Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

In der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 17.10.01 wurde unter Punkt 6.4 die Strauchwerkabfuhr / Stubbenabfuhr behandelt. In der Sitzung wurde angekündigt, dass über dieses Thema noch mal gesondert in einer der kommenden Sitzungen des Ausschusses für Umweltschutz berichtet wird.

 

Sachstand:

 

Das am 06.02.1996 von der Stadtvertretung beschlossene Abfallwirtschaftskonzept einschl. Einführung der Biotonne enthält unter

-          Punkt 4 die 3 x jährlich stattfindende Strauchwerksammlung sowie die Stubbenabholung auf Abruf,

-          Punkt 5 die Durchführung von mobilen Laubsammlungen und

-          Punkt 6 die Tannenbaumsammlung

-          Punkt 12 die Kühlschrank-und elektronische Großgeräte-Erfassung

 

Die nachfolgenden Daten beziehen sich jeweils auf das Jahr 2000.

 

Aufbau:

a)       Satzungstext

b)       Abholtermine

c)       Mengen

d)       Kosten

 

Strauchwerk

 

a)       Gem. § 11 Abs. 11 ist Strauchgut, das sich nicht mit möglichem und vertretbarem Aufwand für die Unterbringung in den von der Stadt bereit gestellten Bioabfallbehältern oder in Bio­wertstoffsäcken aufbereiten lässt, ist in für die städtischen Bediensteten “handhabbaren” ver­schnürten Bündeln von höchstens 1,50 m Länge und 1 m Breite zur 3 x jährlich als Straßen­sammlung stattfindenden Abholung bereit zu stellen. Die Schnüre der Strauchgutbündel müs­sen kompostierbar sein. Strauchgut, das diesen Anforderungen nicht entspricht und nicht von zwei städtischen Bediensteten auf einen LKW geladen werden kann, ist von der Abholung aus­­geschlossen. Das zur Entsorgung zugelassene Abholgut soll am bekannt gemachten Ab­hol­tag rechtzeitig (bis 6.00 Uhr) vor Eintreffen des Sammelfahrzeuges bzw. frühestens am Vor­abend am Rand der befahrenen Straße vor dem Grundstückseingang so zur Abholung bereit stehen, dass weder Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmer noch Fahrzeuge behindert werden.

 

b)       Das Strauchwerk wird 3 x jährlich an 24 Abholtagen / Straßensammlung einge­sammelt.

 

c)        

Sammelzeitraum

Sammelmenge

23.02. – 27.03.00

1.516 m³

28.06. – 31.07.00

1.363 m³

04.10. – 06.11.00

1.794 m³

Gesamtmenge

4.673 m³

 

d)

Sammel-zeitraum

Personalkosten

Fahrzeugkosten

Entsorgungskosten

Gesamtkosten Strauchwerk-sammlung

23.02. – 27.03.00

56.428,66 DM

28.713,15 DM

39.861,99 DM

125.003,80 DM

28.06. – 31.07.00

56.400,60 DM

28.699,45 DM

35.838,98 DM

120.939,03 DM

04.10. – 06.11.00

60.048,40 DM

30.555,06 DM

47.171,77 DM

137.775,23 DM

Gesamt

172.877,66 DM

87.967,66 DM

122.872,74 DM

383.718,06 DM 

 

 

Stubbenabholung

 

a)       Gem. § 11 Abs. 12 erfolgt die Abholung von Stubben, Wurzelwerk und auf höchstens 1,50 m Länge zersägten Baumstämmen auf Abruf. Es liegt im Ermessen der Stadt, die auf Abruf ab zu holenden Abfälle mengenmäßig zu begrenzen.

 

b)       Stubben, Wurzelwerk und Baumstämme werden jeweils freitags auf Abruf entsorgt.

