Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Anfrage:

 

1.        Wie weit ist die Verwaltung mit der Umsetzung der im April 2001 in der Stadtvertretung beschlossenen Errichtung einer Fahrradanlage gekommen?

2.        Ist es richtig, dass Fahrradstationen in Schleswig-Holstein mit GVFG-Mitteln (Gemeindeverkehrs-Finanzierungsgesetz) gefördert werden, diese Richtlinie ist aber bis Ende 2002 befristet?

 

 

Antwort der Verwaltung zu Frage 1.:

 

Im Stadtgebiet von Norderstedt sind zwei Fahrradstationen planungsrechtlich gesichert.

 

Im Zentrum von Norderstedt-Mitte ist gemäß Bebauungsplan Nr. 159 - Norderstedt - (Neufassung) im Bereich des Baugebietes 15c (“Rundling”) eine Fahrradstation neben den Fahrradabstellanlagen vorgesehen. Die Bauflächen befinden sich im privaten Eigentum, der “Rundling” konnte bisher wegen mangelnder Nachfrage nach Geschäfts- und Büroflächen noch nicht realisiert werden.

 

Im Bereich des ZOB Garstedt ist eine Fahrradstation als integraler Bestandteil des zweiten Bauabschnittes des Parkhauses an der U-Bahnlinie U 1 planungsrechtlich im Bebauungsplan Nr. 13 - Garstedt -, 22. Änderung, festgesetzt. Die Flächen sind im Privateigentum.  Eine Realisierung ist nur im Zusammenhang mit der Errichtung des zweiten Bauabschnittes für das Parkhaus möglich. Seitens des Investors war bislang ein Interesse auf Schaffung weiterer Parkhausplätze nicht erkennbar. Derzeit werden Gespräche mit dem Investor geführt, die auf eine Interimslösung für eine Fahrradstation abzielen. Konkrete Ergebnisse liegen bislang noch nicht vor.

Ein Alleingang der Verwaltung ist nicht möglich.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr am 05.07.2001 wurde im Zuge des Sachstandsberichtes zur Erstellung eines funktional/gestalterischen Planungskonzeptes zur Umgestaltung des ZOB Garstedt über die Modalitäten für eine Errichtung einer Fahrradstation im Einkaufszentrum Garstedt mündlich berichtet.

 

Angemerkt wird, dass sich die Realisierung einer Fahrradstation im Bereich ZOB Garstedt selbst bei Konsens mit dem Grundeigentümer über die Nutzung seiner Flächen angesichts der angespannten Haushaltslage der Stadt Norderstedt als äußerst schwierig gestalten dürfte. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass investive Mittel und Mittel für die Unterhaltung von privater Hand getragen werden.

 

Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit von dem Ergebnis der Gespräche berichten.

 

 

Antwort der Verwaltung zu Frage 2.:

 

Förderungsfähig sind Rad-Abstellanlagen/Fahrradstationen im Zusammenhang mit dem Nachweis der Notwen­digkeit des Umstieges vom Fahrrad auf Bus oder Bahn, dies ist im Bereich ZOB Garstedt als auch in Norderstedt-Mitte gegeben. Es ist nicht richtig, dass im Bezug auf die Richtlinie eine Befristung zu beachten ist. Ende 2002 muss die Richtlinie im Drei-Jahres-Turnus lediglich überarbeitet und neu aufgelegt werden. Eine Änderung der Förderungsfähigkeit von Fahrradstationen ist nach Aussagen der Landesverkehrsgesellschaft Schleswig-Holstein in Kiel nicht zu erwarten.