Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Die Tagesordnungspunkte 4 und 5 werden gemeinsam aufgerufen.

 

Herr Röll erläutert die Planung und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Frau Paschen nimmt ab 18:30 Uhr an der Sitzung teil.

 

 

Der Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

 

a)       Entscheidung über Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 30.04.2001 bis 30.05.2001:

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen der folgenden Träger öffentlicher Belange werden

berücksichtigt

zu Punkt 1:
Landesamt für Natur und Umwelt                        vom 22.05.2001

zu Punkt 2:
Kreis Segeberg – Der Landrat –                        vom 11.06.2001

zu Punkt 3:
Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG                        vom 05.06.2001

zu Punkt 4:
Hamburger Verkehrsverbund GmbH                        vom 29.05.2001

zu Punkt 5:
Staatlichese Umweltamt Itzehoe                        vom 18.06.2001

zu Punkt 6:
Ministerium für ländliche Räume,
Landesplanung, Landwirtschaft und Tourismus                        vom 31.05.2001

zu Punkt 7:
Industrie- und Handelskammer zu Lübeck                        vom 12.06.2001


teilweise berücksichtigt

...

nicht berücksichtigt

zu Punkt 8:
Freie und Hansestadt Hamburg,
Stadtentwicklungsbehörde                        vom 11.06.2001

Hinsichtlich der Begründungen wird auf die Ausführungen im Sach- und Rechtslage dieser Vorlage Bezug genommen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit der Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

b)       abschließender Beschluss

Die Stadtvertretung beschließt den Flächennutzungsplan Norderstedt – 44. Änderung –, Anlage 3, abschließend.

Der Erläuterungsbericht wird in der Fassung vom 05.04.2001, Anlage 4 dieser Vorlage, gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan Norderstedt – 44. Änderung – der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Nach erfolgter Genehmigiung gemäß § 6 BauGB ist der Flächennutzungsplan Norderstedt – 44. Änderung – auf Dauer zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten und die Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

 

Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.

 

 

Beschlusskopie an           69 A