 

c)        

 

Monat

Menge

Januar

17 m³

Februar

31 m³

März

45 m³

April

40 m³

Mai

28 m³

Juni

27 m³

Juli

26 m³

August

24 m³

September

36,5 m³

Oktober

52 m³

November

53 m³

Dezember

21 m³

Gesamt

400,50 m³

 

d)       Die Anzahl der Stunden für den Aufwand zur Einsammlung der Stubben sind nicht bekannt. Es wird daher von einem geschätzten Aufwand von 4 Std. / Freitag ausge­gangen.

 

Sammel-zeitraum

Personalkosten

Fahrzeugkosten

Entsorgungskosten

Gesamtkosten

freitags

10.156,64 DM

20.173,92 DM

13.207,46 DM

43.538,02 DM

 

 

Mobile Laubsammlung

 

a)       Die mobilen Laubsammlungen sind satzungsrechtlich nicht geregelt.

 

b)       Die mobilen Laubsammlungen finden an 5 Samstagen in unterschiedlichen Stadtteilen statt. Im Jahr 2000 wurde ein Häckslerservice angeboten.

 

c)        

Datum

Standort

Sammelmenge (m³)

21.10.01

Langenharmer Weg

225

04.11.01

Bauhof Friedrich-E.-Str.

309

18.11.01

Parkplatz SZ-Süd

266

02.12.01

Bahnhofstraße / Distelweg

299

16.12.01

Langenharmer Weg

200

Gesamt

 

1.302

 

d)

Sammelzeitraum

Personalkosten

Fahrzeugkosten

Entsorgungskosten

Gesamtkosten

5 x Samstag

27.794,34

16.695,30

46.130,30 DM

90.619,94 DM

 

 

Tannenbaumsammlung

 

a)       Die Tannenbaumsammlung ist satzungsrechtlich nicht geregelt.

 

b)       Die Weihnachtsbäume werden im Januar an 13 Arbeitstagen eingesammelt

 

c)        

Sammelzeitraum

Sammelmenge

10. – 26.01.00

852 m³

 

d)

Sammelzeitraum

Personalkosten

Fahrzeugkosten

Entsorgungskosten

Gesamtkosten

10. – 26.01.00

DM 34.794,40

DM 17.733,69

DM 22.402,65

DM 74.930,74

 

 

Kühlschrank-und elektronische Großgeräte (sog. “Weiße Ware”)

 

a)      Gem. § 13 Abs. 5 werden Kühlgeräte, die im Regelfall schadstoffbefrachtet (FCKW) sind, und sonstige große Geräte mit elektronischen Bauteilen wie z.B. Waschmaschin­en, Fernseher, Computer, HiFi-Anlagen und Herde (Elektronikschrott) aus privaten Haushaltungen nicht gesondert gebührenpflichtig auf Abruf entsorgt.

 

b)       Kühlgeräte und elektronische Großgeräte werden jeweils freitags auf Abruf entsorgt.



c)       

 

 

Monat

Menge

Kühlgeräte in Stk.

Menge

weiße Ware in Stk.

Januar

97

134

Februar

92

190

März

85

156

April

98

145

Mai

92

101

Juni

58

58

Juli

116

97

August

106

281

September

117

170

Oktober

42

57

November

95

85

Dezember

126

68

Gesamt

1.124

1.542

d)       

 

Entsorgungskosten:              12.800,00 €

Fremdvergabe:                     10.000,00 €

Gesamt:                               22.800,00 €

 

Kostenzusammenstellung aller freiwilligen Leistungen im Bereich Abfallentsorgung 2000:

 

Abfallart

Kosten in 2000

Strauchwerk

383.718,06 DM

Stubben, Wurzelwerk, Baumstämme

43.538,02 DM

Mobile Laubsammlung

90.619,94 DM

Tannenbäume

77.930,74 DM

“Weiße Ware”:

44.592,92 DM

Gesamtkosten:

640.399,68 DM

 

 

Kosten für Abschreibung und Verzinsung der Fahrzeuge sowie Steuern und Versicherungen bleiben so lange bestehen, bis die Fahrzeuge nicht mehr vorhanden sind.