Sitzung: 29.11.2001 Ältestenrat
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Der
stellvertretende Bürgervorsteher Herr Wochnowski begrüßt die Anwesenden und
eröffnet
um
18.30 Uhr die Sitzung.
TOP
4 wird abgesetzt, da Frau Kühl nicht anwesend sein kann.
Der
so geänderten Tagesordnung wird zugestimmt.
- Fernsehaufnahmen bei
Sitzungen der Stadtvertretung
- Gedenksteine / Ehrungen
- Mikrofonanlage
Plenarsaal
4.
Verschiedenes
Herr Seeger berichtet, dass
bisher 37 Einverständniserklärungen der Stadtvertreterinnen und
Stadtvertreter vorliegen.
Hiervon ist eine mit der Einschränkung “nur für öffentlich-rechtliche
Anstalten” versehen. Eine
weitere trägt den Zusatz “bis auf Widerruf”.
Nach
kurzer Diskussion stellen die Mitglieder des Ältestenrates fest, dass die
Vorsitzende der Stadtvertretung nach wie vor von Sitzung zu Sitzung das
Einverständnis für eventuelle Übertragungen oder Aufzeichnungen einholen muss.
Vor
dem Hintergrund zur Kommentierung des § 35 der Gemeindeordnung, dass auch in
öffentlichen Sitzungen für Tonband- und Filmaufzeichnungen die Zustimmung aller
Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter vorliegen muss, da das
Persönlichkeitsrecht Vorrang vor der Pressefreiheit hat, erübrigt sich zur Zeit
eine Regelung in der Geschäftsordnung der Stadtvertretung.