Sitzung: 04.07.2024 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: B 24/0244
Beschluss:
a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung
über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die
vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden
benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 2) werden
berücksichtigt
3.1, 4.6, 4.7,
nicht berücksichtigt
4.8, 7., 10.1
zur Kenntnis genommen
1., 2., 3., 4.1-4.5, 4.9-4.19, 5., 6., 8., 8.1,
8.2, 9., 10., 11.
Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung
wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem
Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Satzungsbeschluss
Auf
Grund des § 10 BauGB sowie nach § 86 der Landesbauordnung von
Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan
Nr. 316 B "Westlich Oadby-and-Wigston Straße und nördlich des
Müllberges", Gebiet: Westlich Oadby-and-Wigston-Straße, südlich
Rantzauer Forst, nördlich Müllberg bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung –
(Anlage 4) und dem Teil B - Text – (Anlage 5) in der zuletzt geänderten Fassung
vom 18.06.2024, als Satzung beschlossen.
Die
Begründung in der Fassung vom 18.06.2024 (Anlage 6) wird gebilligt.
Der
Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in
der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die
zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.norderstedt.de eingestellt ist und über
den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von
der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei
der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...
Abstimmungsergebnis:
Die gesetzliche Anzahl der
Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15
Gesetzliche Anzahl der
Stadtvertreterinnen/Stadtvertreter:…..;
davon anwesend…..;
Ja-Stimmen:……; Nein-Stimmen:……; Stimmenenthaltung:……
Abstimmung:
|
CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN-FW |
AfD |
FDP |
Sonstige |
Ja: |
5 |
3 |
3 |
2 |
|
1 |
|
Nein: |
|
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|
1 |
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Enthaltung: |
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Befangen: |
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Bei
14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und keiner Enthaltung mehrheitlich beschlossen.