.