Sitzung: 14.11.2001 Ausschuss für Finanzen, Werke und Wirtschaft
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B01/0490.1
Herr
George von der Jugendmusikschule erläutert die Vorlage und erklärt, es habe
noch den folgenden Änderungswunsch von seiten des Innenministeriums gegeben,
der Berücksichtigung finden soll:
Frau
Rakow, Stiftungsaufsicht beim Innenministerium, hatte bei nochmaliger
Durchsicht der Stiftungssatzung folgenden Formulierungswunsch im § 8,
Absatz 5:
Die Mitglieder
des Stiftungsvorstandes sind ehrenamtlich für die Stiftung tätig. Notwendige
Auslagen können gemäß der kommunalen Entschädigungsordnung erstattet werden.
Die Einschränkung “gemäß
der kommunalen Entschädigungsordnung” ist nicht mit dem Stiftungsgesetz § 4
vereinbar, sie muss daher ersatzlos gestrichen werden.
Frau
Rakow regte jedoch an, diese Formulierung in die Geschäftsordnung des
Stiftungsvorstandes zu übernehmen.
Der
Vorsitzende läßt über die Vorlage abstimmen.
Dem
beiliegenden Nutzungsvertrag zwischen der Kulturstiftung und der Stadt
Norderstedt wird zugestimmt.
Die
Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen
Protokollauszug
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