Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:0

Herr Deutenbach erläutert die Planung und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Der Ausschuss wünscht einvernehmlich, dass folgende Änderungen berücksichtigt werden:

 

Die südliche Baugrenze im Baugebiet 4 ist durchgängig parallel zum Gewässerschutzstreifen festzusetzen, wie im südwestlichen Bereich bereits erfolgt.

 

Die GRZ im Baugebiet 4 wird von 0,25 auf 0,3 festgesetzt.

 

Die Verwaltung erklärt, dass sich die Verdachtsgründe für mögliche Altlasten im Gebiet nicht bestätigt haben.

Die Begründung wird entsprechend geändert.

 

 

Der von der Verwaltung überarbeitete Entwurf zur Neuaufstellung des B 193 – Norderstedt – für das Gebiet: Stichstraße zwischen Ossenmoorgraben und Glashütter Damm Haus Nr. 32-58/ gegenüber Einmündung Immenhorst, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung – und dem Teil B – Text –, wird mit den v.g. Änderungen gebilligt.
Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 1 zur Vorlage Nr. B 01/0482 (Stand: 18.10.2001) gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 193 – Norderstedt – (Neuaufstellung) sowie die Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB ist die Auslegung auf zwei Wochen zu verkürzen.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen Änderungen des Bebauungsplanentwurfs ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine Beteiligung gemäß § 3 Abs. 3 BauGB durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Die Vorlage wurde in o.a. geänderter Form mit 10 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

 

 

Beschlusskopie an           69 A