Sitzung: 29.10.2001 Ältestenrat
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Frau Bürgervorsteherin Kühl
erläutert diesen Tagesordnungspunkt. In der Sitzung der
Stadtvertretung am 16.
Oktober 2001 sollten Film- und Tonaufnahmen für einen privaten
Fernsehsender aufgezeichnet
werden. Da dieser Absicht seitens der Stadtvertretung nicht
einvernehmlich zugestimmt
wurde, konnten die Aufnahmen nicht gestattet werden. Die
Angelegenheit sollte im
Ältestenrat beraten werden.
Bereits
vor der Sitzung der Stadtvertretung im Oktober erhielten alle
Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter einen Vordruck, um ihre Zustimmung oder
Ablehnung von Fernsehaufnahmen zu dokumentieren. Bisher liegen der
Bürgervorsteherin 31 Zustimmungen vor.
Eine
Einverständniserklärung enthält die einschränkende Genehmigung ausschließlich
für öffentlich-rechtliche Sender. Diese Differenzierung ist laut Auskunft des
Rechtsamtes zulässig. Acht Erklärungen stehen noch aus. Die Vertreter der
Fraktionen im Ältestenrat erinnern ihre Kolleginnen und Kollegen an die
Rücksendung der ausstehenden Vordrucke.
Grundsätzlich
ist vor jeder Fernsehübertragung oder Aufzeichnung aus einer Sitzung der
Stadtvertretung von der Bürgervorsteherin die Zustimmung aller
Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter einzuholen. Die Regelung gilt auch für
Sitzungen der Ausschüsse. Hier hat der jeweilige Vorsitzende die Mitglieder zu
befragen.
Die
Mitglieder des Ältestenrates sprechen sich für Fernsehübertragungen aus den
Sitzungen der Stadtvertretung aus und werden hierfür einen Antrag einbringen.
Spezielle Regelungen sollen in die Geschäftsordnung der Stadtvertretung
eingearbeitet werden.