Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Beschluss:

Mit den zwischen 1996 und 1999 durchgeführten Baumaßnahmen gilt die in Höhe der Haus Nr. 46 abzweigende Stichstraße der Johann-Hinrich-Wichern-Straße mit den Ausbaumerkmalen der Vorlage Nr. B 01/0436 für die Sitzung des Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr am 20.09.2001 im Sinne von § 9 Abs. 2 der Satzung der Stadt Norderstedt über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 10.04.2000 als erstmalig und endgültig hergestellt.

Für die Baumaßnahme sind von den Grundstückseigentümern, deren Beitragspflichten noch nicht durch Ablösevertrag abgegolten sind, Erschließungsbeiträge zu erheben.

 

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen

 

Beschlußkopie an:          69 B