Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Aufgrund der o. g. Anfrage wurden gem. § 45 Abs. 1 StVO die Stellungnahme des Trägers der Straßenbaulast und des Polizeireviers Norderstedt eingeholt.

 

Stellungnahme des Trägers der Straßenbaulast vom 18.09.2001:

“Das Parken in schmalen Straßen ist so einzurichten, dass die freie Durchfahrt gewährleistet ist. Dazu sind keine Schilder notwendig!”

 

Stellungnahme des Polizeireviers Norderstedt vom 28.09.2001:

“Die Straße Flurweg liegt in einer Tempo-30-Zone mit geringem Durchgangsverkehr. Wesentliche Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses durch Parkverkehr sind aus (feuer-) polizeilicher Sicht nicht festzustellen. Die durch diesen Parkverkehr entstehenden Engpässe sind für die Verkehrsteilnehmer als eine zumutbare Belastung innerstädtischer Verkehrs-abläufe einzustufen. Ein Haltverbotsregelung ist aus polizeilicher Sicht abzulehnen.”

 

Die Verkehrsaufsicht schließt sich diesen Stellungnahmen an. Ein Haltverbot wird (nach einem durchgeführten Ortstermin) für nicht erforderlich gehalten.