Sitzung: 06.09.2001 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:1
Vorlage: B01/0356
Die
Tagesordnungspunkte 3 und 4 werden gemeinsam aufgerufen:
Zu
diesem Tagesordnungspunkt sind Frau Baumgart, vom Büro Baumgart Pahl-Weber,
Herr Dähn, vom Büro Waack und Dähn und Herr Kowalzik, von der EGNO als Gast
anwesend.
Frau
Pfeiler legt die Auffassung ihrer Partei dar.
Frau
Homann-Hansen und Frau Baumgart beantworten die Fragen des Ausschusses.
Der
Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr empfiehlt der Stadtvertretung folgenden
Beschluss:
a)
Entscheidung
über Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 26.03.2001
bis 04.05.2001:
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangene Anregung des
folgenden Trägers öffentlicher Belange wird:
berücksichtigt
Kreis Segeberg vom
25.04.2001
Hinsichtlich der Begründung wird auf die Ausführungen im Sachverhalt dieser
Vorlage Bezug genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Träger öffentlicher Belange, der
Anregungen vorgebracht hat, von diesem Ergebnis mit der Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
b)
Abschließender
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt den Flächennutzungsplan Norderstedt – 42.
Änderung – abschließend.
Der Erläuterungsbericht wird in der Fassung vom September 2001, Anlage 3 dieser
Vorlage, gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan Norderstedt – 42.
Änderung – der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Nach
erfolgter Genehmigung gemäß § 6 BauGB ist der Flächennutzungsplan Norderstedt –
42. Änderung – auf Dauer zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten und die
Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der
Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der
Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...
Die
Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen
Beschlußkopie
an: 69
10