Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Frau Kampelmann gibt folgenden Bericht:

 

Beantwortung der Anfrage im Ausschuss für junge Menschen vom 17.10.2001

- Punkt 11.15

hier: Graffiti

 

 

Von der Verwaltung werden keine vorbeugende Maßnahmen gegen illegale Graffitis unter­nommen. Die Graffitis werden nach Bedarf durch ein sorgfältig ausgewähltes Umwelt und Bauwerk schonendes System entfernt. Am Jugendfreizeitheim wurde diese Maßnahme zum ersten Mal 1997 durchgeführt.

 

Diverse Firmen bieten Beschichtungssysteme an, welche vorsorglich aufgetragen werden können, damit später aufgebrachte Graffitis sich leichter entfernen lassen. Diese Beschich­tungen sind bauphysikalisch gesehen höchst fragwürdig, da nur schwer nachzuweisen ist, ob die behandelte Oberfläche, hier Mauerwerk, auch weiterhin diffussionsoffen ist. Weiter be­wegen sich die Kosten für diese Beschichtungen in etwa im gleichen Rahmen wie eine Ent­fernung der Graffitis.

 

Aus vorgenannten Gründen ist das Amt 68 der Auffassung, dass vorbeugende Maßnahmen nicht sinnvoll sind.

 

 

Auszug 401

               68