Beschluss: noch nicht festgelegt

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Herr Dr. Weinhold stellte in der Sitzung des Umweltausschusses vom 20.06.2001 folgende Anfrage:

“Das Umweltamt wird gebeten, über den Stand der Verminderung des Ausstoßes von Diesel­rußpartikeln bei den städtischen Dienstfahrzeugen plus Linienbussen in Norderstedt zu be­richten.”

 

Diese Anfrage wird folgendermaßen beantwortet:

 

Alle städtischen Dienststellen haben die Dienstanweisung 10.09 zu beachten. Demnach gilt, dass Umweltkriterien bei der Beschaffung berücksichtigt werden müssen. Dieses gilt auch für Kraftfahrzeuge.

Die Belastung durch Dieselruß aus städtischen Fahrzeugen findet indirekt durch die zum Zeit­punkt der Beschaffung verbindlich vorgeschriebenen Normen Berücksichtigung. Weiter­gehende Maßnahmen werden in der Regel nicht wahrgenommen, auch wenn dies technisch möglich wäre.

Die Gründe für dieses Vorgehen sollen am Beispiel des Betriebsamtes näher erläutert werden. Insgesamt verfügen die Abteilungen Entsorgung, Stadtreinigung, Grünflächen, Wegebau und Friedhof 32 Kraftfahrzeuge mit Dieselantrieb. In den letzten drei Jahren wurden 20 neue Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t neu beschafft. Maßgebliches Beschaffungskriterium waren u.a. die zum Zeitpunkt der Beschaffung gültigen Schadstoffnormen. Damit fallen die neueren Fahrzeuge in der Regel in die Schadstoff­klasse E2 bzw. teilweise schon in die Klasse E3. In keinem der Fahrzeuge ist jedoch einen Dieselrußfilter eingebaut, da weder der Hersteller MAN noch Daimler-Chrysler Dieselruß­filter für diese Fahrzeugkasse serienmäßig oder als Option anbieten. Einziger Anbieter von Dieselrußfilter für (Klein-)LKW ist die Fa. HJS. Der Nachrüstsatz kostet je nach Fahrzeug zwischen 15.000 DM und 30.000 DM. Ein Freigabe dafür wurde weder von MAN noch von Daimler-Chrysler erteilt. Damit entfiele die Gewährleistung auf die damit verbundenen Fahr­zeugteile (z.B. Motor).

Das Betriebsamt hatte bis Juni 1997 bzw. bis Mai 1999zwei mit Dieselrußfiltern ausgestatte LKW der Marke Mercedes-Benz im Probebetrieb. Als nach 5 bzw. 8 Jahren Betriebszeit der Austausch der Auspuffanlage notwendig wurde, ist aus Kostengründen (700 DM statt 14.000 DM) auf den erneuten Einbau von Dieselrußfiltern verzichtet worden.

Neben der Kostenfrage hat sich auch ein technisches Problem ergeben.

Bei einem Kurzstreckenbetrieb – wie etwa für Müllfahrzeuge typisch - wird die notwendige Betriebstemperatur der Abgase nicht er­reicht. Das hat beispielsweise in Hamburg dazu geführt, dass infolge dessen einige Fahrzeuge nicht mehr betriebsbereit waren.

 

Ebenfalls im Probebetrieb besitzt lediglich die VHH einige Busse mit modernen Oxidationskatalysatoren, die jedoch bisher nicht auf Norderstedter sondern auf Hamburger Gebiet eingesetzt werden.

Darüber hinaus bedienen die beiden für Norderstedt beauftragten Busunternehmen (VHH, Autokraft) das Liniennetz größtenteils mit Bussen der Schadstoffklasse E2.

 

Die verschiedenen Schadstoffklassen, die demnach erlaubten Rußpartikel-Emissionen und der Zeitpunkt ihrer Einhaltung ist den beiden folgenden Tabellen zu entnehmen:

 

PKW auf Basis der Richtlinie 70/220/EWG

 

Klasse

E0

E1

E2

E3

E4

Stufen

0, 35 g/km

aus speziellem Testzyklus

0,18 g/km

>1,25t    0,22 g/km

>1,70t    0,29 g/km

0,08 g/km

>1,25t    0,12 g/km

>1,70t   0,17 g/km

0,05 g/km

>1,305t  0,07 g/km

>1,76t    0,10 g/km

0,025 g/km

>1,305t  0,04 g/km

>1,76t    0,06 g/km

ab

01.10.1990

31.12.1992

01.01.1997

01.01.2001

01.01.2002

01.01.2006

01.01.2007

 

LKW auf Basis der Richtlinie 88/77/EWG

 

Klasse

E0

E1

E2

E3

E4

Partikel

nur

Rauchgastrübung

1 g/kWh

0,15 g/kWh

0,13 g/kWh

>0,08 g/kWh

ab

ab 1988

01.07.1993

01.10.1996

01.10.2001

01.10.2006

 

Die Grenzwerte (PKW bzw. LKW) sind bereits ein Jahr früher bei den Herstellern bekannt, die damit verpflichtet sind, bei der Produktion von Neuwagen die zukünftigen Schadstoffklassen einzuhalten. 

 

Quelle: TÜV Nord, Technische Abteilung, Hannover, Herr Gersdorf, Juli 2001