Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Die anwesenden Mitglieder des Gemeindewahlausschusses werden von der Vorsitzenden zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten, gem. § 85 GKWO verpflichtet.