Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Frau Bürgervorsteherin Kühl erläutert diesen Tagesordnungspunkt. In der Sitzung der

Stadtvertretung am 16. Oktober 2001 sollten Film- und Tonaufnahmen für einen privaten

Fernsehsender aufgezeichnet werden. Da dieser Absicht seitens der Stadtvertretung nicht

einvernehmlich zugestimmt wurde, konnten die Aufnahmen nicht gestattet werden. Die

Angelegenheit sollte im Ältestenrat beraten werden.

 

Bereits vor der Sitzung der Stadtvertretung im Oktober erhielten alle Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter einen Vordruck, um ihre Zustimmung oder Ablehnung von Fernsehaufnahmen zu dokumentieren. Bisher liegen der Bürgervorsteherin 31 Zustimmungen vor.

Eine Einverständniserklärung enthält die einschränkende Genehmigung ausschließlich für öffentlich-rechtliche Sender. Diese Differenzierung ist laut Auskunft des Rechtsamtes zulässig. Acht Erklärungen stehen noch aus. Die Vertreter der Fraktionen im Ältestenrat erinnern ihre Kolleginnen und Kollegen an die Rücksendung der ausstehenden Vordrucke.

 

Grundsätzlich ist vor jeder Fernsehübertragung oder Aufzeichnung aus einer Sitzung der Stadtvertretung von der Bürgervorsteherin die Zustimmung aller Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter einzuholen. Die Regelung gilt auch für Sitzungen der Ausschüsse. Hier hat der jeweilige Vorsitzende die Mitglieder zu befragen.

 

Die Mitglieder des Ältestenrates sprechen sich für Fernsehübertragungen aus den Sitzungen der Stadtvertretung aus und werden hierfür einen Antrag einbringen. Spezielle Regelungen sollen in die Geschäftsordnung der Stadtvertretung eingearbeitet werden.