Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:8 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:2

Eine neue Übersicht der Verpflichtungsermächtigungen im Nachtragshaushalt wird im Ausschuss verteilt und der Vorlage hinzugefügt.(Anlage)

 

Herr Kriese erklärt dass sich in § 8 Ziff. 1 der Betrag von 8.091.100 ändert in nunmehr 8.091.000, es handelt sich um einen Schreibfehler.

 

Herr Leiteritz stellt den Antrag die Verpflichtungsermächtigung zum Ausbau des "Grünen Weg" aus dem Nachtragshaushalt zu entfernen, sie habe keine Bedeutung mehr.

 

Der Vorsitzende läßt über den Antrag abstimmen.

 

Beschluss:

 

3 Ja Stimmen, 4 Nein Stimmen und 2 Enthaltungen

(Herr Voß hat sich bei der Beratung und Abstimmung nicht beteiligt, da er von dem Beschluss persönlich betroffen ist)

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

Herr Grote und Herr Syttkus gehen auf Fragen der Ausschussmitglieder ein.

 

Auf Anregung des Ausschusses wird die Verwaltung gebeten, in den Haushaltsberatungen 2002 auf die Auswirkungen des 1. Nachtrages 2001 hinzuweisen.

 

 

Der Vorsitzende läßt über die Vorlage abstimmen.

 

 


Es wird folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2001 beschlossen:

 

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Stadt Norderstedt für das Haushaltsjahr 2001

 

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluß der Stadtvertretung vom       folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

erhöht um

Vermindert um

Und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans

Einschließlich der Nachträge

 

 

 

Gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

 

DM

DM

DM

DM

 

 

 

 

 

1. im Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

    die Einnahmen

 

2.492.900

279.009.500

276.516.600

    die Ausgaben

 

2.492.900

279.009.500

276.516.600

 

 

 

 

 

2. im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

     die Einnahmen

980.100

 

49.914.000

50.894.100

     die Ausgaben

980.100

 

49.914.000

50.894.100

 

§ 2

Es wird neu festgesetzt:

 

1.        Der Höchstbetrag der

      Verpflichtungsermächtigungen

von bisher    8.756.000 DM

 auf    8.091.000 DM

2.        Der Höchstbetrag der 

      Kassenkredite

von bisher  10.000.000 DM

 auf  15.000.000 DM

 

 

Die Vorlage wurde mit 8 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen

 

 

Protokollauszüge an 106, Amt 20,