Sitzung: 18.10.2001 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B01/0479
Die
Tagesordnungspunkte 4 und 5 werden gemeinsam aufgerufen.
Herr
Röll erläutert die Planung und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.
a)
Entscheidung
über die Anregungen
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung sowie der eingeschränkten
Beteiligung eingegangenen Anregungen folgender Träger öffentlicher Belange und
Privatpersonen werden
berücksichtigt
zu Punkt 1:
Landesamt für Natur und Umwelt vom
22.05.2001
zu Punkt 2:
Kreis Segeberg – Der Landrat – vom
13.06.2001
zu Punkt 3:
Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG vom
23.05.2001
zu Punkt 4:
Staatliches Umweltamt Itzehoe vom
20.06.2001
und 27.07.2001
zu Punkt 5:
Bernd Koop vom
14.05.2001
und 25.05.2001
teilweise berücksichtigt
zu Punkt 6:
Dieter Molzahn vom
28.05.2001
zu Punkt 7:
Paula und Rudolf Hoffmann vom
13.05.2001
zu Punkt 8:
Wolfgang Bartsch vom
21.05.2001
zu Punkt 9:
Rechtsanwälte Lotz und Schmidt vom
29.05.2001
zu Punkt 10:
Wolfgang Bartsch vom
08.08.2001
zu Punkt 11:
Rechtsanwälte Lotz und Schmidt vom
10.08.2001
nicht berücksichtigt
zu Punkt 12:
Industrie- und Handelskammer zu Lübeck vom
12.06.2001
zu Punkt 13:
Bernd Koop vom
08.08.2001
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf
die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben,
sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von
Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 240,
Gebiet: Rugenbarg, Binsenstieg, Tarpenbek, bestehend aus dem Teil A –
Planzeichnung –, (Anlage 1), und dem Teil B – Text –, (Anlage 2), in der
zuletzt geänderten Fassung vom 20.09.2001 als Satzung.
Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 3 zu der Vorlage – Stand:
20.09.2001 – gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann.
Der
Ausschuss geht einvernehmlich davon aus, dass vor dem Beschluss der
Stadtvertretung der mit dem Kreis abgestimmte Sanierungsvertrag vorliegt.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Die
Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig
beschlossen.
Beschlusskopie
an 69 A