Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Der Ausschuss für Umweltschutz ist in den letzten Sitzungen über die zukünftige Aufgabenwahrnehmung der Duales System Deutschland AG (DSD) informiert worden.

 

In der letzten Woche hat der Europäische Gerichtshof in einem Eilverfahren eine Entscheidung gegen das Entsorgungsunternehmen Duales System Deutschland AG (DSD) und den von ihm betriebenen “Grünen Punkt” getroffen. Das Gericht lehnte einen Antrag des Dualen Systems auf Aussetzung des Vollzugs der im April 2001 von der EU-Kommission gefassten Wettbewerbsbeschlüsse ab. Die Entscheidung läuft darauf hinaus, dass Unter-nehmen mit Verpackungsabfällen, die Partner des Systems “Grüner Punkt” sind, für die Entsorgung auch zu Konkurrenten des Dualen Systems gehen dürfen, ohne dann noch das volle Lizenzentgelt an das Duale System zahlen zu müssen. Eine Entscheidung im Hauptsachverfahren wird voraussichtlich im Sommer 2002 getroffen. Die Auswirkungen für DSD könnten weitreichende Folgen haben.

 

Unabhängig davon laufen die Verträge für DSD und seine Entsorgungspartner aus kartell-rechtlichen Gründen zum 31.12.2003 aus. Damit muss DSD in der 1. Jahreshälfte 2002 das Vergabeverfahren beginnen.

 

Vor diesem Hintergrund hat am 19.11.01 in Bad Segeberg eine Besprechung mit Vertretern des Dualen Systems , des WZV und der Stadt Norderstedt stattgefunden.

Möglichst bis Februar 2002 soll nach Beteiligung der politischen Gremien in Bad Segeberg und in der Stadt Norderstedt seitens der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vorgeben werden, welche Inhalte für eine Abstimmungserklärung nach § 6 Abs. 3 S. 1 der Verpackungsverordnung (VerpackV) vom 21.8.98 (s. Anlage) gelten sollen.

 

Wichtig sind dabei in der Systembeschreibung u.a. folgende Eckpunkte:

 

-          Rahmenbedingungen für das Bringsystem, d.h. für die Errichtung, Bereitstellung Unterhaltung und Sauberhaltung von Plätzen für Papier- und Glas-Sammelcontainer

-          Rahmenbedingungen für das Holsystem beim Endverbraucher (Säcke, DSD-Tonnen, Papier-Straßensammlung mit festzulegendem Abholrhythmus. Dabei ist auch zu klären, ob die Haushalte künftig z.B. auch Papiertonnen (z. Z. 75 % Anteil Nichtverkaufsverpackungen) erhalten sollen.

-          Rahmenbedingungen für die Öffentlichkeitsarbeit/Abfallberatung

-          Weisungs- und Eingriffsrechte

-          Kostenbeteiligungen

 

Die Stadt Norderstedt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger muss rechtzeitig die folgenden Fragen neu beantworten:

a)       welche Rahmenbedingungen sie für die Abstimmungserklärung gem. § 6 Abs. 3 VerpackV stellt und

b)       ob und ggf. welche operativen Leistungen sie im Auftrag des Systembetreibers selbst durchführen will (sammeln/sortieren/verwerten von Papier, Glas und/oder Leichtverpackungen). Dabei müsste sie sich im Vergabeverfahren dem Wettbewerb stellen.

 

Die hauptamtliche Verwaltung der Stadt Norderstedt wird in Kooperation mit dem WZV für die Gremienbeschlüsse Entscheidungshilfen vorbereiten, die Anfang 2002 vorgelegt werden.

 

Vorab wird dieser Berichtsvorlage eine Muster-Abstimmungsvorlage beigefügt, die der Verband Kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung e.V. (VKS) gemeinsam mit den Spitzenverbänden und dem VKU erarbeitet hat. Seitens des VKS stehen noch angekündigte Kommentierungen und weitere Empfehlungen aus. (siehe Anlage 5)

 

 

Herr Kurzewitz ergänzt den Bericht dahingehend, dass die Anforderungen (z.B. Reinigung der Containerstandorte) an das Duale System Deutschland, möglichst bis Februar 2002 aufgestellt werden sollten.