Sitzung: 19.09.2001 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B01/0446
Zunächst
erläutert Herr Dr. Freter die Entstehung der Vorlage und die verschiedenen
rechtlichen Möglichkeiten für die formelle Ausgestaltung der zukünftigen
Beteiligungsgremien für Kinder und Jugendliche.
Herr
Dr. Freter wirbt für eine Wahl der Beiräte nach § 6 a der Hauptsatzung, da eine
Ausgestaltung der Gremien nach einer Richtlinie weniger formalistisch wäre, als
eine Ausgestaltung nach einer Satzung, welche bei Anwendung des § 47 d der
Gemeindeordnung notwendig wäre.
Eine
Entscheidung über diese Grundsatzfrage ist durch den Ausschuß für junge
Menschen zu treffen, bevor die Verwaltung die weiteren Prüfungsaufträge aus der
Sitzung vom 18.07.2001 erfüllen kann.
Herr
Struckmann und Frau Diedrichs beantworten während der sich anschließenden
Diskussion verschiedene Fragen der Ausschußmitglieder.
Als
Anlage 1 wird ein Vermerk des Hauptamtes vom 11.09.2001 zu notwendigen
grundsätzlichen Festlegungen in diesem Bereich beigefügt.
Anschließend
stellt Herr Nicolai folgenden Antrag:
In
Bekräftigung des am 18.07.2001 gefaßten Beschlusses wird die Verwaltung
gebeten, gemäß § 6 a der Hauptsatzung der Stadt Norderstedt entsprechend dem
Verfahren zur Bildung des Seniorenbeirates auch bei der Bildung des
Beteiligungsgremiums einen Richtlinienentwurf zu erarbeiten und finanzielle
sowie personelle Vorschläge zu unterbreiten.
Außerdem
sollen die in der Vorlage B 01/0446 angesprochenen Probleme (Wahlverfahren,
Entschädigungsregelung und Datenschutz) geklärt werden.
Abstimmungsergebnis:
bei 10 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme angenommen.