Sitzung: 18.10.2001 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M01/0504
Herr
Seevaldt gibt den folgenden Bericht:
In
der vorgenannten Sitzung bat Frau Algier kurzfristig um Nachricht darüber, wann
die bereits seit mehreren Jahren genehmigten Ampelanlagen installiert werden.
Grundsätzlich
ist vor der Installation der angeordneten Vollsignalisierung die Einmündung
bzw. die Kreuzung umzuplanen und umzubauen.
Deshalb
sind für den erforderlichen Umbau zur angeordneten Vollsignalisierung der
Einmündung Glashütter Damm/Segeberger Chaussee Kosten in Höhe von 81.800,--
EURO (160.000,-- DM) ermittelt und für den Grundhaushalt 2002 eingeworben
worden. Vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel kann die Beauftragung der
Einmündungsumplanung dann im Jahr 2002 erfolgen.
Im
Kreuzungsbereich B-432/Hummelsbütteler Steindamm ist im Rahmen des VEP unter
anderem eine Variantendiskussion zur zukünftigen Anbindung des Hummelsbütteler
Steindamms zu führen. Insofern ist die Planung einer Vollsignalisierung – auch
hier ist in jedem Fall ein umfangreicher Umbau erforderlich – von einer
entsprechenden Entscheidung abhängig.
Beschlusskopie
an 69 B