Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

 

Zunächst erläutert Herr Dr. Freter die Entstehung der Vorlage und die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten für die formelle Ausgestaltung der zukünftigen Beteiligungsgremien für Kinder und Jugendliche.

Herr Dr. Freter wirbt für eine Wahl der Beiräte nach § 6 a der Hauptsatzung, da eine Ausgestaltung der Gremien nach einer Richtlinie weniger formalistisch wäre, als eine Ausgestaltung nach einer Satzung, welche bei Anwendung des § 47 d der Gemeindeordnung notwendig wäre.

Eine Entscheidung über diese Grundsatzfrage ist durch den Ausschuß für junge Menschen zu treffen, bevor die Verwaltung die weiteren Prüfungsaufträge aus der Sitzung vom 18.07.2001 erfüllen kann.

 

 

 

Herr Struckmann und Frau Diedrichs beantworten während der sich anschließenden Diskussion verschiedene Fragen der Ausschußmitglieder.

 

Als Anlage 1 wird ein Vermerk des Hauptamtes vom 11.09.2001 zu notwendigen grundsätzlichen Festlegungen in diesem Bereich beigefügt.

 

 

Anschließend stellt Herr Nicolai folgenden Antrag:

 

 

In Bekräftigung des am 18.07.2001 gefaßten Beschlusses wird die Verwaltung gebeten, gemäß § 6 a der Hauptsatzung der Stadt Norderstedt entsprechend dem Verfahren zur Bildung des Seniorenbeirates auch bei der Bildung des Beteiligungsgremiums einen Richtlinienentwurf zu erarbeiten und finanzielle sowie personelle Vorschläge zu unterbreiten.

Außerdem sollen die in der Vorlage B 01/0446 angesprochenen Probleme (Wahlverfahren, Entschädigungsregelung und Datenschutz) geklärt werden.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: bei 10 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme angenommen.

 

 

 

Auszug 402