Sitzung: 07.11.2001 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M01/0546
Frau
Kampelmann gibt folgenden Bericht:
Beantwortung
der Anfrage im Ausschuss für junge Menschen vom 17.10.2001
-
Punkt 11.15
hier:
Graffiti
Von
der Verwaltung werden keine vorbeugende Maßnahmen gegen illegale Graffitis
unternommen. Die Graffitis werden nach Bedarf durch ein sorgfältig ausgewähltes
Umwelt und Bauwerk schonendes System entfernt. Am Jugendfreizeitheim wurde
diese Maßnahme zum ersten Mal 1997 durchgeführt.
Diverse
Firmen bieten Beschichtungssysteme an, welche vorsorglich aufgetragen werden
können, damit später aufgebrachte Graffitis sich leichter entfernen lassen.
Diese Beschichtungen sind bauphysikalisch gesehen höchst fragwürdig, da nur
schwer nachzuweisen ist, ob die behandelte Oberfläche, hier Mauerwerk, auch
weiterhin diffussionsoffen ist. Weiter bewegen sich die Kosten für diese
Beschichtungen in etwa im gleichen Rahmen wie eine Entfernung der Graffitis.
Aus
vorgenannten Gründen ist das Amt 68 der Auffassung, dass vorbeugende Maßnahmen
nicht sinnvoll sind.
Auszug
401
68