Sitzung: 18.10.2001 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B01/0483
Der
Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr beschließt die folgenden Änderung des
Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenem Bebauungsplan Nr. 227A
-Norderstedt-:
§
1
Änderungsbestimmungen
Der
§ 4, Abs. 2 des Durchführungsvertrages wird wie folgt geändert:
a)
Behält
die bisherige Fassung.
b)
Beginn
der Erschließungsmaßnahmen gemäß gesondertem Erschließungsvertrag am
08.10.2001, und zwar in ersten Durchführungsphase bis Siel-/Regenwasserleitungen,
Stromzuführungen und Baustraße (Rohdecke der öffentlichen Straße bzw.
Stellplatzanlagen).
c)
Beginn
der Bauarbeiten (Bodenaushub/Gründung) bis zum 01.03.2002 und zwar in einem
oder maximal zwei Bauabschnitten (Doppel-/Reihenhäuser=erster Bauabschnitt,
Geschosswohnungsbau = zweiter Bauabschnitt) Bei zwei Bauabschnitten darf der
Baubeginn des zweiten Bauabschnittes eine Frist von 6 Monaten zum ersten
Baubeginn nicht überschreiten.
d)
Behält
die bisherige Fassung.
e)
Als
spätester Fertigstellungstermin der gesamten Baumaßnahme wird als Frist 39
Monate ab dem Zugang der Baufreigabe am 06.02.2001 festgesetzt; die restlichen
Erschließungsarbeiten sowie sonstigen Leistungen dieses Vertrages sind
spätestens 6 Monate danach zum Abschluss zu bringen.
f)
Behält
die bisherige Fassung.
§
2
Sonstige
Bestimmungen
Alle
anderen Bestimmungen des Durchführungsvertrages gelten in der bisherigen Form.
Die Vertragsänderung wird zehnfach ausgefertigt. Die Stadt erhält 6
Ausfertigungen, der Vorhabenträger 4 Ausfertigungen.
Die
Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig
beschlossen.
Beschlusskopie
an 69 A