Beschluss:

 

a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 2) werden

 

 

berücksichtigt

 

3.1, 4.6, 4.7, 

 

nicht berücksichtigt

 

4.8, 7., 10.1

 

zur Kenntnis genommen

 

1., 2., 3., 4.1-4.5, 4.9-4.19, 5., 6., 8., 8.1, 8.2, 9., 10., 11.

 

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

b) Satzungsbeschluss

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 86 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan Nr. 316 B "Westlich Oadby-and-Wigston Straße und nördlich des Müllberges", Gebiet: Westlich Oadby-and-Wigston-Straße, südlich Rantzauer Forst, nördlich Müllberg bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 4) und dem Teil B - Text – (Anlage 5) in der zuletzt geänderten Fassung vom 18.06.2024, als Satzung beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 18.06.2024 (Anlage 6) wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.norderstedt.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

Abstimmungsergebnis:

 

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen/Stadtvertreter:…..;

 

davon anwesend…..; Ja-Stimmen:……; Nein-Stimmen:……; Stimmenenthaltung:……

 


Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN-FW

AfD

FDP

Sonstige

Ja:

5

3

3

2

 

1

 

Nein:

 

 

 

 

1

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

Befangen:

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und keiner Enthaltung mehrheitlich beschlossen.