Sitzung: 21.11.2001 Ausschuss für Umweltschutz
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M01/0580
Der
Ausschuss für Umweltschutz ist in den letzten Sitzungen über die zukünftige
Aufgabenwahrnehmung der Duales System Deutschland AG (DSD) informiert worden.
In der letzten Woche hat der Europäische
Gerichtshof in einem Eilverfahren eine Entscheidung gegen das
Entsorgungsunternehmen Duales System Deutschland AG (DSD) und den von ihm
betriebenen “Grünen Punkt” getroffen. Das Gericht lehnte einen Antrag des
Dualen Systems auf Aussetzung des Vollzugs der im April 2001 von der
EU-Kommission gefassten Wettbewerbsbeschlüsse ab. Die Entscheidung läuft darauf
hinaus, dass Unter-nehmen mit Verpackungsabfällen, die Partner des Systems
“Grüner Punkt” sind, für die Entsorgung auch zu Konkurrenten des Dualen Systems
gehen dürfen, ohne dann noch das volle Lizenzentgelt an das Duale System zahlen
zu müssen. Eine Entscheidung im Hauptsachverfahren wird voraussichtlich im
Sommer 2002 getroffen. Die Auswirkungen für DSD könnten weitreichende Folgen
haben.
Unabhängig
davon laufen die Verträge für DSD und seine Entsorgungspartner aus
kartell-rechtlichen Gründen zum 31.12.2003 aus. Damit muss DSD in der 1.
Jahreshälfte 2002 das Vergabeverfahren beginnen.
Vor
diesem Hintergrund hat am 19.11.01 in Bad Segeberg eine Besprechung mit
Vertretern des Dualen Systems , des WZV und der Stadt Norderstedt
stattgefunden.
Möglichst
bis Februar 2002 soll nach Beteiligung der politischen Gremien in Bad
Segeberg und in der Stadt Norderstedt seitens der öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger vorgeben werden, welche Inhalte für eine Abstimmungserklärung
nach § 6 Abs. 3 S. 1 der Verpackungsverordnung (VerpackV) vom 21.8.98 (s.
Anlage) gelten sollen.
Wichtig
sind dabei in der Systembeschreibung u.a. folgende Eckpunkte:
-
Rahmenbedingungen
für das Bringsystem, d.h. für die Errichtung, Bereitstellung Unterhaltung und
Sauberhaltung von Plätzen für Papier- und Glas-Sammelcontainer
-
Rahmenbedingungen
für das Holsystem beim Endverbraucher (Säcke, DSD-Tonnen, Papier-Straßensammlung
mit festzulegendem Abholrhythmus. Dabei ist auch zu klären, ob die Haushalte
künftig z.B. auch Papiertonnen (z. Z. 75 % Anteil Nichtverkaufsverpackungen)
erhalten sollen.
-
Rahmenbedingungen
für die Öffentlichkeitsarbeit/Abfallberatung
-
Weisungs-
und Eingriffsrechte
-
Kostenbeteiligungen
Die
Stadt Norderstedt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger muss rechtzeitig
die folgenden Fragen neu beantworten:
a)
welche
Rahmenbedingungen sie für die Abstimmungserklärung gem. § 6 Abs. 3 VerpackV
stellt und
b)
ob
und ggf. welche operativen Leistungen sie im Auftrag des Systembetreibers
selbst durchführen will (sammeln/sortieren/verwerten von Papier, Glas und/oder
Leichtverpackungen). Dabei müsste sie sich im Vergabeverfahren dem Wettbewerb
stellen.
Die
hauptamtliche Verwaltung der Stadt Norderstedt wird in Kooperation mit dem WZV
für die Gremienbeschlüsse Entscheidungshilfen vorbereiten, die Anfang 2002
vorgelegt werden.
Vorab
wird dieser Berichtsvorlage eine Muster-Abstimmungsvorlage beigefügt, die der
Verband Kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung e.V. (VKS) gemeinsam mit
den Spitzenverbänden und dem VKU erarbeitet hat. Seitens des VKS stehen noch
angekündigte Kommentierungen und weitere Empfehlungen aus. (siehe Anlage 5)
Herr
Kurzewitz ergänzt den Bericht dahingehend, dass die Anforderungen (z.B.
Reinigung der Containerstandorte) an das Duale System Deutschland, möglichst
bis Februar 2002 aufgestellt werden sollten.