Sitzung: 14.11.2001 Ausschuss für Finanzen, Werke und Wirtschaft
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:9 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:0
Vorlage: B01/0534
Herr
Vogt gibt zu Bedenken, dass die Gebührenerhöhung für einige Marktbeschicker
nach deren eigenen Auskünften zu hoch sei. Es soll eine stufenweise Erhöhung
stattfinden.
Herr
Scharf vom Ordnungsamt beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder und gibt eine
Anlage zu Protokoll.
Der
Vorsitzende läßt über die Vorlage abstimmen.
Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung
folgende Änderung der Satzung zur Erhebung der Marktgebühren
(Marktstandsgelder) in der Stadt Norderstedt aufgrund der vorgelegten
Gebührenkalkulationen (Anlage 1):
§ 3 der Satzung erhält folgende Fassung:
"Die Berechnung der
Gebühr erfolgt nach Größe des beanspruchten Standplatzes. Sie beträgt 4,00 EUR
je laufenden Meter Verkaufsfläche und Tag, mindestens jedoch
10,00 EUR. Mit dieser Gebühr sind die durch den Markt verursachten Kosten mit
Ausnahme der Stromkosten abgegolten.
Die neben der Gebühr zu zahlende
Stromkostenpauschale berechnet sich nach der Leistungsaufnahme der elektrischen
Verbraucher. Sie beträgt 2,00 EUR für bis zu
1.000 Watt und Tag sowie 1,00 EUR je weitere angefangene 500 Watt und
Tag."
Die
Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen
Protokollauszug
an Amt 32