Sitzung: 17.10.2001 Ausschuss für Umweltschutz
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: JA-Stimmen:5 NEIN-Stimmen:5 Enthaltungen:0
Vorlage: B01/0467
Frau
Hahn gibt im Namen der SPD folgende Erklärung ab:
"Die
SPD-Fraktion sieht keine Notwendigkeit für eine zweijährige
Gebührenkalkulation, da auch kein 2-jähriger Haushalt aufgestellt wird. Die
Entscheidung darüber obliegt außerdem der Politik."
Herr
Dr. Weinhold gibt folgende Stellungnahme ab:
"Die
CDU-Fraktion hat keine Bedenken gegen eine 2-jährige Gebührenkalkulation."
Herr
Lücht erklärt, dass die Bürgerpartei sich der Stellungnahme der CDU anschließt.
Herr
Sandhof, Herr Kurzewitz und Frau Bartelt beantworten Fragen der
Ausschussmitglieder.
Frau
Hahn stellt folgenden Antrag:
"Die
Vorlage wird zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz vertagt. Die
Verwaltung bereitet eine Vorlage mit einer 1-jährigen Gebührenkalkulation
vor."
Herr
Lücht stellt folgenden Antrag:
"
Die Vorlage wird zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz vertagt.
Die bereits vorhanden 1-jährige Gebührenkalkulation wird dem Protokoll als
Anlage beigefügt."
Herr
Lücht zieht seinen Antrag zurück und beantragt eine Sitzungsunterbrechung.
Sitzungsunterbrechung
21:10 Uhr bis 21:20 Uhr.
Die
Vorsitzende lässt über den Antrag von Frau Hahn abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
Der
Antrag wurde mit 5 Ja-Stimmen zu 5 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung
abgelehnt.
Die
Vorsitzende lässt über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:
“a) Die Abwassergebühr wird ab 01.01.2002 für
die Jahre 2002 und 2003 von bisher 3,74 DM / 1,91 € auf 1,86 € pro cbm Abwasser festgesetzt.
b) Die 5. Nachtragssatzung zur Beitrags-
und Gebührensatzung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung der Stadt
Norderstedt (Schmutzwassersatzung) wird in der Form der Anlage 4 zur Vorlage
Nr.: B 01/0467 beschlossen.”
Abstimmungsergebnis:
Die
Vorlage wurde mit 5 Ja-Stimmen zu 5 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung
abgelehnt.
Eine
Gegenüberstellung der 2-jährigen / 1-jährigen Gebührenkalkulation (für die
Jahre 2002 u. 2003) wird dem Protokoll auf Wunsch von Frau Hahn als Anlage
beigefügt (siehe Anlage 4).
Protokollauszug: |
|
|
|
70 |
|