Sitzung: 06.09.2001 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:0
Vorlage: B01/0398
a)
Entscheidung über die Anregungen
Die
vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung sowie der eingeschränkten
Beteiligung eingegangenen Anregungen folgender Träger öffentlicher Belange/
Privatpersonen und Unternehmen werden
berücksichtigt
zu
Punkt 1 :
Kreis
Segeberg vom 18.07.2000
zu
Punkt 2 :
Regulierungsbehörde
für Telekommunikation und Post vom
22.06.2000
teilweise
berücksichtigt
------
nicht
berücksichtigt
-------
Hinsichtlich
der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausführung
zur Sach- und Rechtslage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die
Anregungen vorgebracht haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine
Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
b )
Satzungsbeschluss
Aufgrund
des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein
beschließt die Stadtvertretung, den Bebauungsplan Nr. 173 West, Gebiet :
“Südlich Rantzauer Forstweg”, bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung - und dem Teil B - Text - in der zuletzt
geänderten Fassung 24.07.2001, als
Satzung.
Die
Begründung wird in der Fassung der Anlage 5 zu der Vorlage - Stand : 24.07.2001
- gebilligt.
Der
Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann.
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der
Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der
Abstimmung anwesend :
Die
Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen