Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:9 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:1

Die Tagesordnungspunkte 9 und 9.1 werden gemeinsam aufgerufen

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt sind Herr Bertermann und Herr Kowalzik von der EGNO als Gäste anwesend.

 

Frau Weule erläutert die Vorlage. Der Ausschuss diskutiert über die Vorlage. Frau Weule und Herr Bertermann beantworten die Fragen des Ausschusses.

 

a)       Gemäß § 2 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss der Stadtvertretung vom 31.01.1978 für den Bereich des B 157 Süd - Norderstedt - , Gebiet: “Ulzburger Straße/Rüsternweg” aufgehoben.

Der Bereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke:
Gemarkung Garstedt, Flur 6
Flurstücke:  41/274, 41/282, 41/281, 41/275, 41/283, 41/333, 41/334, 41/338, 41/339,
                    41/335, 98/14, 98/15, 98/10, 98/17 tlw., 41/337 tlw., 41/332 tlw., 95/12,
                    41/273, 98/13 sowie
Gemarkung Garstedt, Flur 11
Flurstücke:  37/20, 37/23 tlw., 37/29 tlw., 37/30 tlw.,
                         34/20 tlw., 82/21 tlw.

b)       Das Bebauungsplanverfahren zum B 157 Süd – Norderstedt – soll eingestellt werden.

Die Planungsziele - örtliche und überörtliche Einrichtungen für Verwaltung, Wirtschaft und Dienstleistungs­betriebe - lassen sich in den Baugebieten 2 und 3 des B 157 Süd
- Norderstedt - nicht verwirklichen und sollen daher aufgegeben werden.

 

Auf Grund  des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung, noch bei der Beschlussfassung anwesend:

 

Die Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen

 

Beschlußkopie an:          69 A