Sitzung: 18.10.2001 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B01/0486
Die
Tagesordnungspunkte 4 und 5 werden gemeinsam aufgerufen.
Herr
Röll erläutert die Planung und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.
Frau
Paschen nimmt ab 18:30 Uhr an der Sitzung teil.
Der
Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr empfiehlt der Stadtvertretung folgenden
Beschluss:
a)
Entscheidung
über Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 30.04.2001
bis 30.05.2001:
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen
der folgenden Träger öffentlicher Belange werden
berücksichtigt
zu Punkt 1:
Landesamt für Natur und Umwelt vom
22.05.2001
zu Punkt 2:
Kreis Segeberg – Der Landrat – vom
11.06.2001
zu Punkt 3:
Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG vom
05.06.2001
zu Punkt 4:
Hamburger Verkehrsverbund GmbH vom
29.05.2001
zu Punkt 5:
Staatlichese Umweltamt Itzehoe vom
18.06.2001
zu Punkt 6:
Ministerium für ländliche Räume,
Landesplanung, Landwirtschaft und Tourismus vom
31.05.2001
zu Punkt 7:
Industrie- und Handelskammer zu Lübeck vom
12.06.2001
teilweise berücksichtigt
...
nicht berücksichtigt
zu Punkt 8:
Freie und Hansestadt Hamburg,
Stadtentwicklungsbehörde vom
11.06.2001
Hinsichtlich der Begründungen wird auf die Ausführungen im Sach- und Rechtslage
dieser Vorlage Bezug genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Trägern öffentlicher Belange, die
Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit der Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
b)
abschließender
Beschluss
Die Stadtvertretung beschließt den Flächennutzungsplan Norderstedt – 44.
Änderung –, Anlage 3, abschließend.
Der Erläuterungsbericht wird in der Fassung vom 05.04.2001, Anlage 4 dieser
Vorlage, gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan Norderstedt – 44.
Änderung – der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Nach
erfolgter Genehmigiung gemäß § 6 BauGB ist der Flächennutzungsplan Norderstedt
– 44. Änderung – auf Dauer zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten und die
Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Die
Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig
beschlossen.
Beschlusskopie
an 69 A