Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:9 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:1

Frau Kroker erläutert die Vorlageund weißt auf den geänderten Geltungsbereich hin. Anschliessend beantwortet sie die Fragen des Ausschusses.

 

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

 

Der von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 06.09.1988 gefasste Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 218 – Norderstedt, Gebiet: “Gewerbegebiet Stonsdorf” zwischen dem Langenharmer Weg im Süden, der Theodor-Storm-Straße im Westen, dem Baggersee im Norden und der Schleswig-Holstein-Straße im Osten, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wie folgt geändert bzw. ergänzt:

 

Als Planungsziel wird angestrebt:

 

-          Mit Ausnahme des Grundstücks famila und der Grundstücke nördlich des Langenharmer Weges zwischen der Theodor-Storm-Straße und dem Schützenwall sollen Einzelhandelseinrichtungen auch unterhalb der Großflächigkeit ausgeschlossen werden.

-          In Zusammenhang mit auf den Betriebsgrundstücken stattfindender Produktion bzw. Lagerung können Einrichtungen für den Verkauf von zum Ge- und Verbrauch bestimmten Waren und Gütern aller Art an Endverbraucher (Einzelhandelsbetriebe) bis zu einer Verkaufsfläche von maximal 100 qm zugelassen werden.

 

Die Änderung bzw. Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder/ Stadtvertreter von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend :

 

Die Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen

 

Beschlußkopie an:          69 A