Sitzung: 21.11.2001 Ausschuss für Umweltschutz
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M01/0376
Herr
Dr. Weinhold stellte in der Sitzung des Umweltausschusses vom 20.06.2001
folgende Anfrage:
“Das
Umweltamt wird gebeten, über den Stand der Verminderung des Ausstoßes von
Dieselrußpartikeln bei den städtischen Dienstfahrzeugen plus Linienbussen in
Norderstedt zu berichten.”
Diese
Anfrage wird folgendermaßen beantwortet:
Alle
städtischen Dienststellen haben die Dienstanweisung 10.09 zu beachten. Demnach
gilt, dass Umweltkriterien bei der Beschaffung berücksichtigt werden müssen.
Dieses gilt auch für Kraftfahrzeuge.
Die
Belastung durch Dieselruß aus städtischen Fahrzeugen findet indirekt durch die
zum Zeitpunkt der Beschaffung verbindlich vorgeschriebenen Normen
Berücksichtigung. Weitergehende Maßnahmen werden in der Regel nicht
wahrgenommen, auch wenn dies technisch möglich wäre.
Die
Gründe für dieses Vorgehen sollen am Beispiel des Betriebsamtes näher erläutert
werden. Insgesamt verfügen die Abteilungen Entsorgung, Stadtreinigung,
Grünflächen, Wegebau und Friedhof 32 Kraftfahrzeuge mit Dieselantrieb. In den
letzten drei Jahren wurden 20 neue Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht von über 2,8 t neu beschafft. Maßgebliches Beschaffungskriterium
waren u.a. die zum Zeitpunkt der Beschaffung gültigen Schadstoffnormen. Damit
fallen die neueren Fahrzeuge in der Regel in die Schadstoffklasse E2 bzw.
teilweise schon in die Klasse E3. In keinem der Fahrzeuge ist jedoch einen
Dieselrußfilter eingebaut, da weder der Hersteller MAN noch Daimler-Chrysler
Dieselrußfilter für diese Fahrzeugkasse serienmäßig oder als Option anbieten.
Einziger Anbieter von Dieselrußfilter für (Klein-)LKW ist die Fa. HJS. Der
Nachrüstsatz kostet je nach Fahrzeug zwischen 15.000 DM und 30.000 DM. Ein
Freigabe dafür wurde weder von MAN noch von Daimler-Chrysler erteilt. Damit
entfiele die Gewährleistung auf die damit verbundenen Fahrzeugteile (z.B.
Motor).
Das Betriebsamt hatte bis Juni 1997 bzw. bis
Mai 1999zwei mit Dieselrußfiltern ausgestatte LKW der Marke Mercedes-Benz im
Probebetrieb. Als nach 5 bzw. 8 Jahren Betriebszeit der Austausch der Auspuffanlage
notwendig wurde, ist aus Kostengründen (700 DM statt 14.000 DM) auf den
erneuten Einbau von Dieselrußfiltern verzichtet worden.
Neben
der Kostenfrage hat sich auch ein technisches Problem ergeben.
Bei
einem Kurzstreckenbetrieb – wie etwa für Müllfahrzeuge typisch - wird die
notwendige Betriebstemperatur der Abgase nicht erreicht. Das hat
beispielsweise in Hamburg dazu geführt, dass infolge dessen einige Fahrzeuge
nicht mehr betriebsbereit waren.
Ebenfalls
im Probebetrieb besitzt lediglich die VHH einige Busse mit modernen
Oxidationskatalysatoren, die jedoch bisher nicht auf Norderstedter sondern auf
Hamburger Gebiet eingesetzt werden.
Darüber
hinaus bedienen die beiden für Norderstedt beauftragten Busunternehmen (VHH,
Autokraft) das Liniennetz größtenteils mit Bussen der Schadstoffklasse E2.
Die
verschiedenen Schadstoffklassen, die demnach erlaubten Rußpartikel-Emissionen
und der Zeitpunkt ihrer Einhaltung ist den beiden folgenden Tabellen zu
entnehmen:
PKW auf Basis der Richtlinie 70/220/EWG
Klasse |
E0 |
E1 |
E2 |
E3 |
E4 |
Stufen |
0, 35 g/km aus
speziellem Testzyklus |
0,18 g/km >1,25t 0,22 g/km >1,70t 0,29 g/km |
0,08 g/km >1,25t 0,12 g/km >1,70t 0,17 g/km |
0,05 g/km >1,305t 0,07
g/km >1,76t
0,10 g/km |
0,025 g/km >1,305t 0,04
g/km >1,76t
0,06 g/km |
ab |
01.10.1990 |
31.12.1992 |
01.01.1997 |
01.01.2001 01.01.2002 |
01.01.2006 01.01.2007 |
LKW auf Basis der Richtlinie 88/77/EWG
Klasse |
E0 |
E1 |
E2 |
E3 |
E4 |
Partikel |
nur
Rauchgastrübung |
1 g/kWh |
0,15 g/kWh |
0,13 g/kWh |
>0,08 g/kWh |
ab |
ab
1988 |
01.07.1993 |
01.10.1996 |
01.10.2001 |
01.10.2006 |
Die
Grenzwerte (PKW bzw. LKW) sind bereits ein Jahr früher bei den Herstellern
bekannt, die damit verpflichtet sind, bei der Produktion von Neuwagen die
zukünftigen Schadstoffklassen einzuhalten.
Quelle: TÜV Nord, Technische
Abteilung, Hannover, Herr Gersdorf, Juli 2001