Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:9 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:0

Herr Vogt gibt zu Bedenken, dass die Gebührenerhöhung für einige Marktbeschicker nach deren eigenen Auskünften zu hoch sei. Es soll eine stufenweise Erhöhung stattfinden.

 

Herr Scharf vom Ordnungsamt beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder und gibt eine Anlage zu Protokoll.

 

Der Vorsitzende läßt über die Vorlage abstimmen.

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgende Änderung der Satzung zur Erhebung der Marktgebühren (Marktstandsgelder) in der Stadt Norderstedt aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulationen (Anlage 1):

§ 3 der Satzung erhält folgende Fassung:

"Die Berechnung der Gebühr erfolgt nach Größe des beanspruchten Standplatzes. Sie beträgt 4,00 EUR je laufenden Meter Verkaufsfläche und Tag, mindestens jedoch
10,00 EUR. Mit dieser Gebühr sind die durch den Markt verursachten Kosten mit Ausnahme der Stromkosten abgegolten.

Die neben der Gebühr zu zahlende Stromkostenpauschale berechnet sich nach der Leistungsaufnahme der elektrischen Verbraucher. Sie beträgt 2,00 EUR für bis zu
1.000 Watt und Tag sowie 1,00 EUR je weitere angefangene 500 Watt und Tag."

 

Die Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen

 

 

Protokollauszug an Amt 32