Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Seevaldt gibt den folgenden Bericht:

 

In der vorgenannten Sitzung bat Frau Algier kurzfristig um Nachricht darüber, wann die bereits seit mehreren Jahren genehmigten Ampelanlagen installiert werden.

 

Grundsätzlich ist vor der Installation der angeordneten Vollsignalisierung die Einmündung bzw. die Kreuzung umzuplanen und umzubauen.

 

Deshalb sind für den erforderlichen Umbau zur angeordneten Vollsignalisierung der Einmündung Glashütter Damm/Segeberger Chaussee Kosten in Höhe von 81.800,-- EURO (160.000,-- DM) ermittelt und für den Grundhaushalt 2002 eingeworben worden. Vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel kann die Beauftragung der Einmündungs­umplanung dann im Jahr 2002 erfolgen.

 

Im Kreuzungsbereich B-432/Hummelsbütteler Steindamm ist im Rahmen des VEP unter anderem eine Variantendiskussion zur zukünftigen Anbindung des Hummelsbütteler Steindamms zu führen. Insofern ist die Planung einer Vollsignalisierung – auch hier ist in jedem Fall ein umfangreicher Umbau erforderlich – von einer entsprechenden Entscheidung abhängig.

 

 

Beschlusskopie an 69 B