Sitzung: 22.11.2001 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M01/0549
Aufgrund
der o. g. Anfrage wurden gem. § 45 Abs. 1 StVO die Stellungnahme des Trägers
der Straßenbaulast und des Polizeireviers Norderstedt eingeholt.
Stellungnahme
des Trägers der Straßenbaulast vom 18.09.2001:
“Das
Parken in schmalen Straßen ist so einzurichten, dass die freie Durchfahrt gewährleistet
ist. Dazu sind keine Schilder notwendig!”
Stellungnahme
des Polizeireviers Norderstedt vom 28.09.2001:
“Die
Straße Flurweg liegt in einer Tempo-30-Zone mit geringem Durchgangsverkehr.
Wesentliche Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses durch Parkverkehr sind aus
(feuer-) polizeilicher Sicht nicht festzustellen. Die durch diesen Parkverkehr
entstehenden Engpässe sind für die Verkehrsteilnehmer als eine zumutbare
Belastung innerstädtischer Verkehrs-abläufe einzustufen. Ein
Haltverbotsregelung ist aus polizeilicher Sicht abzulehnen.”
Die
Verkehrsaufsicht schließt sich diesen Stellungnahmen an. Ein Haltverbot wird
(nach einem durchgeführten Ortstermin) für nicht erforderlich gehalten.