Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

a)       Für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen wird gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung der Stadt Norderstedt über die Erhebung von Erschließungs­beiträgen vom 10.04.2000 (EBS 2000) der Abschnitt zwischen Mühlenweg und der nordöstlichen Grenze des Bebauungsplanes Nr. 149 - 1. Änderung -gebildet.

 

b)       Mit den in den Jahren 2000/2001 durchgeführten Ausbaumaßnahmen ist der o. g. Abschnitt der Erschließungsanlage "Steertpoggweg" mit den Merkmalen der Vorlage Nr. B 01/0404 der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr am 06.09.2001 im Sinne des § 9 Abs. 2 der EBS 2000 erstmalig und endgültig hergestellt.

 

Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen

 

Beschlußkopie an:          69 B