Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr beschließt die folgenden Änderung des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenem Bebauungsplan Nr. 227A -Norderstedt-:

 

 

§ 1

Änderungsbestimmungen

 

Der § 4, Abs. 2 des Durchführungsvertrages wird wie folgt geändert:

 

a)       Behält die bisherige Fassung.

b)       Beginn der Erschließungsmaßnahmen gemäß gesondertem Erschließungsvertrag am 08.10.2001, und zwar in ersten Durchführungsphase bis Siel-/Regenwasserleitungen, Stromzuführungen und Baustraße (Rohdecke der öffentlichen Straße bzw. Stellplatzanlagen).

c)       Beginn der Bauarbeiten (Bodenaushub/Gründung) bis zum 01.03.2002 und zwar in einem oder maximal zwei Bauabschnitten (Doppel-/Reihenhäuser=erster Bauabschnitt, Geschosswohnungsbau = zweiter Bauabschnitt) Bei zwei Bauabschnitten darf der Baubeginn des zweiten Bauabschnittes eine Frist von 6 Monaten zum ersten Baubeginn nicht überschreiten.

d)       Behält die bisherige Fassung.

e)       Als spätester Fertigstellungstermin der gesamten Baumaßnahme wird als Frist 39 Monate ab dem Zugang der Baufreigabe am 06.02.2001 festgesetzt; die restlichen Erschließungsarbeiten sowie sonstigen Leistungen dieses Vertrages sind spätestens 6 Monate danach zum Abschluss zu bringen.

f)        Behält die bisherige Fassung.

 

 

§ 2

Sonstige Bestimmungen

 

Alle anderen Bestimmungen des Durchführungsvertrages gelten in der bisherigen Form. Die Vertragsänderung wird zehnfach ausgefertigt. Die Stadt erhält 6 Ausfertigungen, der Vorhabenträger 4 Ausfertigungen.

 

 

Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.

 

 

Beschlusskopie an           69 A