Sitzung: 22.11.2001 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: M01/0579
Anfrage:
1.
Wie
weit ist die Verwaltung mit der Umsetzung der im April 2001 in der
Stadtvertretung beschlossenen Errichtung einer Fahrradanlage gekommen?
2.
Ist
es richtig, dass Fahrradstationen in Schleswig-Holstein mit GVFG-Mitteln
(Gemeindeverkehrs-Finanzierungsgesetz) gefördert werden, diese Richtlinie ist
aber bis Ende 2002 befristet?
Antwort der Verwaltung zu Frage 1.:
Im Stadtgebiet von Norderstedt sind zwei
Fahrradstationen planungsrechtlich gesichert.
Im
Zentrum von Norderstedt-Mitte ist gemäß Bebauungsplan Nr. 159 - Norderstedt -
(Neufassung) im Bereich des Baugebietes 15c (“Rundling”) eine Fahrradstation
neben den Fahrradabstellanlagen vorgesehen. Die Bauflächen befinden sich im
privaten Eigentum, der “Rundling” konnte bisher wegen mangelnder Nachfrage nach
Geschäfts- und Büroflächen noch nicht realisiert werden.
Im
Bereich des ZOB Garstedt ist eine Fahrradstation als integraler Bestandteil des
zweiten Bauabschnittes des Parkhauses an der U-Bahnlinie U 1 planungsrechtlich
im Bebauungsplan Nr. 13 - Garstedt -, 22. Änderung, festgesetzt. Die
Flächen sind im Privateigentum. Eine
Realisierung ist nur im Zusammenhang mit der Errichtung des zweiten
Bauabschnittes für das Parkhaus möglich. Seitens des Investors war bislang ein
Interesse auf Schaffung weiterer Parkhausplätze nicht erkennbar. Derzeit werden
Gespräche mit dem Investor geführt, die auf eine Interimslösung für eine
Fahrradstation abzielen. Konkrete Ergebnisse liegen bislang noch nicht vor.
Ein
Alleingang der Verwaltung ist nicht möglich.
In
der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr am 05.07.2001 wurde im
Zuge des Sachstandsberichtes zur Erstellung eines funktional/gestalterischen
Planungskonzeptes zur Umgestaltung des ZOB Garstedt über die Modalitäten für
eine Errichtung einer Fahrradstation im Einkaufszentrum Garstedt mündlich
berichtet.
Angemerkt
wird, dass sich die Realisierung einer Fahrradstation im Bereich ZOB Garstedt
selbst bei Konsens mit dem Grundeigentümer über die Nutzung seiner Flächen
angesichts der angespannten Haushaltslage der Stadt Norderstedt als äußerst
schwierig gestalten dürfte. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass
investive Mittel und Mittel für die Unterhaltung von privater Hand getragen
werden.
Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit von dem
Ergebnis der Gespräche berichten.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2.:
Förderungsfähig
sind Rad-Abstellanlagen/Fahrradstationen im Zusammenhang mit dem Nachweis der
Notwendigkeit des Umstieges vom Fahrrad auf Bus oder Bahn, dies ist im Bereich
ZOB Garstedt als auch in Norderstedt-Mitte gegeben. Es ist nicht richtig, dass
im Bezug auf die Richtlinie eine Befristung zu beachten ist. Ende 2002 muss die
Richtlinie im Drei-Jahres-Turnus lediglich überarbeitet und neu aufgelegt
werden. Eine Änderung der Förderungsfähigkeit von Fahrradstationen ist nach
Aussagen der Landesverkehrsgesellschaft Schleswig-Holstein in Kiel nicht zu
erwarten.