Sitzung: 19.09.2001 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M01/0458
Es
ergibt sich eine kurze Diskussion zu der Berichtsvorlage M01/0458:
Nach
den Sportförderungsrichtlinien der Stadt Norderstedt Teil I Punkt 4.10 sind die
Belegungspläne für die Sportstätten der Stadt Norderstedt vom Ausschuss für
junge Menschen zu genehmigen.
Seitens
der Verwaltung werden die Belegungspläne zu Beginn eines neuen Schuljahres nur
fortgeschrieben bzw. geringfügig geändert. In der Vergangenheit wurde der
Ausschuss nur beteiligt, wenn es Probleme zwischen den Sportvereinen und der
Verwaltung gab. Dieses ist zur Zeit nicht der Fall.
Die
Verwaltung ist der Auffassung, dass die Belegung der Sportstätten
verwaltungsseitig entschieden werden kann und die ehrenamtliche Verwaltung nur
bei Problemfällen beteiligt werden sollte. Sie schlägt deshalb vor, diesen
Punkt in den Sportförderungsrichtlinien bei der nächsten Überarbeitung
entsprechend zu ändern.
Herr
Nicolai bittet darum, von einer Änderung der Sportförderrichtlineien in diesem
Punkt abzusehen äußert sich im Übrigen jedoch positiv über die
verwaltungsseitig vorgesehene Verfahrensweise und bittet die Verwaltung,
weiterhin um Information des Ausschusses jeweils nach den Sommerferien über die
Belegungspläne für die Norderstedter Sportstätten.
Der
Ausschuß für junge Menschen schließt sich dieser Ansicht einvernehmlich an und
nimmt die Berichtsvorlage M 01/0458 zur Kenntnis.
Auszug 401