Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr George von der Jugendmusikschule erläutert die Vorlage und erklärt, es habe noch den folgenden Änderungswunsch von seiten des Innenministeriums gegeben, der Berücksichtigung finden soll:

 

Frau Rakow, Stiftungsaufsicht beim Innenministerium, hatte bei nochmaliger Durchsicht der Stiftungssatzung folgenden Formulierungswunsch im § 8, Absatz 5:

 

Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind ehrenamtlich für die Stiftung tätig. Notwendige Auslagen können gemäß der kommunalen Entschädigungsordnung erstattet werden.

 

Die Einschränkung “gemäß der kommunalen Entschädigungsordnung” ist nicht mit dem Stiftungsgesetz § 4 vereinbar, sie muss daher ersatzlos gestrichen werden.

 

Frau Rakow regte jedoch an, diese Formulierung in die Geschäftsordnung des Stiftungsvorstandes zu übernehmen.

 

Der Vorsitzende läßt über die Vorlage abstimmen.

 

Dem beiliegenden Nutzungsvertrag zwischen der Kulturstiftung und der Stadt Norderstedt wird zugestimmt.

 

 

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen einstimmig beschlossen

 

 

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