Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

18.21 Uhr : Herr Garrelts erscheint zur Sitzung

 

 

Frau Flohr, Platanenweg 17

 

Frau Flohr teilt mit, dass sie eine Unterschriftenaktion zur Schulwegsicherung in der Heidbergstraße gemacht hat. 420 interessierte Bürger haben sich daran beteiligt. Sie übergibt an den Vorsitzenden die Unterschriftensammlung sowie einen Fragenkatalog zur Schulwegsicherung.

 

Herr Nicolai teilt mit, dass sich die Verwaltung dem Fragenkatalog annehmen und sie von dort eine Antwort erhalten wird.

Der Fragenkatalog (mit Bildern) wird Anlage 1 zum Protokoll.

 

 

Herr Zinder, Grüner Weg 15

 

Herr Zinder teilt mit, dass er sich schon seit Jahren für Schulwegsicherungsmaßnahmen im Grünen Weg eingesetzt hat, bisher jedoch noch nichts passiert ist. Seine Frage: Was kann man als Eltern noch machen, damit schnell etwas passiert ?

 

Dr. Freter teilt hierzu mit, dass zur Zeit eine Behandlung der Problematik im Ausschuss für Planung und Verkehr stattfindet.

Herr Zinder teilt hierzu mit, dass er in der Sitzung war und dort eine Bürgeranhörung vorgeschlagen wurde, die jedoch dann vertagt wurde.

Herr Borchardt gibt bekannt, dass die Bürgeranhörung nunmehr am 05.11.2001 stattfinden wird.

Herr Nicolai weist darauf hin, dass diese Bürgeranhörung wichtig ist, da den Anliegern Kosten durch den Ausbau entstehen.

 

 

Herr Rolff, Am Hallenbad 47

 

Er bittet um eine Stellungnahme des Bauamtes über das Verfahren zur Umsetzung von Maßnahmen.

 

Frau Pohl-Kraneis teilt hierzu mit, dass Maßnahmen, die in der Möglichkeit der Sachbearbeitung stehen, zeitnah umgesetzt werden.

Maßnahmen, wie z.B. Grundstückserwerb zum Bau eines Gehweges (Meyertwiete) oder die Änderung eines B-Planes, sind aufgrund der Beteiligung mehrerer Fachämter und Ausschüsse langwieriger. 

 

 

Herr Schildei, Friedrichsgaber Weg 47

 

Was wird bei konkretem Verhalten der Eltern (z.B. Nichteinhaltung von Tempo 30, Parken im Halteverbot) zur Zeit gemacht und was ist für die Zukunft geplant ?

 

Herr Pahl äußert sich dahingehend, dass, sofern Einsatzfahrzeuge vorhanden sind, Streifen gefahren werden und mit Eltern vor der Erteilung von Sanktionen ein Informationsgespräch geführt wird.

Die Streifen konzentrieren sich auf Gebiete mit starken kriminellen Handlungen.

 

Sind Maßnahmen zur Schulwegsicherung angedacht, da aufgrund des neuen Flughafenzubringers der Autoverkehr auf der Niendorfer Straße/Friedrichsgaber Weg stark zugenommen hat ?

 

Es ist vorgesehen den Bereich Bäckerstieg/Alte Dorfstraße mit Tempo 30 zu versehen.

Aufgrund mehrerer Unfälle gibt es einen konkreten Vorschlag im Bereich Friedrichsgaber Weg/Stettiner Str. eine Lichtzeichenanlage zu installieren.

Vor der Schule Niendorfer Str. besteht nicht die Möglichkeit eine Tempo 30 - Zone einzurichten, da nach Vorgaben des Landes mit einem Sicherheitsgitter und einer Ampel ausreichende Schutzvorkehrungen getroffen sind.

 

 

Frau Wenck, Zwickmoor 15

 

Die Eltern der GS Harkshörn haben in Eigenregie einen Schulwegplan erstellt.

Auf wessen Initiative werden Schulwegpläne erstellt und wer nimmt den Kontakt zur AG Schulwegsicherung auf ? Müssen die Eltern an die AG herantreten oder meldet sich die AG, wenn ja in welchem Turnus werden die Eltern/die Schule angesprochen.

 

Herr Borchardt teilt hierzu mit, dass 1996 alle Grundschulen von der AG angeschrieben wurden. Die erhaltene Antwort der GS Harkshörn erhielt einige Problematiken zur Schulwegsicherung, die zum größten Teil behoben sind.

Die GS Harkshörn wird voraussichtlich im 2. Halbjahr 2002 wieder Thema der AG sein, wenn die dortige Erarbeitung eines Schulwegplanes ansteht

 

 

Herr Krohn, Lehmkuhlen 45

 

Was ist für den Bereich Friedrichsgaber Weg/Oadby-and-Wigston-Str. an Schulwegsicherungsmaßnahmen angedacht ?

 

Herr Nicolai äußert sich dahingehend, dass sich dieser Bereich als schwierig gestaltet, da es sich hier um einen Außenbereich ohne B-Plan handelt.

 

Es wird die Möglichkeit einer Ampelumsetzung diskutiert.

 

Herr Borchardt weist darauf hin, dass nach Anträgen auf eine Lichtzeichenanlage ein rechtskräftiger Bescheid erteilt wird, gegen den das Recht des Widerspruchs besteht.

 

 

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