Sitzung: 16.10.2001 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:34 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B01/0201.1
Beschluss:
a)
Entscheidung
über die Stellungnahmen und Anregungen im Rahmen der ersten öffent-lichen
Auslegung in der Zeit vom 02.01.2001 bis 02.02.2001, der erneuten Auslegung vom
26.03.2001 bis 26.04.2001, sowie der eingeschränkten Beteiligung vom 14.06.01
bis 13.07.01.
Die vor, während oder nach den öffentlichen Auslegungen eingegangenen Stellungnahmen
folgender Träger öffentlicher Belange und Anregungen privater Personen werden:
berücksichtigt:
Klaus Hansen vom 12.04.2001
teilweise berücksichtigt:
Punkt 1/1 a:
Kreis Segeberg – Der Landrat – vom 26.01.2001 und 12.04.2001
Punkt 2:
Helga Paulsen vom 21.01.2001
Punkt 3:
Ursula Eichhöfer vom 08.01.2001
Punkt 4:
Gerhard Mende vom 29.01.2001
Punkt 5:
Rainer Mende vom 29.01.2001
Punkt 6:
Klaus Hansen vom 28.01.2001
Punkt 7:
Hildegard und Erich Krüger vom 29.01.2001
nicht berücksichtigt:
Punkt 8:
Rainer Mende vom 15.04.2001
Punkt 9:
Gerhard Mende vom 23.04.2001
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf
die Ausführungen zum Sachverhalt der Vorlage-Nr. B 01/0201.01 Bezug genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und die
Personen, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der
Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Auf
Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von
Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung der Stadt Norderstedt, den
Bebauungsplan Nr. 234 – Norderstedt – Gebiet: zwischen
Schillerstraße/Tannenhofstraße und Am Sood, bestehend aus dem Teil A –
Planzeichnung – und dem Teil B – Text – in der Fassung vom September 2001, als
Satzung. Die Begründung – Stand: 20.09.2001 – wird in der Fassung der Anlage
2 dieser Vorlage gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Fassung des Satzungsbeschlusses
ortsüblich gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen und anschließend den
Bebauungsplan mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten und
über den Inhalt auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist
darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter/innen von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 34 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.
Protokollauszug:
Amt 69